24. BVMW-Businessclub befasst sich mt Fachkräften aus dem Ausland
Nach der Begrüßung durch den ehemaligen Geschäftsführer des Bundesverband mittelständische Wirtschaft BVMW, Günter Rehm, in Vertretung für Dietmar Winter, und der traditionellen Vorstellungsrunde der rund 20 Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Lehrern und Schüler des IIK, stellte zunächst Sven Albrecht vom Bildungswerk Thüringen e.V. die seit Juli 2011 bestehende Beratungsstelle Ostthüringen zur Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse und Qualifikationen vor. Die Einrichtung ist Anlaufpunkt für Migranten aller Länder, die in Deutschland arbeiten wollen und ihre Qualifikationen in ihrem Heimatland erworben haben. Die Interessenten bekommen bei Sven Albrecht Beratung zur Regelung bei der Anerkennung von Berufs- und Schulabschlüssen, Studienleistungen und akademischen Graden. Natürlich werden auch Nicht-Akademiker beraten, die im Ausland eine Ausbildung absolviert haben. Die Beratungsstelle Ostthüringen öffnet ihre Türen nicht nur für Migranten, sondern auch für Unternehmer, Institutionen und Ratsuchende, die sich mit der Anstellung ausländischer Facharbeiter beschäftigen. Die Beratung und Begleitung ist für alle kostenlos. Da die Institution derzeit über den europäischen Sozialfond finanziert und bis 2014 über den Bund gesichert wird, erhalten ausländische Bewerber finanzielle Unterstützung, z.B. bei der Übersetzung ihrer Bewerbungsunterlagen.
Im zweiten Teil des Themenabends nahm Carolin Tischendorf, selbständige Rechtsanwältin, den Unternehmern und Unternehmerinnen mögliche Sorgen und erklärte bestehende Gesetze und Rahmenbedingungen, die eine Anstellung von Facharbeitern aus dem Ausland erlauben und ermöglichen. Voraussetzung für eine Anstellung bei einem deutschen Arbeitgeber ist ein Pass, eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis. Für Migranten aus den alten EU-Staaten (Staaten, die vor 2004 in die EU eingegliedert wurden) und den europäischen Wirtschaftsraum gilt eine Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dies gilt auch für Migranten, die vor ihrem 18. Lebensjahr nach Deutschland gekommen sind. Menschen aus den neuen EU-Staaten benötigen eine Arbeitsgenehmigung. Kanada, Japan, Neuseeland und die USA haben zudem gesonderte Gesetze. Bevor die Einwanderer eine Arbeitserlaubnis erhalten, benötigen sie zuerst eine Aufenthaltsgenehmigung. Grundsätzlich gilt: lieber einmal zu viel nachgefragt und informiert, als zu wenig. Bei Nichteinhaltung der Regelungen oder fehlenden Papieren der Arbeitnehmer droht dem Arbeitgeber eine Strafe von bis zu 500.000 Euro und im schlimmsten Fall die Kosten für die Abschiebung des Angestellten. Unternehmer sollten sich davon jedoch nicht abschrecken lassen. Behörden, wie die Agentur für Arbeit, das Bildungswerk Thüringen oder auch das IKK geben gern Auskunft und helfen bei der notwendigen Integration der Migranten. Im Paragraph §23 des Arbeitsnehmer-Entsendegesetzes können Arbeitgeber nachlesen, wann eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Ausländische Arbeitnehmer bieten zahlreiche Zusatzqualifikationen, die vor allem für Arbeitgeber, die im Ausland expandieren, von Nutzen sind, wie z.B. Ortskunde und Sitten, kulturelle und sprachliche Gegebenheiten in einem bestimmten Land.
Die wichtigste Voraussetzung für alle Arbeitnehmer ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Genau hier setzt das Institut für Interkulturelle Kommunikation e.V. an. Gastgeberin des Abends und Leiterin des Instituts für Interkulturelle Kommunikation e.V., Anshelika Muchina, kennt die Umstände und die Qualifikationen, mit denen ihre ausländischen Schüler nach Deutschland gekommen sind. Das IIK, einzigartig in seiner Spezialisierung und Qualifikation, bietet Migranten alle Möglichkeiten, um sich in der deutschen Gesellschaft vollständig zu integrieren. Neben verschiedenen Sprachkursen für Einsteiger, Studienvorbereitung, Spezialberufe und Facharbeiter bietet es auch Einstufungstests und Integrationskurse an, bei denen die Schüler über Politik, Geschichte und Kultur in Deutschland geprüft werden. Darüber hinaus wird den Migranten auch bei Antragstellungen geholfen und begleitet sie auf ihrem Weg in das deutsche Berufsleben. „Wir haben täglich mehr als 100 Migranten und mehr im Haus und fast alle kommen mit tollen Berufsabschlüssen und akademischen Qualifikationen“, erklärt Anshelika Muchina. Trotzdem fragen Unternehmen nicht im IIK nach Facharbeitern an, es sei denn sie sind auf der Suche nach Übersetzern. Ein Umstand, der für die ausgebildeten Facharbeiter frustrierend ist, denn alle sind hoch motiviert zu arbeiten und sprechen, dank ihrer Zeit im IIK, fließend Deutsch. „Alle unsere Schüler verfügen über eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis“, betont Muchina und appellierte an die Unternehmen, bei der Suche nach Fachkräften einfach mal im Institut nachzufragen. Das IIK richtet derzeit eine Datenbank mit den Qualifikationen seiner Schüler ein. Dadurch können Arbeitgeber gezielt nach möglichen Arbeitnehmern suchen und werden hoffentlich fündig.
Der BVMW-Themenabend war für alle Besucher eine echte Bereicherung, dank seiner Expertengäste und auch der Schüler des IKK, die sich den Unternehmer vorstellten und ihre ausgezeichneten Deutschkenntnisse unter Beweis stellten. So wurden am Mittwochabend Vorurteile ab- und Brücken gebaut, die hoffentlich die Basis für zukünftige Beschäftigungsverhältnisse legen.
Für Informationen und Beratung wenden Sie sich an:
Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V.
Sven Albrecht
03641-637590
albrecht@bwtw.de
Institut für Interkulturelle Kommunikation e.V.
Anshelika Muchina
03641-489219
iik.jena@t-online.de
Rechtsanwältin Caroline Tischendorf
03641-4787808
info@racarolinetischendorf.de
Text und Fotos: Janine Weller, FAKT PR



















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