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17.07.2026

BVMW Positionen zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission

Wichtige Impulse für eine langfristige Reform der Altersvorsorge, doch bei mittelstandsrelevanten Belastungen ist nachzubessern um zusätzliche Lohnnebenkosten zu vermeiden.

Autor:in: BVMW Bundeszentrale

Die gesetzliche Rentenversicherung gerät durch den demografischen Wandel zunehmend unter Finanzierungsdruck. Ohne strukturelle Reformen drohen steigende Beitragssätze, die Beschäftigte und Arbeitgeber zusätzlich belasten, sowie weiter wachsende Bundesmittel für die Rentenversicherung. Dies engt den finanziellen Spielraum des Bundes für notwendige Zukunftsinvestitionen ein.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung die Alterssicherungskommission eingesetzt. Sie sollte Vorschläge erarbeiten, wie die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge langfristig tragfähig, verlässlich und generationengerecht ausgestaltet werden kann. Im Juni 2026 legte die Kommission insgesamt 33 Empfehlungen vor, die nun als Grundlage für die weiteren politischen Beratungen und mögliche Gesetzgebungsverfahren dienen.

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission im Detail

Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente

Innerhalb der GRV sollen individuelle Kapitalkonten aufgebaut und durch einen schrittweise einzuführenden, paritätisch finanzierten Zusatzbeitrag von insgesamt zwei Prozent gespeist werden. Somit sollen Rentenbeiträge auch im Kapitalmarkt angelegt werden, um eine höhere Rendite zu erwirtschaften und das Rentenniveau so zu stabilisieren. (Empfehlung 28)

Der BVMW begrüßt die Stärkung kapitalgedeckter Elemente grundsätzlich. Zusätzliche Arbeitgeberbeiträge würden Arbeit jedoch weiter verteuern. Die Kapitalrente muss deshalb beitragsneutral ausgestaltet und vorrangig durch die Umwidmung bestehender Mittel finanziert werden.

Stärkung des Nachhaltigkeitsfaktors

Nach 2031 soll der Nachhaltigkeitsfaktor wieder vollständig angewendet und verstärkt werden, sodass die Rentenanpassungen automatisch auf Veränderungen bei Demografie und Erwerbstätigkeit reagieren. (Empfehlung 14)

Der BVMW unterstützt diesen Vorschlag. Eine regelgebundene demografische Dämpfung ist notwendig, um die Finanzierungslasten ausgewogener zu verteilen und den Anstieg von Beitragssatz und Bundesmitteln zu begrenzen.

Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung

Steigt die Lebenserwartung nach 2031 weiter, soll die Regelaltersgrenze nach einem festen Mechanismus moderat angehoben werden. Zusätzliche Lebenszeit soll dabei im Verhältnis zwei zu eins auf Erwerbs- und Rentenphase verteilt werden. (Empfehlung 5) 

Der BVMW begrüßt diesen Ansatz. Eine nachhaltige Alterssicherung setzt voraus, dass Lebensarbeitszeit und Rentenbezugsdauer dauerhaft in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Einschränkung des vorzeitigen Renteneintritts 

Ein Rentenzugang allein nach der Zahl der Beitragsjahre soll ausgeschlossen werden. Gleichzeitig soll die Altersgrenze für langjährig Versicherte zunächst von 63 auf 64 Jahre steigen und anschließend parallel zur Regelaltersgrenze angehoben werden. (Empfehlungen 7 und 8) 

Der BVMW unterstützt diese Vorschläge. Sie reduzieren Frühverrentungsanreize, stärken das Arbeitskräfteangebot und tragen zur Stabilisierung der Rentenfinanzen bei.

Begrenzung der Altersteilzeit

Die Altersgrenze für Altersteilzeit soll von 55 auf 58 Jahre steigen und künftig an die Regelaltersgrenze gekoppelt werden. Das Blockmodell soll abgeschafft, das tatsächliche Teilzeitmodell dagegen beibehalten werden. (Empfehlung 13)

Der BVMW begrüßt den Abbau von Frühverrentungsanreizen. Ältere Beschäftigte bleiben dadurch länger im Erwerbsleben und können einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs leisten.

Steuerfinanzierter Übergangsfaktor

Rentenneuzugänge ab 2032, die wegen kurzer Ansparzeiten noch nicht ausreichend von der Kapitalrente profitieren jedoch gleichzeitig durch den wiedereingeführten Nachhaltigkeitsfaktor eine geringere Rente erwarten können, sollen einen vorübergehenden, aus Steuermitteln finanzierten Niveauzuschlag erhalten. (Empfehlung 15)

Der BVMW bewertet dies kritisch. Der Übergangsfaktor stabilisiert zwar das Leistungsniveau, erhöht jedoch die Belastung des Bundeshaushalts und schmälert dessen Investitionsspielräume. Er muss deshalb zeitlich befristet, klar gedeckelt und solide gegenfinanziert werden.

Pflichtversicherung für Selbstständige

Neu gegründete Selbstständige ohne anderweitige obligatorische Absicherung sollen verpflichtend und ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bereits Selbstständige sollen sich voraussetzungslos gegen die Einbeziehung entscheiden können. (Empfehlung 22) 

Der BVMW lehnt eine pauschale GRV-Pflicht ab. Selbstständige müssen ihre Altersvorsorge weiterhin eigenverantwortlich gestalten können.

Einbeziehung weiterer Gruppen 

Reformen der GRV sollen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen, Verbeamtungen begrenzt und Pensionslasten stärker durch Rücklagen vorfinanziert werden. Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften sollen künftig der GRV-Pflicht unterliegen

Der BVMW begrüßt eine ausgewogene Verteilung der Reformlasten und insbesondere die Begrenzung finanziell nicht ausreichend abgesicherter Verbeamtungen. Die Einbeziehung von Abgeordneten und AG-Vorständen ist aus Gleichbehandlungsgründen nachvollziehbar, besitzt für den Mittelstand jedoch nur eine geringe unmittelbare Bedeutung.

Einbeziehung von Mini- und Midi-Jobs 

Die Opt-out-Möglichkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus geringfügiger Beschäftigung sollen abgeschafft werden. Ausnahmen sollen nur noch für Schülerinnen und Schüler gelten; zugleich soll der gesonderte Übergangsbereich für Midijobs entfallen. (Empfehlung 26)

Der BVMW teilt das Ziel, Fehlanreize und Altersarmut zu vermeiden, lehnt eine pauschale Abschaffung des Minijob-Sonderstatus jedoch ab. Minijobs sind gerade für kleine und mittlere Unternehmen ein wichtiges flexibles Beschäftigungsinstrument. Die Reform würde Beschäftigung verteuern und niedrigschwellige Arbeitsmöglichkeiten gefährden. Statt pauschaler Mehrbelastungen braucht es gezielte Anreize für den Übergang in reguläre Beschäftigung oder deren Ausweitung. 

Fazit

Der Bericht der Alterssicherungskommission setzt wichtige Impulse für eine langfristig tragfähige Reform der Altersvorsorge. Insbesondere die stärkere Kapitaldeckung, die Reaktivierung des Nachhaltigkeitsfaktors und die Anpassungen beim Renteneintritt können dazu beitragen, den demografisch bedingten Anstieg der Rentenbeiträge langfristig zu begrenzen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Empfehlungen möglichst vollständig umzusetzen.

Eine unmittelbare Entlastung von Beschäftigten und Arbeitgebern wird damit jedoch nicht erreicht. Durch den zusätzlichen, paritätisch finanzierten Beitrag zur gesetzlichen Kapitalrente dürften die Lohnnebenkosten zunächst sogar steigen. Langfristig bietet die Kapitaldeckung jedoch die Chance, das Rentensystem zu stabilisieren und die Belastungen des demografischen Wandels breiter zu verteilen.

Für den Mittelstand enthält das Gesamtpaket daher Licht und Schatten. Strukturpolitisch weist es in die richtige Richtung, verlangt kleinen und mittleren Unternehmen jedoch erhebliche Zugeständnisse ab. Besonders kritisch sind die Abschaffung des sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs sowie die verpflichtende Einbeziehung neuer Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, die Empfehlungen nicht schematisch umzusetzen, sondern bei den mittelstandsrelevanten Belastungen nachzubessern und zusätzliche Lohnnebenkosten zu vermeiden.

Weiterführende Links & Dokumente

Empfehlungen der Alterssicherungskommission: Reformvorschläge der Kommission: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html

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