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An einem Strang

22. BVMW-Businessclub beleuchtet Gremium Betriebsrat

Das gleiche Gesetz verpflichtet nämlich auch den Betriebsrat, zum Wohle des Unternehmens zu agieren. Andreas Heller, Landrat des Saale-Holzland-Kreises und Hausherr im sanierten Eisenberger Schloss, das seit 1990 als Sitz von Landrat und Landratsamt dient, riet der Runde einleitend zur „richtigen Einstellung zum Betriebsrat“ und damit auch letztlich „zum gleichberechtigten Miteinander von Unternehmer und Arbeitnehmern“. Hierzu müssten natürlich die Übernahme von Verantwortung und von persönlichem Risiko seitens der Firmengründer- und -inhaber und andererseits Fleiß und Engagement der Beschäftigten gegenseitig anerkannt werden.

Der Betriebsrat wird für vier Jahre gewählt. Das Wahlverfahren selbst wird vom BetrVG vergleichsweise unkompliziert geregelt, führte RA Alexander von Chrzanowski in die Thematik ein. Ohne große Änderungen gilt das Gesetz mit seinen nur wenig mehr als 100 Paragrafen übrigens bereits seit 1952. Erstmals regelte 1890 ein Erlass ein Mitbestimmungsrecht der Belegschaft.

Arbeitsrechtsspezialistin RAin Birgit Angermüller vermittelte an Beispielen einen Überblick über die Reichweiten der Beteiligungsrechte des Betriebsrates vom Informations- und Beratungsrecht, dem Widerspruchsrecht bei Kündigungen, den Zustimmungsverweigerungsrechten und echten Mitbestimmungsrechten in sozialen Angelegenheiten (Abschluss von Betriebsvereinbarungen), personellen sowie wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Ein positives Resümee einer inzwischen zehnjährigen Zusammenarbeit „streitbarer Partner mit letztlich gleicher Zielstellung“ zog Dr. Fred Grunert, Geschäftsführer der Jenaer MAZet GmbH. Er selbst forcierte damals die Gründung eines Betriebsrates in seinem Unternehmen. Das gesunde Betriebsklima beim Entwicklungsspezialisten für Elektronik und Sensorik sei auch mit auf dieses Miteinander zurückzuführen. Sachliche Diskussionen aus unterschiedlichen Blickwinkeln heraus würden helfen, optimale Lösungen zu finden.

Seit 2006 verantwortet RA Sven Schwarz von Jena aus den Anwaltsbereich von Rödl&Partner. In Thüringen und Sachsen steht er dem Mittelstand als Partner für Wirtschaftsrecht zur Verfügung. Mit seinem Team deckt er den kompletten Rechtsbedarf des Unternehmers beispielsweise in Fragen des Arbeits-, Vertrags-, Steuer- und Gesellschaftsrechts ab. Auch seine Empfehlung zielt darauf ab, den Betriebsrat als Partner zu akzeptieren, seine Kompetenz zu fördern und ihn mit in die Verantwortung für das Unternehmen und damit letztlich auch für die Arbeitnehmer und die Region zu nehmen.

Die in den Vorträgen angerissenen Felder regten einen intensiven Meinungs- und Erfahrungsaustausch bereits in der Diskussionsrunde und mehr noch danach in individuellen Gesprächen der Gäste mit den Referenten sowie untereinander an. „Referenten und auch die Anwesenden trugen dazu bei, diese Facette des Unternehmeralltages nutzbringend zu beleuchten“, freut sich zusammenfassend auch Dietmar Winter, Organisator und Leiter des BVMW-Kreisverbundes Jena/Saale-Holzland-Kreis.

Bemerkenswert: Die UnternehmerInnen kamen u.a. aus Königsee, Weimar, Jena und Altenburg.

Text und Foto: Karsten Seifert, FAKT PR

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