Mittelstand aktuell, Aufgang in der Reichstagskuppel

August 2019

Das ist zu tun, wenn Sie Opfer von Cyberkriminalität werden.

Cybercrime: Was Sie im Notfall tun sollten

Mit der zunehmenden Vernetzung der Welt steigt auch die Bedrohung durch Cybercrime. Doch jedes fünfte Unternehmen ist nur unzureichend gegen Computerkriminalität abgesichert. Dabei sind neben Privatpersonen vor allem mittelständische Betriebe beliebte Ziele von Hackern. Was ist zu tun, wenn Sie Opfer von Internetkriminalität werden? Hier erfahren Sie es!


Die neue Praxisbroschüre des Kompetenzzentrums zeigt Ihnen, worauf es bei der Digitalisierung ankommt.

So digitalisieren Mittelständler ihr Geschäft

Seit drei Jahren unterstützt _Gemeinsam digital Mittelständler bei ihren Digitalisierungsvorhaben. Jetzt haben Sie die Chance, von den Erkenntnissen der anderen zu profitieren. Die neue Praxisbroschüre des Kompetenzzentrums zeigt Ihnen anhand konkreter Beispiele, worauf es bei der Digitalisierung ankommt – kurz und übersichtlich.


Mittelstand Media Award 2019: Wer ist Ihr/e Top-Journalist/in?

Der BVMW wird den Deutschen Mittelstand Media Award auch in diesem Jahr verleihen. Mit der Auszeichnung soll wieder ein crossmedialer Journalist gewürdigt werden, dessen Beiträge in den Bereichen Print, Radio, TV, Online und Social Media in besonderer Weise der Bedeutung des Mittelstands für Deutschland gerecht werden. Wer hat den Preis Ihrer Meinung nach verdient? Nennen Sie uns Ihren Favoriten hier. Die Nominierungsfrist endet am 31. August.


Das Projekt Mittelstand Ressource zeigt, wie man ökonomische und ökologische Ziele in Einklang bringt.

Nachhaltig und erfolgreich

Wie kann ich ökonomische und ökologische Ziele in Einklang bringen? Wie messe ich Nachhaltigkeit und wie stehe ich im Vergleich mit anderen Unternehmen da? Das Projekt „Mittelstand.Ressource – Nachhaltigkeitsbenchmarking für mittelständische Unternehmen“ gibt Ihnen Antworten auf diese und weitere Fragen. Melden Sie sich jetzt für die kostenfreien Regionalgruppen an.


Das bringt der Digitale Finanzbericht

Vor einem Jahr wurde der Digitale Finanzbericht als bundesweiter Standard für die elektronische Bilanzübertragung eingeführt. Immer mehr Banken machen mit. Unternehmen erleichtert das Verfahren vor allem die Kreditaufnahme.


DigitaliseSME fördert Ihr Digitalisierungsvorhaben.

Sichern Sie sich Ihre EU-Förderung

Mit dem EU-Förderprojekt DigitaliseSME stellen wir Ihnen einen internationalen Experten zur Seite, der innerhalb von zwei bis vier Wochen ein Konzept für Ihr wichtigstes Digitalisierungsvorhaben liefert. So erfahren Sie, welche Lösung und welche Investition für Ihr Unternehmen sinnvoll ist. Sie sind selbst Digitalisierungsexperte? Auch dann können Sie teilnehmen!


Der Mittelstand profitiert von einer Verbesserung der digitalen Gesundheitsversorgung.

Wie der Mittelstand von Telemedizin profitiert

Das Bundesministerium für Gesundheit plant ein neues Gesetz zur Verbesserung der digitalen Gesundheitsversorgung – ein wichtiges Anliegen für den Mittelstand. Doch was bedeuten Telemedizin und elektronische Patientenakte? Und wie kann der Mittelstand hiervon konkret profitieren?


_Gemeinsam digital bietet Ihnen die Möglichkeit, ein digitales Weiterbildungstool mitzugestalten.

Weiterbildung mitgestalten

Sie sind auf der Suche nach passenden digitalen Weiterbildungsformaten für Ihre Mitarbeiter? _Gemeinsam digital bietet Ihnen jetzt die Möglichkeit, ein neues digitales Weiterbildungstool aktiv mitzugestalten. Profitieren Sie, indem Sie helfen, praxisnahe und kostenfreie Online-Lernformate zu entwickeln.


Kolumne des Monats

Bildbeschreibung

Lesen Sie in jeder Ausgabe von Mittelstand aktuell unsere Kolumne des Monats – aktuell, anregend und auf den Punkt. Das Thema diesmal:


Der BVMW-Newsstream informiert über aktuelle Themen des Mittelstands.
Darauf kommt es bei der Nachfolge an.

Darauf kommt es bei der Nachfolge an

Wer sich mit seiner unternehmerischen Nachfolge beschäftigt, begibt sich in unbekanntes Gewässer. Umso wichtiger ist es, genau zu wissen, worauf es bei der Regelung der Unternehmensnachfolge tatsächlich ankommt.


Das sagen unsere Mitglieder über uns:

Portraitfoto Jens-Uwe Veit

„Wir sind im BVMW, weil er es uns bei dringenden politischen Fragen ermöglicht, nicht zuletzt aufgrund seines hochkarätig besetzten Beirates, unsere Anliegen direkt bei den zuständigen Entscheidern vorzutragen. Aufgrund seiner Mitgliederstärke empfinden wir auch einen entsprechenden Einfluss für den Mittelstand im politischen Berlin.“

Jens-Uwe Veit, Geschäftsleitung KG Ludwig Melosch Vertriebs-GmbH & Co., Hamburg

Steuern auf den Punkt

Steuern auf den Punkt

Die Experten aus der BVMW-Kommission Steuern und Finanzen informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus dem Bereich Steuern und geben Tipps. Diesmal zu folgenden Themen:

Podcast

100 Sekunden

Medien

Vorsorge: Nachfolge

Portrait von Dipl-Kfm. Hilmar Welpelo
Dipl-Kfm. Hilmar Welpelo

Darauf kommt es bei der Nachfolge an

Wer sich mit seiner unternehmerischen Nachfolge beschäftigt, begibt sich in unbekanntes Gewässer. Über viele Jahre hat man als erfahrener Kapitän den Kurs des Unternehmens bestimmt und an Veränderungen des Marktes angepasst, jeden Kunden auch in Häfen erreicht, die der Wettbewerb blockiert und eine eingespielte Crew geformt, die unterwegs jedes Problem löst. Und jetzt kommt eine völlig neue Herausforderung, eine einmalige dazu: Die unternehmerische Nachfolge erfolgreich zu gestalten. Es gilt, ein fremdes Gewässer sicher zu durchqueren. Der erfahrene Kapitän weiß: Jetzt gehört ein Lotse an Bord, der die vorausliegende Passage bestens kennt und mehrfach befahren hat. Und je früher Sie zu Ihrem Lotsen Kontakt aufnehmen, der Sie berät und gemeinsam mit Ihnen den Kurs absteckt, desto besser. Sie gewinnen Zeit, Ihr Unternehmen auf eine Zukunft unter neuer Führung vorzubereiten, während die künftigen Verantwortlichen in ihre Rollen eingearbeitet werden. Sie schaffen sich Freiraum für Entscheidungen. Und gleichzeitig bleiben Sie der souveräne Kapitän auf der Brücke. Wenn Ihr Lotse zudem jemand ist, der selbst Jahre lang auf der Brücke gestanden hat – umso vorteilhafter: Das schafft Augenhöhe.

Dipl-Kfm. Hilmar Welpelo, Münster
Welpelo Management Consulting
www.welpelo.de
www.currentis.de

Sie haben Fragen zur Unternehmensnachfolge? Der Expertenkreis Nachfolge hilft Ihnen weiter!


Kolumne des Monats

Portrait von Michael Backhaus
Michael Backhaus

Was Deutschland wirklich stark gemacht hat

Wenn man hoch geehrt wird und soll etwas dazu sagen, ist das für den Betreffenden immer ein leicht peinlicher Augenblick – jedenfalls, wenn er noch nicht völlig die Bodenhaftung verloren hat. Paul Breitner, der jüngst in die Hall of Fame des deutschen Fußballs berufen wurde und sich folglich in einer solchen Situation befand, wurde vor Millionen Fernsehzuschauern unerwartet ernst, ja grundsätzlich. Er stehe hier nur deswegen auf der Bühne, weil er mit zwölf oder 13 Jahren entschieden habe, „täglich zu trainieren und immer ein bisserl mehr zu machen als die anderen“. Mehr auch als die, die mehr Talent gehabt hätten, aus denen aber nichts geworden sei.

Paul Breitner, der in seinen jungen Jahren als überzeugter Marxist mit Mao-Postern an der Wand in einem tiefschwarzen FC Bayern-Umfeld Aufsehen erregte, hat damit das Grundgesetz der Leistung formuliert: Besser sein als andere, indem man sich mehr anstrengt als andere. Doch das wussten selbst Stalins und Maos Kommunisten: Im Sport zählt Leistung alles (von Doping einmal abgesehen) und Ideologie nichts.

Prägnanter als Breitner kann man den Gründergeist der jungen Bundesrepublik nach 1948 nicht zusammenfassen: Besser sein als andere, möglichst als alle anderen. Auch deswegen bleibt der Gewinn der Weltmeisterschaft 1954 – nur neun Jahre nach der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs und dem Untergang des Nazi-Terrors – unvergessen. Und deswegen wurde Deutschland Exportweltmeister: Weil wir uns mehr angestrengt haben als andere und dadurch besser waren.

Das „Bisserl mehr“ des Paul Breitner hat dieses Land stark gemacht. Diese Denke prägt bis heute den Mittelstand: Besser zu sein als andere, weil man sich mehr Mühe gibt. „Per aspera ad astra“ (Durch Mühsal gelangt man zu den Sternen) wussten schon die alten Römer. Es ist, wie ich finde, ein sehr modernes Konzept.

Michael Backhaus
Journalist
BVMW Berater Medien
michael.backhaus@bvmw.de

Die Kolumne ist erschienen in DER Mittelstand 03-19.

Steuern auf den Punkt

Portrait von Steuerberater Dr. Sebastian Krauß
Dr. Sebastian Krauß

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Der Bundesrat hat seine Zustimmung zum Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus erteilt. Hiernach kann für vermietete Neubauten eine zeitlich auf vier Jahre beschränkte Sonderabschreibung in Höhe von bis zu 5 Prozent pro Jahr genutzt werden. Voraussetzung ist, dass

  • der Bauantrag zwischen dem 31.8.2018 und dem 31.12.2021 gestellt oder innerhalb dieses Zeitraums eine Bauanzeige getätigt wird,
  • die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten je Quadratmeter Wohnfläche 3.000 Euro nicht übersteigen und
  • die Immobilie ab dem Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden neun Jahren zu Wohnzwecken vermietet wird.

Dabei gilt eine angeschaffte Immobilie als Neubau, wenn die Anschaffung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgte. Die Sonderabschreibung kann zusätzlich zur normalen Gebäudeabschreibung genutzt werden. Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des zur Vermietung bestimmten Neubaus bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter. Darüber hinaus ist die normale Gebäudeabschreibung anwendbar.

Die Sonderabschreibung ist rückgängig zu machen, wenn die Immobilie im Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder den neun Folgejahren nicht mehr zu Wohnzwecken vermietet, einkommensteuerfrei veräußert oder innerhalb der ersten drei Jahre nach der Anschaffung bzw. Herstellung die 3.000 Euro Grenze aufgrund nachträglicher Baumaßnahmen überschritten wird.

Die neue Regelung ist zu begrüßen und wird den aktuellen Bauboom zusätzlich befeuern. Nicht vergessen werden darf, dass die Sonderabschreibung lediglich zu einer Vorverlagerung von steuerlichem Aufwand führt, da anstelle von 8 Prozent bis zu 28 Prozent der begünstigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb der ersten vier Jahre steuermindernd berücksichtigt werden können. In Bezug auf die Gesamtnutzungsdauer der Immobilie ergibt sich hieraus zwar keine Steuerentlastung wohl aber ein positiver Zins- und Finanzierungseffekt.

Dr. Sebastian Krauß, Neuss
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, SteuerbüroKrauß
www.steuerbuero-krauss.de

Lesen Sie hier die aktuelle Ausgabe des DMM Der Mobilitätsmanager.

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