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Mittelstand aktuell, Aufgang in der Reichstagskuppel

Juli 2016

 
Portrait von Prof. Dr. Roland Wöller

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Bundesregierung hat sich auf die Abschaffung der Störerhaftung verständigt – ein Erfolg unseres Verbandes. Leider beseitigt die neue Regelung nicht alle Rechtsunsicherheiten für Unternehmen und hemmt damit Innovationen. Dabei sind Innovationen der Rohstoff der Zukunft, aus denen die Hidden Champions von morgen gemacht werden. Daher unterstützt der BVMW Sie bei der Erkennung Ihres Innovationspotenzials und passender Fördermöglichkeiten mit einer Roadshow, die in 11 Städten in ganz Deutschland halt macht.

Ihr

Unterschrift von Prof. Dr. Roland Wöller
Bundesgeschäftsführer Prof. Dr. Roland Wöller

Rechtsunsicherheit bei WLAN-Störerhaftung: BVMW-Rechtshotline hilft weiter

Der BVMW und sein Partner in der Mittelstandsallianz, der Händlerbund, begrüßen grundsätzlich die Abschaffung der Störerhaftung durch den Bundestag, kritisieren aber, dass ein geringes Restrisiko durch Abmahnungen bestehen kann. Indes wird man für Gewissheit auf den ersten Rechtsspruch warten müssen. Für Informationen und Fragen zu dem Thema, steht Ihnen die BVMW-Rechtshotline zur Verfügung.

Kampagnenmotiv n-tv Hidden Champion

Werden Sie zum Hidden Champion 2016!

Gemeinsam mit n-tv suchen wir die besten Mittelständler Deutschlands, die zum Erfolg der deutschen Wirtschaft in herausragender Weise beigetragen haben. Verliehen wird die Auszeichnung "Hidden Champion" in den Kategorien Marke, Verantwortung, Change und Vision. Der Sonderpreis für Innovation wird vom BVMW vergeben.

Daniela Bessen auf der Roadshow "Innovationsoffensive. Mittelstand und Gründer."

Veranstaltungsreihe: Welches Innovationspotenzial steckt in Ihrem Unternehmen?

Mit der bundesweiten Roadshow „Innovationsoffensive. Mittelstand und Gründer.“ unterstützt der BVMW zusammen mit der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und der AiF F T K GmbH etablierte Unternehmen und Start-ups bei der Erkennung ihres Innovationspotenzials und passender Fördermöglichkeiten. Die Roadshow macht in 11 Städten halt.

Portrait von Lars Einsle

BVMW-Kommission für Digitalisierung hat neuen Vorsitzenden

Lars Einsle, Geschäftsführer der Grünberg.Digital. GmbH aus Hamburg, ist der neue Chef der BVMW-Kommission „Internet und Digitales“. Sein Stellvertreter ist Uwe Brettner, Vorstand der nicos AG aus Münster. Die Kommission dient als Stimme des Mittestands gegenüber der Politik beim Thema Digitalisierung.

Symbolbild Onlineshop

Vereinfachtes Besteuerungsverfahren für kleine Onlinehändler

Ab 2017 wird es einen Schwellenwert für die Besteuerung kleiner Umsätze im europäischen Online-Handel geben. Für alle grenzüberschreitenden Umsätze bis voraussichtlich 20.000 Euro gilt dann das bewährte „reverse charge“ System, d.h. die Umsatzsteuer wird zukünftig in dem Land berechnet, in dem der Käufer lebt, also nicht mehr dort, wo das Unternehmen sitzt.

Netzwerk Verkabelung

Digitalisierung: Welche Regeln sollen für digitale Plattformen gelten?

Kürzlich hat das Bundeswirtschaftsministerium seine Digital-Strategie 2025 vorgestellt. Der Händlerbund, Partner des BVMW in der Mittelstandsallianz, hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst und bewertet. Eine erste Initiative der Strategie ist bereits gestartet: das Grünbuch Digitale Plattformen mit einem Fragenkatalog dazu, welche Regeln künftig für digitale Plattformen gelten sollen. Der BVMW begleitet den Prozess und wird bis Ende September Antworten auf die Fragen liefern. Wenn Sie Ihre Expertise einbringen möchten, wenden Sie sich bitte an Diana Scholl.

Mittelstand im Ausland

Flagge von Indien

Indien: Interesse an einem Joint Venture?

Das familiengeführte Unternehmen Sipra Engineers zählt zu den Top 10 der privaten Druckguss-Firmen in Indien und möchte nun mit einem europäischen Partner sein Geschäft ausbauen. Zu den Kunden zählen u.a. TATA und MAN Trucks.

Flagge der Ukraine

Ukraine: Wie profitiert der Mittelstand vom Assoziierungsabkommen?

Seit Anfang 2016 steht deutschen Händlern und Herstellern der ukrainische Markt mit knapp 43 Millionen Verbrauchern offen. Welche Vorteile deutsche Unternehmen davon haben, erfahren Sie am 1. September, um 14 Uhr in der ukrainischen Botschaft in Berlin von S.E. Andrii Melnyk, Botschafter der Ukraine, dem Händlerbund, dem BVMW und dem Osteuropaverein der deutschen Wirtschaft.

Alles was Recht ist

Die Juristen der BVMW-Rechtskommission informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung und geben Tipps. Diesmal zu folgenden Themen:

News

Kampagnenmotiv n-tv Hidden Champion

Werden Sie zum Hidden Champion 2016!

n-tv verleiht in diesem Jahr den Mittelstandspreis "Hidden Champion" 2016 zum sechsten Mal und erstmals mit Unterstützung des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft. BVMW-Präsident Mario Ohoven und Dr. Hermann Bühlbecker, Inhaber von Henry Lambertz und BVMW-Bundeswirtschaftssenats-Mitglied, sitzen im Kuratorium. BVMW-Bundesgeschäftsführer Prof. Roland Wöller ist Mitglied der Jury. Vom 1. Juni bis zum 28. August 2016 können sich mittelständische Unternehmen bewerben.

Kampagnenvideo n-tv Hidden Champion

Gesucht werden Unternehmen, die mit ihrer Arbeit zum Erfolg der deutschen Wirtschaft in herausragender Weise beigetragen haben. In der Kategorie "Marke" sind das Unternehmen, die mit ihrem Markennamen glänzen und die sich dadurch in Zeiten der Globalisierung im Wettbewerb leichter behaupten können. Der Preis in der Kategorie "Verantwortung" geht an Unternehmen, die mit ihrem Einsatz der Gesellschaft einen deutlichen Impuls verliehen haben, sei es durch Förderung im Bereich Sport, Bildung oder Kultur. In der neuen Kategorie "Change" werden Mittelständler gesucht, die mit der digitalen Herausforderung der Zukunft erfolgreich umgehen. In der ebenfalls zum ersten Mal vertretenen Kategorie "Vision" werden junge, innovative Firmen und Start-ups ausgezeichnet, deren Ideen und Geschäftsmodelle besonders überzeugend sind.

In diesem Jahr wird zudem im Rahmen der Hidden Champion-Verleihung ein Sonderpreis für "Innovation" durch den Bundesverband mittelständische Wirtschaft vergeben. Bewerben können sich dafür Unternehmen, die es geschafft haben, mit einer neuartigen Idee oder einem Produkt am Markt hervorzustechen.

Symbolbild Onlineshop

Vereinfachtes Besteuerungsverfahren für kleine Onlinehändler

Das neue Verfahren hilft vor allem Kleinstunternehmen, wie z.B. Entwicklern von Apps und Anbietern digitaler Downloads, aber auch Kleinhändlern, die neben dem lokalen Geschäft auch international tätig werden wollen.

Hintergrund

Die EU hatte im Einvernehmen aller Mitgliedsstaaten am 1. Januar 2015 eine neue Mehrwertsteuer-Regelung für Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und elektronische Dienstleistungen eingeführt. Seitdem müssen diese Leistungen an dem Ort besteuert werden, an dem der Käufer ansässig ist, und nicht an dem Ort, an dem der Dienstleistungserbringer seinen Sitz hat. Das sollte vor allen Dingen große Internetplattformen wie Amazon und E-Bay zum Zahlen von Steuern verpflichten, die anderenfalls dank Niedrigsteuer-Schlupflöcher in einigen Mitgliedsstaaten verloren gehen. Gleichzeitig hat diese Richtlinie aber auch viele kleine Anbieter in genau deren Arme getrieben oder sogar zum Aufgeben bewogen, da nur wenige den damit verbundenen Aufwand meistern konnten.

Die Initiative der KMU-Verbände European Forum of Independent Professionals, European Entrepreneurs, European Federation of Umbrella Companies und European Small Business Alliance hat mit einem Appell an die niederländische Ratspräsidentschaft und die EU Wirtschafts- und Finanzminister sowie in Gesprächen mit Mitgliedern der Europäischen Kommission nun sichergestellt, dass die EU in einem überschaubaren Zeitraum das Besteuerungsverfahren optimiert.

Mittelstand im Ausland

Flagge von Indien

Indien: Interesse an einem Joint Venture?

Sipra Engineers ist Spezialist für komplex bearbeitete Guss- und Systemkomponenten aus Aluminium und beschäftigt über 700 Mitarbeiter, zu den Kunden zählen u.a. TATA, MAN Trucks, Knorr Bremse Brakes, ABB und GE Sensing. Die Auslandsabteilung des BVMW Indien hat bereits das gesamte Management von Sipra Engineers persönlich kennengelernt und die Produktionshallen vor Ort besichtigt. Wenn Sie von dieser Kooperation langfristig profitieren und Erfolge auf dem indischen Markt erzielen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Yvonne Metzger.

Alles was Recht ist

Portrait von Dr. Susanne Jochheim

Schriftform bei Antrag auf Elternzeit

Gerade in kleinen Betrieben ist es häufig schwer, einem Wunsch nach Elternzeit nachzukommen. Häufig ist es nicht möglich, einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zu finden, der oder die die erforderliche Qualifikation mitbringt und exakt die Arbeitszeit abdecken kann und will, die aufgrund der Elternzeit in der kommenden Zeit ausfallen wird. Zudem ist es leider häufig der Fall, dass aufgrund von Kita-Öffnungszeiten keinerlei Flexibilität seitens der jungen Mutter erwartet werden kann.

Umso mehr lohnt es sich, den Antrag auf Elternzeit im Hinblick auf die formellen Voraussetzungen genau unter die Lupe zu nehmen.

Die Voraussetzungen sind in § 16 BEEG geregelt. Dort heißt es, wer nach der Geburt Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vorher vom Arbeitgeber schriftlich verlangen. Dabei stellt sich direkt die Frage, was unter schriftlich zu verstehen ist. Kommt es nur darauf an, dass der Aussteller und der Zeitpunkt erkennbar sind oder ist tatsächlich eine Unterschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin im Original erforderlich? Im ersten Fall würden eine E-Mail oder ein Fax ausreichen, während bei der zweiten Variante die Elternzeit per Schreiben mit Originalunterschrift beim Arbeitgeber beantragt werden muss.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem neuen Urteil (Urteil vom 10.5.2016 - 9 AZR 145/15) entschieden, dass schriftlich im Sinne des § 16 BEEG heißt, dass die Schriftformerfordernis gemäß § 126 Abs. 1 BGB erfüllt sein muss. Die Elternzeit muss daher von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Ein Telefax oder eine E-Mail sind nicht ausreichend.

In dem zugrundeliegenden Fall hatte der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen. Die Arbeitnehmerin wehrte sich, indem sie sich auf ihren besonderen Kündigungsschutz in Elternzeit berief. Die Klägerin hatte die Elternzeit per Telefax beantragt. Damit genügte ihr Antrag nicht der Schriftform und sie befand sich tatsächlich nicht in Elternzeit. Die Kündigung des Arbeitgebers hatte in der letzten Instanz Erfolg. Besonderheiten, die es dem Arbeitgeber nach Treu und Glauben verwehrten sich auf das Schriftformerfordernis zu berufen, sah das BAG nicht.

Dr. Susanne Jochheim, Stuttgart
Rechtsanwältin
BRP Renaud und Partner mbB
www.brp.de

Portrait von Dr. Christoph Torwegge

Portrait von Marlen Mach

Brexit – rechtliche Implikationen für Unternehmen

Der Brexit beherrscht dieser Tage die Nachrichten. Seit feststeht, dass das Vereinigte Königreich nicht länger Mitglied der Europäischen Union (EU) sein will, stellt sich auch die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen dieser Entscheidung für das Land, die EU und die internationale Wirtschaft.

Vielfältige wirtschaftlich und rechtlich geprägte Themen beschäftigen seit dem Brexit Unternehmen mit Handelsbeziehungen zum Vereinigten Königreich. Der Fortbestand des freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Zahlungsverkehrs, wie er ein essentieller Bestandteil der europäischen Gemeinschaft ist, wird diskutiert. Unsicher ist, welcher Rechtsrahmen bei der Gestaltung von Verträgen mit britischen Vertragspartnern künftig zu berücksichtigen ist, und ob die rechtlichen Standards der EU im Handel mit dem Vereinigten Königreich möglicherweise bedeutungslos werden.

(Vorläufige) Entwarnung: Der Brexit erzeugt keine rechtlichen Implikationen mit sofortiger Wirkung. Die Parameter der künftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU (sowie Drittstaaten) werden in den kommenden zwei Jahren detailliert ausgehandelt. Bis dahin müssen sich Unternehmen auf die rechtlichen Implikationen des Brexit eingestellt haben. Der folgende Beitrag gibt erste Impulse für Überlegungen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, und einen kurzen Überblick über den Status quo zum Brexit.


Dr. Christoph Torwegge LL.M.
(University of Bristol) Hamburg

Partner bei Osborne Clarke
www.osborneclarke.com

Co-Autorin:
Marlen Mach, Hamburg
Rechtsanwältin
www.osborneclarke.com

MITTELSTAND aktuell ist der monatlich erscheinende Newsletter des BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V.

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