Die Arbeitnehmerkammer Bremen ist längst überflüssig
Staatlich verordnete Arbeitnehmervertretung macht der freien Wirtschaft Konkurrenz
Bremen (hau) – „Es ist ein Unding, dass jeder Arbeitnehmer, der in Bremen sein Geld verdient, 0,15 Prozent seines Gehalts an die Arbeitnehmerkammer zahlen muss“, erklärt Karl-Heinz Freitag, Landesbeauftragter Politik des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) Bremen. „Aufgrund der Kammerführung, die ausschließlich aus Gewerkschaftsmitgliedern besteht und des erheblichen Beitragsaufkommens von rund 13 Millionen Euro pro Jahr, ist die Arbeitnehmerkammer quasi der verlängerte Arm der Gewerkschaften. Dieses staatlich verordnete Extra stört das Gleichgewicht zwischen der Vertretung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen.“
Der BVMW-Landesbeauftragte Politik fordert deshalb die Abschaffung dieses Reliktes aus den Zeiten des Klassenkampfes. Hintergrund: 1921 wurden die Arbeiter- und die Angestelltenkammer durch den Bremer Senat gegründet. Sie sollten die damals schwachen Gewerkschaften unterstützen, ihre Forderungen bei den Arbeitgebern durchzusetzen. Aufgrund leerer Kassen änderte sich die anfangs freiwillige bald in eine Pflichtmitgliedschaft. 2001 wurden die beiden Kammern zur Arbeitnehmerkammer zusammengeführt. Ihre Vollversammlung besteht aus 35 gewerkschaftlich organisierten Mitgliedern die sämtliche Funktionen untereinander aufteilen. Außer im Saarland gibt es in keinem anderen Bundesland eine vergleichbare Einrichtung.
„Die Arbeitnehmerkammer stellt auch eine Wettbewerbsverzerrung in Tätigkeitsfeldern unserer Mitglieder, etwa bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern, dar“, beklagt Karl-Heinz Freitag. Der Grund: Zu den Aufgaben der Arbeitnehmerkammer gehört neben der Beratung und Weiterbildung ihrer Mitglieder auch die öffentliche Rechtsberatung vom Familien- über das Steuer- bis hin zum Verbraucherinsolvenzrecht. „Derartige Beratungen gibt es zwar auch in anderen Bundesländern, doch dort werden sie von ortsansässigen Anwälten durchgeführt“, so Freitag.
„Bei genauer Betrachtung der Konstellation und der Tätigkeitsfelder der Arbeitnehmerkammern, kann jeder Demokrat und Verfechter der freien, sozialen Marktwirtschaft nur ihre sofortige Abschaffung fordern. Denn im Gegensatz zu den wichtigen und sinnvollen IHKs und anderen Berufskammern bieten sie ihren Mitgliedern keinen besonderen Nutzen. Einen Großteil ihrer Tätigkeiten können dann, wie in den übrigen Bundesländern auch, Steuern zahlende Unternehmen der freien Wirtschaft besser und für den Staat lukrativer übernehmen.“
BU: Karl-Heinz Freitag, Landesbeauftragter Politik BVMW Bremen


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