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Mittelstand aktuell, Aufgang in der Reichstagskuppel

März 2017

Mittelstandspräsident Mario Ohoven

Sofortabschreibung: BVMW setzt Anhebung des Schwellenwertes durch

Großer Erfolg für den BVMW: Union und SPD haben sich auf eine Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter geeinigt. Ab 2018 soll die Grenze von derzeit 410 Euro deutlich angehoben werden. Davon profitiert vor allem der Mittelstand. BVMW-Präsident Mario Ohoven hatte sich immer wieder für eine Anhebung des Schwellenwertes stark gemacht, zuletzt in seinem aktuellen Podcast.

CeBIT: Freikarten und weitere Angebote für BVMW-Mitglieder

Dieses Jahr lohnt sich ein Besuch auf der CeBIT (20. - 24. März) für mittelständische Unternehmen ganz besonders, denn über 70 BVMW-Mitgliedsunternehmen sind in Hannover mit einem Stand vertreten. Und das Beste: Es gibt Freikarten für alle interessierten Unternehmer. Auf unserer speziellen CeBIT-Seite haben wir alles ganz genau aufgelistet.

Online gut zu finden

IHK-Mitgliedschaft bald kostenlos?

Nach der Wahl des Kammerparlaments der Handelskammer Hamburg steht die IHK-Organisation vor schweren Zeiten. Der Grund: erstmals haben bei einer bedeutenden Kammer die Gegner der kostenpflichtigen Pflichtmitgliedschaft die Mehrheit.

Online gut zu finden

Hilfe: Ich bin online, aber nicht zu finden!

Am 23. März erfahren Sie in Cottbus, worauf es beim Online-Marketing ankommt. Was zeichnet eine gute Unternehmenswebseite aus? Wie entspreche ich am besten Kundenbedürfnissen und vor allem: Wie wird mein Unternehmen am besten gefunden? Robert Weise-Prüß (whoch3, media & marketing) und Jana Meyer-Hagedorn (Kommunaltechnik Instandsetzung Fertigungs GmbH) verknüpfen Expertentipps mit Praxiserfahrung. Veranstalter ist das vom BVMW geführte Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Berlin-Brandenburg.

Unternehmensnachfolge: Was muss ich beachten?

Unternehmensnachfolge: Was muss ich beachten?

Diese Frage beschäftigt viele mittelständische Unternehmer. Für eine geordnete Übergabe sollte man vor allem frühzeitig mit den Planungen zu beginnen. Die Berliner BVMW-Mitgliedsunternehmen PHONC und INTAGUS haben sich mit ihrem "Unternehmer Radio" dem Thema gewidmet und zahlreiche Podcasts mit wertvollen Tipps produziert. Mehrere Unternehmer berichten aus erster Hand von ihren Erfahrungen.

BVMW-Innovationsoffensive für Mittelstand und Gründer

BVMW-Innovationsoffensive 2017

Innovative mittelständische Unternehmen wachsen in puncto Umsatz und Beschäftigtenzahl 40 Prozent schneller. Dennoch sind immer noch zu viele KMU gar nicht oder nur wenig innovativ. Die "Innovationsoffensive. Mittelstand und Gründer." unterstützt Unternehmen auch 2017 mit praxisnahen Workshops, regionalen Kontakten und Impulsen bei der Entfaltung ihres individuellen Innovationspotenzials. Die Roadshow macht in neun Städten halt.

Was ist der beste Wirtschaftsfilm Deutschlands?

Antwort darauf gibt der jährlich verliehene Deutsche Wirtschaftsfilmpreis. Gesucht werden u.a. die besten Wirtschaftsreportagen, Imagefilme und Dokumentationen deutscher Wirtschaftsgeschichte. Teilnehmen können neben Produktionsfirmen und Agenturen auch mittelständische Unternehmen aus Industrie und Handel. Die Teilnahme ist kostenlos, die Gewinner erhalten den Preis am 4. Juli in Berlin aus den Händen von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries. Anmeldschluss ist am 2. April.

Portrait von FDP-Chef Christian Lindner

Mittelstandsallianz trifft Christian Lindner

Präsidenten und Geschäftsführer der Mittelstandsallianz diskutierten mit FDP-Chef Christian Lindner in der Bundeszentrale des BVMW über aktuelle Probleme der mittelständisch geprägten Branchenverbände. Mit Hinblick auf die Bundestagswahl hob Mittelstandspräsident Mario Ohoven die Bedeutung eines ordnungspolitischen Korrektivs hervor – das gegenwärtig im Bundestag fehle. Hauptthemen waren die Digitalisierung, bessere Finanzierungsmöglichkeiten, mehr Flexibilität im Arbeitsmarkt und Bürokratieabbau.

Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen beim BVMW

Verfassungsschutz hilft Mittelstand bei Spionageprävention

"Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass Wirtschaftsschutz nur etwas für Dax-Konzerne ist", sagte Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen beim BVMW. Auch viele kleinere Unternehmen seien von Spionage, dem „Risiko Innentäter“, Cybersabotage und Desinformation betroffen. Der Verfassungsschutz bietet in Zusammenarbeit mit dem BVMW Unternehmern Hilfe bei all diesen Risiken an.

Mittelstand im Ausland

BVMW meets Pazifik-Allianz

Pazifik-Allianz meets BVMW

Mexiko, Kolumbien, Chile und Peru bilden seit 2012 die Pazifik-Allianz und sind für die Hälfte des Außenhandels Lateinamerikas verantwortlich. Sie bieten deutschen Unternehmen geschäftliche Möglichkeiten in Südamerika und dienen gleichzeitig als „Tor zu Asien“. Gemeinsam mit den vier Botschaftern der Mitgliedsstaaten der Pazifik-Allianz lädt der BVMW Unternehmer am 6. April in die Räume der mexikanischen Botschaft in Berlin ein.

Steuern auf den Punkt

Steuerberater Dr. Sebastian Krauß aus der BVMW-Kommission Steuern und Finanzen informiert mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus dem Bereich Steuern und gibt Tipps. Diesmal zu folgenden Themen:

Alles was Recht ist

Die Juristen der BVMW-Rechtskommission informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung und geben Tipps. Diesmal zu folgenden Themen:

News

Portrait von Steuerberater Dr. Sebastian Krauß

IHK-Mitgliedschaft bald kostenlos?

Neue Wege wird zukünftig die 1665 gegründete Handelskammer Hamburg mit 260 Mitarbeitern und 160.000 Pflichtmitgliedern gehen. Denn sie wird nach den Plenums-Wahlen von Kleinunternehmern dominiert, die 55 der 58 Sitze in der Vollversammlung gewannen. Weil ihr Hauptanliegen, die Abschaffung der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft, nicht ohne Zustimmung des Gesetzgebers möglich ist, sollen stattdessen die Beiträge innerhalb von drei Jahren auf Null gesenkt werden. Zukünftig sollen die vom Gesetzgeber aufgetragenen Pflichtaufgaben voll über Gebühren finanziert werden. Beim IHK-Dachverband, dem DIHK, herrscht nun große Verunsicherung und Furcht vor einem Dammbruch mit dem Verlust lukrativer Pfründe und dem Zwang zu IHK-Fusionen. Für den BVMW ist dies eine enorme Chance, das Reservoir der vielen unzufriedenen Kammermitglieder zu erschließen und den Mehrwert einer Mitgliedschaft beim größten freiwillig organisierten Mittelstandsverband Deutschlands herauszustellen.

Lesen Sie dazu auch Berichte im Tagesspiegel und der Berliner Zeitung.

Steuern auf den Punkt

Portrait von Steuerberater Dr. Sebastian Krauß

Auslagerung von Pensionsrückstellungen

Mittelständische Unternehmen ächzen unter der wirtschaftlichen Belastung erteilter Pensionszusagen. Nicht selten gibt es in Verhandlungen über die Aufnahme neuer Gesellschafter, den Unternehmensverkauf oder die Unternehmensnachfolge ein böses Erwachen, weil die Neugesellschafter die Pensionsverpflichtungen nicht übernehmen wollen oder einen erheblichen Abschlag vom Unternehmenswert fordern.

Abhilfe kann hier die Übertragung der Pensionsverpflichtung auf einen Pensionsfonds schaffen. Als rechtlich selbstständiger Versorgungsträger löst der Pensionsfonds den Arbeitgeber von seiner Pensionsverpflichtung ab. Arbeitgeber profitieren von deutlich geringeren Beiträgen an den Pensionssicherungsverein zur Insolvenzsicherung und können die laufenden Beitragszahlungen an den Pensionsfonds als Betriebsausgaben absetzen. Außerdem entfällt die jährliche Ermittlung der Pensionsrückstellungen. Beim Arbeitnehmer sind die Beiträge in der Ansparphase grundsätzlich lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Erst in der Leistungsphase unterliegen die tatsächlichen Versorgungszahlungen der Einkommensteuer.

Den Wermutstropfen stellt die Übertragung der Pensionszusage auf den Pensionsfonds dar. Der Arbeitgeber hat die in der Vergangenheit entstandenen Pensionsansprüche (past service) in einem Einmalbetrag an den Pensionsfonds zu leisten. Der Wert des past service wird von dem Pensionsfonds selbstständig ermittelt und übersteigt die in der Handelsbilanz passivierte Pensionsrückstellung teilweise deutlich. Der Einmalbetrag an den Pensionsfonds ist steuerlich abzugsfähig und neutralisiert den Ertrag aus der Auflösung der Pensionsrückstellung. Allerdings ist der die Pensionsrückstellung übersteigende Teil des Einmalbetrags nicht sofort, sondern über zehn Jahre gestreckt steuerlich abzugsfähig. Geht die Übertragung auf den Pensionsfonds mit erheblichen Finanzierungsproblemen einher, kann ein (Teil-)Verzicht der Arbeitnehmer auf zukünftige Pensionsansprüche (future service) einen Ausweg darstellen.

Dr. Sebastian Krauß, Neuss
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, SteuerbüroKrauß
www.steuerbuero-krauss.de

Portrait von Steuerberater Dr. Sebastian Krauß

Ordnungsgemäße Kassenführung

Seit 01.01.2017 müssen die über Registrierkassen abgerechneten Geschäftsvorfälle für steuerliche Zwecke einzeln und elektronisch aufgezeichnet werden und für die Überprüfung durch das Finanzamt jederzeit verfügbar sein. Insbesondere die Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten sind in der Registrierkasse oder in einem externen digitalen Speichermedium (z.B. USB-Stick) zehn Jahre vorzuhalten. Darüber hinaus sind auch die zum Gerät gehörenden Organisationsunterlagen (z.B. Bedienungsanleitung) aufzubewahren. Registrierkassensysteme, die die zuvor genannten Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht mehr verwendet werden.

Mittelständischen Unternehmen ist unbedingt anzuraten, ihre Registrierkassensysteme – sofern noch nicht geschehen – an die geltende Rechtslage anzupassen. Die Finanzbehörden kontrollieren in Außenprüfungen oder Nachschauen verstärkt, ob die prüfungsrelevanten Datenbestände vollumfänglich aufbewahrt und zur Verfügung gestellt werden. Bei Verstößen ist mit einer Nicht-Anerkennung der vorgelegten Unterlagen und einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, insbesondere der Hinzuschätzung von Umsatzerlösen, zu rechnen.

Bevor eine Neuanschaffung getätigt wird, ist zu überprüfen, ob das Alt-Gerät durch ein Softwareupdate an die geltende Rechtslage angepasst werden kann. Ist dies nicht der Fall, sollte beim Kauf darauf geachtet werden, dass das Neu-Gerät bereits die mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom 22.12.2016 geltenden Anforderungen (Stichwort: zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) erfüllt, die ab dem 1.1.2020 verbindlich einzuhalten sind. Alt-Geräte sollten nicht entsorgt, sondern für zukünftige Prüfungshandlungen des Finanzamts aufbewahrt werden.

Dr. Sebastian Krauß, Neuss
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, SteuerbüroKrauß
www.steuerbuero-krauss.de

Alles was Recht ist

Portrait von Rechtsanwätin Dr. Susanne Jochheim

EU verschärft Maßnahmen zu Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz – dabei handelt es sich um ein Compliance-Thema, das als solches häufig nicht wahrgenommen wird. Nicht realisiert wird, dass Berufsunfälle, die bei Beachtung der erforderlichen Organisation im Unternehmen, einschließlich der Information der Mitarbeiter vermeidbar gewesen wären, zu einer Haftung der Geschäftsführung, der Vorgesetzten und des Unternehmens führen können. Schlimmstenfalls sind Zuwiderhandlungen strafrechtlich relevant.

Die EU plant nun in diesem Bereich eine Verschärfung der Anforderungen an die Arbeitgeber. Dies ist für uns Anlass über das Thema allgemein und die geplanten Neuerungen zu berichten.

Das Arbeitssicherheitsgesetz erfasst mit Ausnahme der Hausangestellten alle Arbeitnehmergruppen in privaten und öffentlich-rechtlichen Tätigkeitsbereichen. Adressat des Arbeitsschutzes ist der Arbeitgeber. Er ist verantwortlich für Planung, Gestaltung und Organisation der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Aufgabe des Arbeitgebers ist es, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Die ergriffenen Maßnahmen müssen regelmäßig kontrolliert und einer stetigen Verbesserung unterzogen werden. Grundsätzlich gilt, Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Bei allen Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.

Der Arbeitgeber ist zudem dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung der bei ihm vorhandenen Arbeitsplätze durchzuführen und diese zu dokumentieren. Von dieser Pflicht sind auch Kleinstunternehmen nicht ausgenommen. Die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Da die Sicherheit am Arbeitsplatz die Kenntnis der Beschäftigten von Gefahrenmomenten voraussetzt, muss der Arbeitgeber geeignete Anweisungen erteilen und diese den Mitarbeitern regelmäßig erläutern.

Ziel der geplanten EU-Verschärfungen ist es – über den bisherigen Schutz hinaus – durch besondere Vorkehrungen eine Minimierung von psychosozialen, ergonomischen und altersbedingten Krankheitsrisiken zu erreichen. Für KMU und Kleinstunternehmen wurde ein Leitfaden zur eigenen Risikobewertung erarbeitet. Die dort aufgeworfenen Fragen und Hinweise sollen dabei behilflich sein, eigene Risiken in den genannten Bereichen besser zu erkennen, um gezielt entgegensteuern zu können.

Auch wenn die Maßnahme gut gemeint sein wird, und durch die gezielte Vermeidung gerade altersbedingter Risiken nicht nur die Arbeitskraft eines Arbeitnehmers erhalten bleibt, sondern auch seine eigene Lebensqualität verbessert wird, kann die praktische Umsetzung in deutsches Recht zu einer erheblichen Steigerung der Bürokratie in den Unternehmen führen.

Es bleibt daher abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen von den Arbeitgebern gefordert, und wie die Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz die Umsetzung kontrollieren werden. Klar scheint jedoch, dass das Thema insgesamt in den nächsten Jahren ein größeres Gewicht erhalten wird.

Dr. Susanne Jochheim
Rechtsanwältin, BRP Renaud und Partner mbB, Stuttgart
www.brp.de

Portrait von Dr. Oliver Esch

Neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht

Am 7. Februar 2017 wurde die amtliche Fassung der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 07.02.2017 B1). Die neuen Vorschriften haben erhebliche Bedeutung für Unternehmen, die für die öffentliche Hand tätig sind. Die UVgO regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (209.000,- EUR Auftragswert). Sie soll den ersten Abschnitt der VOL/A ablösen und übernimmt in weiten Teilen Bestimmungen des jüngst neugefassten EU-Vergaberechts. Durch die Bekanntmachung im Bundesanzeiger tritt die UVgO noch nicht unmittelbar in Kraft. Vielmehr soll die Einführung in 2017 sukzessive erfolgen. Hierzu bedarf es erst neuer Verwaltungsvorschriften (sog. Einführungserlass) bzw. entsprechender landesrechtlicher Bestimmungen. Für den Bund ist mit einem solchen "Anwendungsbefehl" noch im Frühjahr 2017 zu rechnen. Inwieweit die UVgO in den Ländern und Kommunen eingeführt wird oder ob ggf. eine Anwendung nur empfohlen wird, bleibt abzuwarten.

Dr. Oliver Esch
Rechtsanwalt und Partner, Fachanwalt für Vergaberecht, Osborne Clark
www.osborneclarke.com

MITTELSTAND aktuell ist der monatlich erscheinende Newsletter des BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V.

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