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Mittelstand aktuell, Aufgang in der Reichstagskuppel

April 2018

Nachfolger finden – wir helfen Bild: istock

BVMW hilft bei Unternehmensnachfolge

In den nächsten zehn Jahren müssen eine Million Mittelständler einen Nachfolger finden - eine enorme Herausforderung! Neben persönlichen Aspekten müssen dabei auch rechtliche und organisatorische Fragen bedacht werden. Im BVMW-Expertenteam Nachfolge schließen sich mittelständische Unternehmen zusammen, um Sie zu unterstützen. Sie haben Fragen an unsere Experten oder generell zum Thema Nachfolge im Mittelstand? Dann kontaktieren Sie uns direkt.

Weibliche Fachkräfte gezielt ansprechen und gewinnen

So gewinnen Sie gezielt weibliche Fachkräfte

Immer mehr Unternehmen haben Probleme, passende Bewerber und Bewerberinnen zu finden. Gleichzeitig befindet sich eine Generation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, die äußerst umfangreiche Kompetenzen mitbringt. Erfahren Sie hier, wie Sie in Zeiten des Fachkräftemangels und des demographischen Wandels für Ihr Unternehmen gezielt weibliche Fachkräfte gewinnen können.

Nutzen Sie FinTechs?

FinTechs revolutionieren mit digitalen Lösungen die Finanzbranche. Auch für den Mittelstand bieten sie große Chancen. Mit der neuen „FinTech-Mittelstandsinitiative“ geht der BVMW zusammen mit Partnern, wie der DKB und dem Bundeswirtschaftsministerium, der Frage nach, warum erst wenige KMU FinTechs nutzen. Unterstützen Sie uns dabei mit der Teilnahme an der anonymen Umfrage.

Dr. Ursula von der Leyen auf dem BVMW-Jahresempfang 2018

Neue BVMW-Kommission Bundeswehr und Mittelstand

Auf dem BVMW-Jahresempfang hat Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen den hohen Stellenwert des Mittelstands für die Streitkräfte betont. Als Auftragnehmer und durch die Freistellung von Beschäftigten für Reservedienstleistungen erfüllt der Mittelstand wichtige Funktionen. Vor dem Hintergrund dieser engen Partnerschaft gründet der BVMW die Kommission Bundeswehr und Mittelstand und lädt Sie zum Mitwirken ein.

Erlebnisstation digitale Warenannahme

Analog oder digital? Testen Sie es!

Eine papierbasierte Warenannahme bedeutet für KMU einen großen Aufwand. Digitale Lösungen können hier Abhilfe schaffen! Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie die neue Erlebnisstation zur digitalen Warenannahme im Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum in Berlin. Im Erlebnisraum _Gemeinsam digital wird Digitalisierung und vernetztes Arbeiten für kleine und mittlere Unternehmen praxisnah erlebbar.

Gesundheitsexperten gesucht

Die Kommissionen des BVMW sind die Schnittstelle zwischen Unternehmerinteressen und der Bundespolitik. Die BVMW-Kommission Gesundheit sucht jetzt neue Mitglieder, die im Gesundheitsbereich tätig sind und sich am Expertenkreis beteiligen möchten. Interessiert? Dann melden Sie sich direkt bei uns und gestalten Sie die Positionen des Mittelstands aktiv mit!

Auf dem parlamentarischen Frühstück im Deutschen Bundestag

MittelstandImpulse+ im Bundestag

30 Minuten für den Mittelstand – so lautet das Format der Parlamentarischen Frühstücke, die die Mittelstandsallianz des BVMW regelmäßig im Deutschen Bundestag organisiert. Im Fokus des Treffens Ende Februar stand beispielsweise das Thema Selbstständigkeit. Jan Jagemann vom Partnerverband ADESW informierte die Abgeordneten: „Das Statusfeststellungsverfahren muss dringend überarbeitet werden!“ Die nächsten Parlamentarischen Frühstücke finden am 18. April und 16. Mai statt.

Erzählen Sie uns vom familienfreundlichen Mittelstand

Vereinbarkeit von Familie und Job: Ihre Erfahrungen zählen!

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Arbeitnehmer schwierig. Fragen wie "Wer holt wo die Kinder ab?" oder "Wer pflegt die Eltern?" bestimmen den Alltag. Arbeitgeber müssen hier flexibel auf die Bedürfnisse ihrer Angestellten reagieren und werden dabei häufig kreativ. Der BVMW möchte Ihre Idee oder Geschichte zum Thema familienfreundlicher Mittelstand hören und verbreiten.

Portrait der Inhaberin PERSONALHANDWERK, Münster, Sandra Staudt

„Der BVMW bedeutet für mich Zeitgeist mit Esprit: Voneinander miteinander lernen, uns gegenseitig menschliches und unternehmerisches Wachstum ermöglichen, aufeinander achten, neugierig bleiben.”

Sandra Staudt
Inhaberin PERSONALHANDWERK, Münster

Steuern auf den Punkt

Steuern auf den Punkt

Die Experten aus der BVMW-Kommission Steuern und Finanzen informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus dem Bereich Steuern und geben Tipps. Diesmal zu folgendem Thema:

Alles was Recht ist

Alles was Recht ist

Die Juristen der BVMW-Rechtskommission informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung und geben Tipps. Diesmal zu folgendem Thema:

Podcast

Bildergalerie

Medien

Video vom Jahresempfang des BVMW
Video vom Mittelstandsball 2018

News

Dr. Ursula von der Leyen auf dem BVMW-Jahresempfang 2018

Neue BVMW-Kommission Bundeswehr und Mittelstand

Der Mittelstand hat sich in mehr als 60 Jahren als verlässlicher Partner der Bundeswehr erwiesen. Mit motivierten Reservisten und qualitativ hochwertigen wehrtechnischen und zivilen Waren und Dienstleistungen tragen mittelständische Unternehmen wesentlich zur Aufgabenerfüllung der Streitkräfte bei. Der Mittelstand steht bereit, seinen Beitrag zu leisten, um den gewachsenen Anforderungen seitens der Bundeswehr nachzukommen. Dazu gründet der BVMW die Kommission Bundeswehr und Mittelstand. Diese neue BVMW-Kommission wird sich beginnend mit dem Jahr 2018 zwei zentralen Themen widmen: Zum einen bildet der Auftraggeber Bundeswehr und damit die Beschaffung von Material sowie das Erbringen von Dienstleistungen durch mittelständische Unternehmen einen Schwerpunkt der Arbeit, zum anderen die Freistellung von Beschäftigten für Reservedienstleistungen. Beide Schwerpunktthemen sollen den Informationsaustausch zwischen Bundeswehr und mittelständischen Unternehmen verbessern, sodass mehr Betriebe vom Auftraggeber Bundeswehr profitieren und die Bundeswehr auf ein größeres Reservoir an Reservedienstleistenden zurückgreifen kann. Hierfür ist die stärkere Aufklärung über die Rahmenbedingungen für Reservistendienstleistungen hilfreich. So werden zum Beispiel die Kosten der Privatwirtschaft von der Bundeswehr übernommen. Dazu zählen Lohn und Gehalt, die Beiträge zu den Sozialversicherungen und zur betrieblichen Altersvorsorge. Interessenten an der Mitarbeit in der Kommission Mittelstand und Bundeswehr können sich an Dr. Hans-Jürgen Völz wenden.



Steuern auf den Punkt

Portrait von Steuerberater Dr. Sebastian Krauß

Steuerfalle GmbH

Gewährt eine GmbH ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil, und liegt der Vorteilsgewährung kein förmlicher Ausschüttungsbeschluss zugrunde, spricht man im Steuerrecht von einer verdeckten Gewinnausschüttung. Der steuerpflichtige Gewinn der GmbH wird durch den Vermögensabgang nicht gemindert, und der Gesellschafter hat den Vorteil – entweder im Rahmen der Abgeltungssteuer oder des Teileinkünfteverfahrens – zu versteuern.

Der Bundesfinanzhof hatte kürzlich in drei Urteilen darüber zu entscheiden (Aktenzeichen: II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16), wie die Gewährung eines Vorteils seitens einer GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person zu beurteilen ist, wenn der Gesellschafter die Vorteilsgewährung mitveranlasst hat. Der BFH erteilte der Ansicht des Finanzamts, dass in solchen Fällen eine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person anzunehmen sei, eine Absage. Vielmehr liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter vor, wobei dieser den Vorteil sodann an die nahestehende Person weiterleitet. Der BFH betont, dass im Verhältnis des Gesellschafters zur nahestehenden Person sehr wohl eine Schenkung vorliegen kann. Im worst case wird der dem Vorteil zugrundeliegende Betrag also doppelt belastet: Einmal mit der Einkommensteuer und einmal mit der Schenkungsteuer.

Für die Praxis gilt, dass die Gewährung von Vorteilen durch eine GmbH im Vorhinein auf schenkungsteuerliche Risiken überprüft werden muss. Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, sollte geprüft werden, ob die Annahme einer Schenkung durch den Nachweis eines Leistungsaustauschs (zum Beispiel Darlehensvereinbarung) widerlegt werden kann.

Dr. Sebastian Krauß, Neuss
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, SteuerbüroKrauß
www.steuerbuero-krauss.de

Alles was Recht ist

Portrait von Rechtsanwalt Dr. Dr. Simon Alexander Lück

Neue Anforderungen an Anbieter gesundheitsbezogener Produkte

Nächste Stufe der Medical Devices Regulation „zündet“ am 26. Mai 2018 – Benannte Stellen müssen sich vernetzen

Seit dem 26. Mai 2017 ist die neue Medical Devices Regulation (MDR), eine Verordnung zu Medizinprodukten, in Kraft. Ein Jahr später sind nun die sogenannten „Benannten Stellen“ aufgerufen, sich untereinander und mit der EU-Kommission zu vernetzen und einheitliche Bewertungskriterien zu entwickeln. Für die Medizinproduktindustrie ist es spätestens jetzt Zeit, sich einerseits in Abstimmung mit den Benannten Stellen Klarheit über die voraussichtlichen Anforderungsprofile zu verschaffen, andererseits selbst noch im Dialog Einfluss auf die Bewertungskriterien zu nehmen.

Zum Hintergrund: Mit der neuen MDR verschärfen sich die Anforderungen an Anbieter von gesundheitsbezogenen Produkten. So können etwa neben klassischen Medizinprodukten nunmehr auch „Lifestyle“-bezogene, digitale Produkte – insbesondere Gesundheits- und Fitness-Apps – der Risikostufe II oder höher unterliegen. Dies ist dann der Fall, wenn mit diesen physiologische Funktionen wie Herzfrequenz oder Sauerstoffsättigung kontrolliert werden. Diese neue Klassifikation bedeutet, dass eine Selbstzertifizierung (wie bei Risikoklasse I) nicht mehr möglich ist, sondern ein Zertifikat durch eine Benannte Stelle ausgestellt werden muss.

Dr. Dr. Simon Alexander Lück, Berlin
Fachanwalt für Medizin- und Verwaltungsrecht
bbm FACHANWÄLTE FÜR MEDIZINRECHT
www.bbm-recht.de

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MITTELSTAND aktuell ist der monatlich erscheinende Newsletter des BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V.

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