Der BVMW

Beitragsordnung

Firmen mit

Aufnahmebeitrag   

 Monatsbeitrag

bis 10 Mitarbeitern

           250,--

          50,--

11 bis 20 Mitarbeitern

           250,--

          75,--

21 bis 50 Mitarbeitern

           300,--

          100,--

51 bis 100 Mitarbeitern

           300,--

          125,--

mehr als 100 Mitarbeitern 

           300,--

          185,--

Aufnahmebeiträge und Monatsbeiträge zuzüglich der gesetzlichen MwSt. sind jeweils im Voraus fällig.

Die Berechnung der Beitragsgruppe richtet sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer zuzüglich der Inhaber, Geschäftsführer und mitarbeitenden Familienangehörigen.

Mitglieder des BVMW-Wirtschaftssenats zahlen einen höheren Beitrag. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den BVMW-Wirtschaftssenat.

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