Deutschland auf dem Weg in den Schnüffelstaat?
Zum geplanten Ankauf von Steuerdaten-CDs durch die Bundesregierung und Landesregierungen hat das Mitglied des BVMW-Vorstands Dr. Hans-Michael Pott die nachstehende Erklärung abgegeben. Dr. Pott ist Fachanwalt für Steuerrecht (Kanzlei Sernetz-Schäfer, Düsseldorf) und leitet die Steuerkommission des BVMW.
"Mit Entsetzen betrachtet der BVMW die Haltung der Bundesregierung und einiger Landesregierungen zur Frage des Erwerbs der Steuer-CD. Die Belohnung und Ausnutzung eines eindeutig kriminellen Verhaltens ist zur Durchsetzung von Steueransprüchen und auch zur Durchsetzung von Strafansprüchen des Staates unzulässig.
Der BVMW missbilligt jede Form der Steuerhinterziehung. Die Abgabe aus verdientem Einkommen an den Staat schafft die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand, die gerade die kleinen Unternehmen brauchen. Sie sind deutlicher als die Großunternehmen auf öffentliche Infrastruktur angewiesen. Dass in Deutschland den Bedürfnissen der mittelständischen Wirtschaft häufig nicht Rechnung getragen wird und die bei mittelständischen Unternehmen eingetriebenen Steuern zur Unterstützung von Großunternehmen verschwendet werden, ändert daran nichts. Zu betonen ist auch, dass Gründe, die früher einmal ein gewisses Verständnis für das Schaffen von unkontrollierten Rücklagen begründet haben können, seit langem historische Relikte und gegenstandslos geworden sind. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit der Steueramnestie eine großzügige Brücke gebaut, um gerade in solchen Fällen die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit zu ermöglichen.
Es bleibt aber, dass der Staat keine kriminellen Mittel einsetzen darf! Es gehört zu den wichtigsten Errungenschaften des freiheitlichen Rechtsstaates, dass der Staat nur in einem geordneten Verfahren seine Ansprüche verfolgen kann. Eine Hausdurchsuchung zur Beschaffung von Beweismaterial ist aus bestem Grund nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und mit richterlicher Zustimmung zulässig. Wenn ein Durchsuchungsbefehl nicht zu erlangen ist, findet sich der Rechtsstaat damit ab. Dies ist nötig, um Willkür und Machtmissbrauch zu verhindern. Dies ist übrigens ein Grundsatz, der in allen Rechtsstaaten zum Kernbestand der rechtsstaatlichen Grundsätze gehört. Es handelt sich um eine Grenze, die nicht überschritten werden darf. Wenn ein Durchsuchungsbeschluss im rechtsstaatlichen Verfahren nicht zu erlangen ist, darf der Staat nicht etwa hingehen und einen Einbrecher belohnen, damit dieser die Beweismittel beschafft. In exakt dieser Situation befindet sich der Staat jetzt. Hier darf er nicht weitermachen.
Das Modell lässt sich auch für alle Arten von Informationen, namentlich elektronisch gespeicherte Daten, weitertreiben. Warum sollte nicht ein Beschäftigter in einer Einrichtung des Gesundheitswesens (Klinik, Arztpraxis, Krankenkasse) Datenbestände verkaufen, mit denen sich möglicherweise unrichtige oder beschönigende Angaben bei der Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages nachweisen lassen? Auch bei den Banken muss sich der Datenverkauf nicht auf Steuerfragen beschränken. Zur Überführung von Mietnomaden, „Vermögensversteckern“ oder Unterhaltspflichtverletzern eignen sie sich bestens; Straftaten lassen sich damit durchaus verhindern oder aufklären, ernsthafte Schäden können vermieden werden. Nur: Ist der Anreiz mit Belohnungen gesetzt, ist der Markt eröffnet. Ihn wird man nicht mehr schließen können.
Es ist mehr als erschreckend, dass der Widerstand in der deutschen Politik gegen diese Grenzüberschreitung nicht größer ist. Vor allem von den Liberalen, die die Rechtsstaatspartei par excellence sind, würde man deutlichere Töne erwarten. Man kann nur hoffen, dass es nicht das Zurückschrecken vor der Stimmung in der Boulevardpresse ist, das die bürgerlichen Parteien von Widerstand abhält."


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