Neues Mittelstandsgesetz für NRW
Nordrhein-Westfalen verfügt traditionell über einen stark mittelständisch geprägten Wirtschaftsstandort. Etwa 700.000 Mittelständler, Freiberufler und Kleingewerbetreibende bilden die breite Basis und den dynamischen Wachstumspool des Bundeslandes, das zu den größten Volkswirtschaften der Welt gehört. Eine nachhaltige Wirtschaftspolitik muss sich aus diesem Grunde der Förderung mittelständischen Unternehmertums widmen und einen modernen und effizienten Ordnungsrahmen für erfolgreiches Wirtschaften bereitstellen.
Bürokratieabbau per Gesetz - Chance oder Widerspruch?
Im Jahre 2003 verabschiedete die damalige rot-grüne Landesregierung schon einmal ein Mittelstandsgesetz für Nordrhein-Westfalen, das 2009 ersatzlos gestrichen wurde. Zuvor wurden erhebliche Zweifel der Praxis aber auch der ökonomischen Wissenschaft an der Wirksamkeit eines derartigen Regulariums laut. Nun also die Neuauflage. 2011 werden die parlamentarischen Verhandlungen beginnen. Der BVMW erarbeitete in seinem Expertenkreis im Vorfeld eine Agenda, die die wichtigsten Forderungen der Unternehmen zusammenfasst. Dabei wird auf eine deutliche Akzentuierung bildungspolitischer Ansätze wert gelegt.
Als erfreuliche Tendenz bewertet der BVMW die Bereitschaft der Landesregierung, in Verbändeanhörungen und Expertengesprächen, die Meinung der Wirtschaft bereits im Vorfeld parlamentarischer Verhandlungen in den Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen.


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