Die steigenden Covid-19-Infektionszahlen, die in den letzten Wochen neue Höchstwerte erreichten, erfordern neue Handlungsweisen und Maßnahmen im gesellschaftlichen und beruflichen Alltag. Mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes gilt seit dem 24. November 2021 eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Auch die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht wurde darin verankert. Arbeitgeber sind in der aktuellen Krise bereits zur Genüge durch ökonomische Herausforderungen gebeutelt. Nun müssen sie auch noch diesen organisatorischen Mehraufwand stemmen.
Unser Webimpuls ging auf die wichtigsten und brennendsten Fragen rund um das Thema 3G am Arbeitsplatz ein:
Die Arbeitsrechtsexperten Thomas Hey und Maren Wellhausen von der Rechtsanwaltskanzlei Bird & Bird LLP in Düsseldorf haben die wichtigsten Bestimmungen erläutert und Fragen zur neue 3G-Regelung am Arbeitsplatz beantwortet.