Das besondere an diesen KfW Schnellkrediten ist, dass die Bundesrepublik zu 100% die Haftungsrisiken übernimmt und keine Risikoprüfung vorgenommen wird. So soll erreicht werden, dass Unternehmen in Schwierigkeiten wirklich schnell geholfen werden kann.
Bevor die KfW Schnellkredite von der Regierung verabschiedet wurden, scheiterten die „Hilfskredite“ oftmals an der Hausbank, beziehungsweise der Risikoprüfung, die bei Beantragung vorgenommen wurde. Diese fällt jetzt, wie oben schon erwähnt, komplett weg.
Die Corona-Soforthilfekredite gelten für
Sie können von mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern beantragt werden. Die Höhe beträgt maximal drei Monatsumsätze des Jahres 2019 – das maximale Kreditvolumen liegt bei 500.000 €uro (bei einer Mitarbeiteranzahl von bis zu 50 Mitarbeitern), beziehungsweise 800.000 €uro (bei einer Mitarbeiteranzahl von mehr als 50 Mitarbeitern).
Weitere Voraussetzungen, um den KfW-Schnellkredit zu beantragen:
Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird spätestens festgelegt, wenn die KfW zusagt.
Für die Rückzahlung hat das Unternehmen bis zu 10 Jahre Zeit. Auf Wunsch läuft der Kredit die ersten zwei Jahre tilgungsfrei, um die Belastung zu senken.
Der KfW-Schnellkredit kann bis spätestens 31.12.2020 abgeschlossen werden.
Weitere Informationen zum KfW Sofortkredit finden Sie hier. Schnellkredit
Quelle: KfW, Autor: Miriam Weitz