Den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg wurde die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen zur Entschädigung für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56, 57 und 58) übertragen. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für Antragsteller aus dem Regierungsbezirk Stuttgart die zuständige Stelle.
Über die Internetseite www.ifsg-online.de können Sie über ein Online-Verfahren Ihren Antrag stellen.
Im Infoportal sowie auf der Internetseite des Sozialministeriums finden Sie umfassende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Darüber hinaus können Sie Beratungsangebote nutzen per Mail an
Entschaedigung-ifsg@rps.bwl.de
und per
Telefon über 0711 904 – 39 777.
Kontaktieren Sie mich @Lothar Lehner gerne, wenn Sie Fragen haben oder weitere Hilfe benötigen!
Kommentare (0)
Eigenen Kommentar verfassen
* Pflichtfelder