Der Kreis Warendorf

Eine Region starker, mittelständischer Unternehmen
Ihr Robert Kleinschmidt,
Leiter Kreis Warendorf / östl. Coesfeld

Freie Vermögensberatung Michael Müller Ltd.

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Paterweg 20
D - 59269 Beckum
Tel.: 02521 / 82 66 31
Fax: 0171 / 47 99 99 2

E-Mail:
info (please no spam) @ (please no spam) freie-vermoegensberatung.de
Internet:
www.freie-vermoegensberatung.de
www.erfolgreiche-finanzkonzepte.de

Ansprechpartner:
Michael Müller
Joachim Meis

Neutralität generiert erhebliche Einsparung!

Der Versicherungsvertreter ist Geschäftsbesorger der Versicherung und vertritt damit in erster Linie die Interessen der Versicherung. Bei sog. Mehrfachagenten handelt es sich immer um Versicherungsvertreter, die im Auftrag einer oder mehrerer Versicherungsgesellschaften Geschäfte anbahnen. Der Versicherungs-makler ist Beauftragter des Kunden und steht somit Vertragsrechtlich auf dessen Seite.

Wir sind Versicherungsmakler!

Im sog. „Sachwalterurteil“ stellt der Bundesgerichtshof 1985 klar, dass der Versicherungsmakler als treuhandähnlicher Sachwalter seines Mandanten anzusehen ist. Damit steht er auf einer Stufe mit Expertenberufen, wie Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern.

Wir bewerten im Auftrage der Mandanten den Markt nach deren Anforderungs-kriterien. Ein entscheidendes Kriterium ist das Preis-Leistungsverhältnis. Die Marktbewertung findet je Versicherungszweig getrennt statt. Z.B. kann eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Versicherer A, eine Sachversicherung mit Versicherer B und eine Personenversicherung mit dem Versicherer C abge-schlossen werden. Dadurch optimieren wir für unsere Mandanten Prämien und Deckungen. Dadurch, dass wir nicht an eine bestimmte Gesellschaft gebunden sind, müssen wir dem Mandanten nicht (wie der Agenturvertrieb), dass zu Verfügung stehende Produkt verkaufen, sondern suchen die optimale Versicherungsschutzlösung auf dem Markt, die im Idealfall den Risiko-gegebenheiten und Bedürfnissen des Mandanten am besten entspricht.

In seinem Urteil vom 01.02.2008 (AZ.: 8 U 189/07) stellte das OLG Celle klar:

„Wäre es dem Kläger tatsächlich um eine umfassende, unabhängige Beratung angekommen, so hätte er tatsächlich einen unabhängigen Versicherungsmakler hinzuziehen müssen.“

Sie sollten für sich entscheiden, ob die Zusammenarbeit mit dem persönlichen Versicherungsmakler einer Zusammenarbeit mit dem Vertreter der Versicherungen vorzuziehen ist. Wir stehen Ihnen mit all unserer Erfahrung unter der oben genannten Rufnummer zur Verfügung.

„Wir sind nie weiter weg als Ihr Telefon!“

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