Wir haben etliche Anrufe und Mails von Unternehmern bekommen, die zu diesem Thema ganz unterschiedliche Fragen gestellt haben. Deswegen hier einige hilfreiche Tipps.
Ein Unternehmer hat sich aber auch mit folgendem Hinweis gemeldet, mit dem er gute Erfahrungen gemacht hat:
Sie haben diese Frühwarnkette bereits mehrfach durchgeführt und dann jeweils individuell entschieden, ob der Mitarbeiter vorsichtshalber in freiwillige häusliche Quarantäne mit ggf. Homeoffice geht, bis die Kontaktperson ein negatives Testergebnis hat.
Allgemein gilt: Das Unternehmen hat auch in Bezug auf die Pandemie eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen ArbeitnehmernInnen. Er muss also für ein Hygienekonzept sorgen sowie die MitarbeiterInnen über die Gefahren des Virus und seiner Ausbreitung unterrichten. Ein Hygiene-Konzept lässt sich am besten anhand eines Pandemie-Plans nachweisen. Auf ArbeitnehmerInnen der Risikogruppe ist im Arbeitsprozess in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. Auch individuelle gesundheitliche Einschränkungen sind zu berücksichtigen.