Mehr Spielraum für Unternehmenswachstum
Magdeburg – Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt (BB) ermöglicht mittelständischen Unternehmern, die zur Sicherung ihrer Kredite bereits den bisher möglichen Bürgschaftsrahmen von einer Million Euro ausgeschöpft haben, eine weitere Aufstockung bis zur neuen Obergrenze von 1,5 Millionen Euro. Damit kann eine Kreditsumme von insgesamt 1,875 Millionen Euro mit einer 80prozentigen Ausfallbürgschaft abgesichert werden.
BB-Geschäftsführer Wolf-Dieter Schwab erklärt die Bedeutung: „Viele Unternehmen stoßen beim weiteren Wachsen inzwischen an ihre Finanzierungsgrenzen. Neue Kredite erhalten Mittelständler aber häufig nur gegen eine Bürgschaft der BB, da die banküblichen Sicherheiten nicht mehr ausreichen. Durch die jetzt erhöhte Obergrenze können wir Unternehmen, die wir mitunter schon viele Jahre lang begleiten, zum Beispiel bei der Finanzierung von Erweiterungsinvestitionen oder bei erhöhtem Betriebsmittelbedarf zur Liquiditätsstärkung auch weiterhin unterstützen.“
Die Verbesserung entspricht auch den Interessen und Erwartungen der Kammern, Verbände und der Kreditwirtschaft. Gerade die Großbanken, die oftmals recht umfangreiche Investitionsvorhaben finanzieren, haben auf diesen Schritt gewartet. Mit einer Bürgschaft der BB, die bis zu 80 Prozent des Kreditvolumens absichert, minimieren die Banken und Sparkassen ihr eigenes Ausfallrisiko.
Bürgschaften der BB werden bis zur Höhe von einer Million Euro durch anteilige Rückbürgschaften von Bund und Land abgesichert. Für die jetzt aufgestockten 500.000 Euro übernimmt dagegen das Land Sachsen-Anhalt zusammen mit der BB allein das Ausfallrisiko. „Wir sind sehr froh über dieses zusätzliche Engagement des Landes, das sich damit in seiner Förderpolitik erneut zum Mittelstand und zu dessen Bedeutung für die Volkswirtschaft bekennt“, sagte Schwab. Für die Unternehmen, die für Bankenkredite Sicherheiten besorgen müssen, würde zudem der Prozess entbürokratisiert und beschleunigt. „Es ist doch einfacher, wenn ein bereits von der BB betreutes Unternehmen bei uns auch seinen erneuten Bürgschaftsbedarf decken kann, als dass es sich noch einen weiteren Partner suchen muss.“
Wer bereits bis Ende 2010 höheren Bedarf angemeldet hatte, war noch in den Vorzug der befristet von Bund und Land auf zwei Millionen Euro verdoppelten Bürgschaftsobergrenze im Rahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland gekommen. Damit wollte die Bundesregierung die Krisenfolgen abfedern und eine „Kreditklemme“ vermeiden. „Wir haben in dieser Zeit gesehen, dass generell ein Bedarf nach größeren Bürgschaftsvolumina besteht“, erklärt Schwab: „Daran schließen wir an und passen mit Hilfe des Landes Sachsen-Anhalt unsere Bürgschaftsobergrenze, die seit knapp neun Jahren regulär in dieser Größenordnung gegolten hatte, den heutigen wirtschaftlichen Bedingungen an.“ Der BB-Geschäftsführer erwartet ein „ordentliches Nachfragepotential“ bei Sachsen-Anhalts Mittelstand und appelliert an die Kreditwirtschaft, diese Möglichkeit im Sinne der heimischen Unternehmen zu nutzen.








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