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MITTELSTAND aktuell

Mai 2016 • News vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V.

Portrait von BVMW-Bundesgeschäftsführer Prof. Dr. Roland Wöller

Liebe Leserin, lieber Leser,

was bedeutet das ElterngeldPlus für Unternehmen? Wir schreiben in diesem Newsletter kurz und bündig, was gut ist und was verbessert werden muss. Was die Einschränkung der Arbeitnehmerüberlassung und das derzeitige Insolvenzanfechtungsgesetz für den Mittelstand bedeuten, wissen wir bereits: Nichts Gutes! Daher bitten wir Sie, den Brandbrief des BVMW-Mitgliedsunternehmens COBA an Justizminister Heiko Maas zu unterstützen.

Ihr

Unterschrift Roland Wöller
Prof. Dr. Roland Wöller
Bundesgeschäftsführer

ElterngeldPlus: Bürokratiebelastung begrenzen!

Mutter mit Kind

Der schnellere Wiedereinstieg von Eltern in das Berufsleben ist wünschenswert. Jedoch ist fraglich, ob das Instrument ElterngeldPlus in der jetzigen Form dafür geeignet ist. Der BVMW empfiehlt weniger Bürokratie, mehr Flexibilität und den Ausbau von Kinderbetreuung und Ganztagsschulen. Mehr Infos

Die Insolvenzanfechtung muss reformiert werden!

Das aktuelle Insolvenzanfechtungsgesetz kann schlimme Folgen für mittelständische Unternehmen haben. BVMW-Mitglied Coba aus Osnabrück hat einen Brandbrief an die zuständigen Politiker Heiko Maas (Justizminister) und Renate Künast (Rechtsauschuss) geschrieben und Nachbesserungen gefordert. Brandbrief lesen

Werkverträge und Zeitarbeit: Einschränkungen verhindern!

Flexible und intelligente Arbeitsteilung in mittelständischen Unternehmen durch Werkverträge und Zeitarbeit

Werkverträge und Zeitarbeit dienen der flexiblen und intelligenten Arbeitsteilung insbesondere in mittelständischen Unternehmen, sie sollten daher vom Gesetzgeber nicht weiter eingeschränkt werden. Davor warnt der BVMW in seiner Stellungnahme beim zuständigen Arbeitsministerium anlässlich der geplanten Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Zur Stellungnahme

Kaufprämie für Elektroautos ist der falsche Weg

Entscheidend ist der Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität.

Entscheidend sei der Ausbau der Infrastruktur, hier werde nicht genug getan, so BVMW-Präsident Mario Ohoven: „Eine Sonderabschreibung für Elektrotankstellen auf Betriebsgeländen sowie eine befristete Steuerfreistellung bei E-Dienstwagen wäre effizienter, günstiger und mittelstandstauglicher“. Zur Pressemitteilung

Mission Mitarbeiter: Wie gewinnt man sie? Wie bindet man sie?

Wie es Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels, der geburtenschwachen Jahrgänge und der Generation Y gelingen kann, die besten Köpfe für sich zu gewinnen, zeigt Autor und Top-Speaker Edgar K. Geffroy bei der Event-Reihe „Mission-Mitarbeiter“. Dazu lädt der BVMW mit seinem Kooperationspartner Dell ein nach Hannover, München, Bremen, Bochum, Leipzig, Frankfurt und Stuttgart. Anmelden

Breitbandausbau: Mittelstandsallianz im Innenministerium

Vertreter der Mittelstandsallianz zu Gast im Innenministerium

BVMW-Präsident Mario Ohoven und Partner der Mittelstandsallianz diskutierten mit Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, über die Herausforderungen der Digitalisierung für den Mittelstand. Bildergalerie

Cyber Security Challenge: IT-Nachwuchs gesucht!

Cyber Security Challenge: Bundeswirtschaftssenat sucht junge IT-Talente

Junge Programmierer sind gefragt wie nie zuvor, wenn es um die Stärkung der IT-Sicherheit in Unternehmen geht. Deshalb sucht das Bundeswirtschaftsministerium ab sofort die besten Nachwuchstalente des Landes: Interessierte Schüler und Studierende sind aufgefordert, ihr Können beim Lösen kniffeliger Aufgaben unter Beweis zu stellen. Online teilnehmen

EEG-Novelle: BVMW fordert Befreiung der Speicher von EEG-Umlage

BVWM gibt Stellungnahme zum Entwurf des neuen EEG ab

Derzeit steht eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an. Dazu hat der BVMW eine Stellungnahme beim Bundeswirtschaftsministerium abgegeben. Die wichtigen Forderungen des Mittelstands: Planungssicherheit und dezentraler Ausbau der Erneuerbaren sowie Befreiung der Speicher und Eigenstromerzeugung von der EEG-Umlage. Mehr Infos

Patrick Meinhardt leitet BVMW-Stiftung

BVMW-Stiftung: Rüdiger Eisele, Patrick Meinhardt und Werner Krüger

Die BVMW-Stiftung hat mit Patrick Meinhardt, gleichzeitig Geschäftsleiter Politik beim BVMW, einen neuen Vorstandsvorsitzenden. Er bildet mit Werner Krüger, stellvertretender Vorsitzender und seinem Vorgänger im Amt, Rüdiger Eisele (jetzt Beisitzer) das Führungstrio der Stiftung. Schwerpunkt wird die Bildungsarbeit sein. Mehr über die BVMW-Stiftung

Mittelstand im Ausland

Delegationsreise mit Gabriel: Zukunftsmarkt Nordafrika

Dr. Tarek Tawlik, Mario Ohoven, Sigmar Gabriel
Foto: Manfred Knopp

BVMW-Präsident Mario Ohoven begleitete den Bundeswirtschaftsminister nach Ägypten und Marokko. Im Mittelpunkt der Delegationsreise standen die wirtschaftlichen Chancen im Bereich Erneuerbare Energien sowie die Themen Migration und Unternehmensgründung. Bilder von der Reise

Alles was Recht ist

Die Juristen der BVMW-Rechtskommission informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung und geben Tipps. Diesmal zu folgenden Themen:

 

Videos

Podcast: Welche Folgen hätte der Brexit?

Welche Folgen hätte der Brexit?

Podcast: Was tun gegen Ungleichheit?

Was tun gegen soziale Ungleichheit?

 

Bildergalerien

Mario Ohoven vor der Großen Sphinx von Gizeh

Mittelstandspräsident unterwegs

Bildergalerie der Veranstaltung Digital Durchstarten in Hamburg von Facebook und dem BVMW

Digital Durchstarten in Hamburg

 

Der BVMW in den Medien

WISO (ZDF): "Einbahnstraße für den Mittelstand?" (ab Min. 2:37)

Berlin direkt (ZDF): "BVMW zu TTIP" (ab Min. 0:24)

Impulse: "Leider schläft die Politik noch immer"

 

 

News

ElterngeldPlus: Bürokratiebelastung begrenzen!

Mutter mit KindAnfang letzten Jahres wurde das Elterngeld um eine Komponente erweitert. Das ElterngeldPlus soll den Wiedereinstieg in das Berufsleben fördern. Nach diesem Modell können Eltern die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern, wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten. Mit dem Partnerschaftsbonus erhalten sie zusätzliche vier Monate ElterngeldPlus, falls beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit gehen. Bessere Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind positiv, die konkrete Regelung könnte aber bürokratische Probleme für Unternehmen verursachen und muss daher nach einer Einführungsphase evaluiert werden.

Was bedeutet ElterngeldPlus für den Mittelstand?

Das Ziel des schnelleren Wiedereinstiegs von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt ist sehr begrüßenswert. Überbrückungszeiten zu verkürzen, begrenzt die Verluste beruflicher Auszeiten ebenso wie verlorenes Know-how. Dennoch: Die individuellen Ansprüche von Arbeitnehmern müssen auch in Einklang mit den betrieblichen Notwendigkeiten gebracht werden können. Gerade kleine und mittlere Unternehmen stellt das ElterngeldPlus vor große organisatorische Herausforderungen. Die neuen Regelungen setzen extrem flexible Arbeitszeitmodelle voraus. Erschwerend kommt hinzu, dass das ElterngeldPlus in der jetzigen Ausgestaltung den Bürokratieaufwand weiter vergrößert. Schriftliche Begründungen mit Fristen sowie Informations- und Planungsgespräche sind zeitraubend und kostenintensiv.

Das ElterngeldPlus in drei Abschnitten

Problematisch ist insbesondere, dass damit die Elternzeit in drei – statt bisher in zwei – zeitlich versetzte Abschnitte aufgeteilt werden kann. Damit ist die Planungssicherheit für den Arbeitgeber stark eingeschränkt. Um kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten, könnten Unternehmen mit geringer Beschäftigtenzahl von dieser Regelung befreit werden. Die Suche nach einem qualifizierten Ersatz gestaltet sich oftmals schwierig. Umso wichtiger ist es, auf flexible Arbeitsmodelle wie Zeitarbeit, Werkverträge oder Minijobs zurückgreifen zu können. Diese Möglichkeiten dürfen nicht weiter eingeschränkt werden.

Fachkraft Frau: ElterngeldPlus als Chance

Das ElterngeldPlus fördert durch die Regelung der Teilzeitarbeit eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit und wirkt damit der traditionellen Rollenverteilung entgegen. Auch Unternehmen könnten so vom Fachkräftepotenzial der Frauen stärker profitieren. Ob sich jedoch absolut eine Steigerung der Arbeitszeit der Eltern vermerken lässt, ist noch unklar.

Hemmnisse abbauen

Es sollte an verschiedenen Punkten angesetzt werden, um Hemmnisse abzubauen, die einen schnellen Wiedereinstieg in das Berufsleben erschweren. Dazu gehört neben dem Abbau von Fehlanreizen im Steuer- und Sozialversicherungssystem sowie der aufwändigen Mindestlohnbürokratie vor allem ein Ausbau von Kinderbetreuung und Ganztagsschulen. Der schnellere Wiedereinstieg von Eltern in das Berufsleben ist wünschenswert. Jedoch ist es fraglich, ob das Instrument ElterngeldPlus in der jetzigen Form dafür geeignet ist. Wie sich die Regelung auf den Mittelstand auswirkt, muss nach einer Einführungsphase geprüft werden – denn zu viel staatliche Bürokratie ist laut der aktuellen BVMW-Unternehmerumfrage eines der Hauptprobleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Betrieben.

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Patrick Meinhardt leitet BVMW-Stiftung

BVMW-Stiftung: Rüdiger Eisele, Patrick Meinhardt und Werner Krüger Die BVMW-Stiftung hat sich in der Vergangenheit insbesondere für die Stärkung der Beruflichen Bildung in Afrika engagiert. Ziel: Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort zu ermöglichen und so jungen Menschen eine Perspektive im eigenen Land und auf dem eigenen Kontinent zu geben. Der Einsatz für Afrika soll weiterhin im Zentrum stehen, zweites großes Thema wird die Chancengerechtigkeit in Deutschland sein. Zu viele Kinder leben bei uns in Armut und brauchen Förderung und Unterstützung. Und insbesondere die Kooperation mit befreundeten Stiftungen wird hier die Arbeit prägen – unter anderem mit der Stiftung Lesen, in der sich der BVMW insgesamt engagiert und bei der BVMW-Präsident Mario Ohoven im Kuratorium sitzt.

Foto (v.li.): Rüdiger Eisele, Patrick Meinhardt, Werner Krüger

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EEG-Novelle: BVMW fordert Befreiung der Speicher von EEG-Umlage

BVWM gibt Stellungnahme zum Entwurf des neuen EEG abHeute wird bereits ein Drittel des Stroms aus Erneuerbaren Energien erzeugt – Tendenz steigend. Bis zum Jahr 2035 sollen nach dem Willen der Bundesregierung 55 bis 60 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren erzeugt werden. Maßgeblich für den Ausbau der Erneuerbaren ist das 2000 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Jetzt steht eine Novelle des Gesetzes an. Der BVMW hat zum Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums Stellung genommen.

Die wesentliche Änderung des EEG-Entwurfs ist die Umstellung auf Ausschreibungen zur Ermittlung der Förderhöhe für Sonnen- und Windenergie. Dies führt zu Planungsunsicherheit insbesondere für die in Deutschland führende Windkraft. Zudem dürfte die Beteiligung von kleinen Akteuren wie Bürgerenergiegenossenschaften an der Energiewende deutlich erschwert werden. Dies gefährdet die Akzeptanz der Energiewende. Hier muss nachgebessert werden, um die Planungssicherheit für die Unternehmen zu erhöhen.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Speichern zu verbessern. Die im Referentenentwurf enthaltenen Änderungen sind jedoch nicht ausreichend, um den Einsatz von Speichern im notwendigen Umfang zu ermöglichen. Der BVMW empfiehlt, klarzustellen, dass Speicher keine Letztverbraucher des Stroms und somit von der EEG-Umlage befreit sind.

Alle Forderungen des Mittelstands finden Sie in der Stellungnahme des BVMW zum Referentenentwurf des EEG 2016.

BVMW-Stellungnahme

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Alles was Recht ist

Aufhebungsvertrag mit Turboklausel

Häufig vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Aufhebungsvertrag, dass dem Arbeitnehmer das Recht zustehen soll, vor dem eigentlich vereinbarten Vertragsende vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Dieses Recht wird in aller Regel mit einer Erhöhung der Abfindungszahlung in Höhe des dann durch den Arbeitgeber eingesparten Bruttogehalts (oder eines Teils hiervon) verknüpft. Die Erklärung des Arbeitnehmers, vorzeitig das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen, unterliegt der zwingenden Schriftform nach § 623 BGB. Hierauf hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 17. Dezember 2015 hingewiesen und nochmals deutlich gemacht, dass jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses (außer der Fall des Todes des Arbeitnehmers) der Schriftform bedarf. Dies gilt für die Kündigung, für den Aufhebungsvertrag, für eine Beendigung aufgrund einer Befristungsabrede und deshalb auch für die Erklärung des Arbeitnehmers, die auf die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist.

Portrait von Prof. Dr. Stefan NägeleProf. Dr. Stefan Nägele, Stuttgart
Rechtsanwalt, Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht
www.naegele.eu

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Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zu der Frage, was mit dem Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers bei dessen Tod passiert, geändert. Jetzt haben die Erben des Arbeitnehmers Anspruch darauf, dass der vom verstorbenen Arbeitnehmer nicht genommene Urlaub abgegolten und an die Erben bezahlt wird (BAG 22.09.2015, 9 AZR 170/14). Gleichzeitig steht aber auch fest, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch untergehen kann, wenn vertragliche oder tarifvertragliche Verfallfristen (von den Erben) nicht gewahrt werden.

Portrait von Prof. Dr. Stefan NägeleProf. Dr. Stefan Nägele, Stuttgart
Rechtsanwalt, Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht
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Internet und Telefon für den Betriebsrat

Eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. April 2016 legt fest, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Betriebsrat einen Internetanschluss und einen Telefonanschluss unabhängig vom eigenen Netzwerk des Arbeitgebers zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidung ändert nichts an der grundsätzlichen Pflicht des Arbeitgebers, dem Betriebsrat Telefonie und Internet zur Verfügung zu stellen. Er muss dies jedoch nur im Rahmen der bestehenden technischen Gegebenheiten organisieren. Allein wegen der abstrakten Gefahr einer missbräuchlichen Kontrolle durch den Arbeitgeber darf der Betriebsrat keinen separaten Telefonanschluss und Internetzugang für erforderlich halten.

Portrait von Prof. Dr. Stefan NägeleProf. Dr. Stefan Nägele, Stuttgart
Rechtsanwalt, Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht
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