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Gelangensbestätigung erschwert EU-Binnenhandel – Bürokratische Neuregelung jetzt abschaffen
Als „bürokratische Hürde für den Mittelstand“ hat der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, die Gelangensbestätigung für steuerfreie Lieferungen innerhalb der EU kritisiert. „Was als Vereinfachung gedacht war, erweist sich als zusätzliche Belastung für Klein- und Mittelbetriebe. Der Bundesfinanzminister muss deshalb diese Neuregelung sofort wieder rückgängig machen.“
Die seit Jahresbeginn geltende neue Vorschrift für innergemeinschaftliche Lieferungen erschwere den EU-Binnenhandel, so der Mittelstandspräsident. So könnten ausländische Speditionen nichts mit diesem Formular anfangen. Zudem werde das eigentliche Ziel, die Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs innerhalb der EU, völlig verfehlt. Es werde Betrügern ein Leichtes sein, eine solche Bestätigung zu fälschen.
Mit der Gelangensbestätigung müssen sich deutsche Exporteure seit Beginn des Jahres beim Empfänger ihrer Ware im EU-Ausland den Erhalt an einem bestimmten Tag und Ort bestätigen lassen, damit sie nicht die beim Inlandsverkauf fällige Umsatzsteuer zahlen müssen. Ein einziges Formular sollte künftig alle bislang für Warenlieferungen in das EU-Ausland geltenden Nachweismöglichkeiten ersetzen.
Das Problem: Die Gelangensbestätigung ist außerhalb Deutschlands kaum bekannt. Das ausführende deutsche Unternehmen bleibt aber auf der Mehrwertsteuerzahlung sitzen, wenn ihm im Zielland niemand das Formular abzeichnet. Bislang gibt es das Formular lediglich in deutscher, englischer und französischer Sprache. Für andere Länder braucht der deutsche Exporteur eine amtliche Übersetzung. Aber selbst dann ist unklar, ob der deutsche Fiskus die Unterschrift eines Lagerarbeiters beispielsweise aus Bukarest anerkennt.




12-03-12 10:19
Michael B., Nürnberg
Derjenige der dieses bürokratische Monster ins Leben gerufen hat und Deutschland dadurch einen Standortnachteil verschafft, der sollte sich dringend einer psychatrischen Untersuchung unterziehen um zu sehen ob er im Besitz seiner geistigen Fähigkeiten ist. Wahrscheinlich wieder
einer diese Theoretiker, der noch nie auch nur 1e Stunde in einem exportorientierten Unternehmen gearbeitet hat und mit den schon jetzt immensen Vorschriften und Regelungen vertraut ist.
Es läuft alles daraus hinaus, das exportorientierte Unternehmen eine Rechtsabteilung benötigen, bevor Sie überhaupt was exportieren können, was das für ein kleines oder Mittelständisches Unternehmen bedeutet, da kann sich jeder selbst ein Bild dazu machen.
DEUTSCHLAND was ist los mit DIR?