Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge ist eine Mogelpackung auf dem Rücken des Mitttelstandes
Herzberg. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft wendet sich mit aller Entschiedenheit gegen das geplante Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge in der von der brandenburgischen Landesregierung vorgelegten Form. "Wer glaubt, die kommunalen Haushalte mit einer Mogelpackung auf dem Rücken des Mittelstandes sanieren zu können, der wird seinen Irrtum spätestens bei sinkenden Steuereinnahmen und wachsenden Sozialkosten bemerken", erklärte Eckhard Höse, Kreisgeschäftsführer des BVMW im Landkreis Elbe-Elster, am Donnerstag in Herzberg.
"Das Gesetz löst die Grenzen zwischen der vollkommen berechtigten kommunalen Daseinsvorsorge und ungebremster Wirtschaftstätigkeit auf. Das gefährdet unmittelbar unsere mittelständischen Unternehmen, die bereits heute von einem gravierenden Rückgang öffentlicher Aufträge betroffen sind", kritisiert Höse. "Die Daseinsvorsorge ist das, worum es in diesem Gesetz gerade nicht geht."
"Den Nachweis, dass Gebietskörperschaften effizienter wirtschaften, als die kleinen und mittelständischen Unternehmen vor Ort, sind Kommunen und Landkreise bisher leider schuldig geblieben", sagte Höse weiter. "Der Mittelstand fürchtet nicht die Konkurrenz, sondern die Verzerrung des Wettbewerbs zu Lasten derjenigen, die den Aufschwung in Brandenburg tragen. Die Folgen einer Staatswirtschaft, die, von jedem wirtschaftlichen Risikobewusstsein befreit, nach Belieben am Markt vorbei handelt, haben wir alle schon einmal erlebt."
Den Bürgern drohten bei einer Umsetzung dieses Gesetzes zusätzlichen Kosten sowie der Verlust von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Land, warnt Höse."In diesem Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse zu argumentieren, ist der blanke Hohn."
Höse fordert die Landtagsabgeordneten deshalb auf, die Regierungsvorlage im Landtag abzulehnen. "Was wir brauchen, ist eine Stärkung der Wirtschaftsstandorte. Eine höhere Ansiedlungs-Attraktivität und eine bessere Bestandspflege sind die besten Einnahmequellen für Kommunen und Kreise." Eine Novellierung des Gesetzes müsse für kommunale Unternehmen das Subsidaritätsprinzip zu Grunde legen, auf dem Territorialprinzip beharren und an der Genehmigungspflicht von kommunalen Unternehmensneugründungen festhalten.








Keine Kommentare bisher
neuen Kommentar abgeben