Beitragsordnung
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Firmen mit |
Aufnahmebeitrag |
Monatsbeitrag |
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bis 10 Mitarbeitern |
250,-- |
50,-- |
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11 bis 20 Mitarbeitern |
250,-- |
75,-- |
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21 bis 50 Mitarbeitern |
300,-- |
100,-- |
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51 bis 100 Mitarbeitern |
300,-- |
125,-- |
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mehr als 100 Mitarbeitern |
300,-- |
185,-- |
Aufnahmebeiträge und Monatsbeiträge zuzüglich der gesetzlichen MwSt. sind jeweils im Voraus fällig.
Die Berechnung der Beitragsgruppe richtet sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer zuzüglich der Inhaber, Geschäftsführer und mitarbeitenden Familienangehörigen.
Mitglieder des BVMW-Wirtschaftssenats zahlen einen höheren Beitrag. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den BVMW-Wirtschaftssenat.


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