BVMW-Mitglied bestätigt wirtschaftliche Stärke, Innovationskraft und langfristige Zukunftsfähigkeit.
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BVMW und weitere Wirtschaftsverbände appellieren gemeinsam an Bundesregierung und Koalitionsfraktionen
Anlässlich der Kabinettsklausur der Bundesregierung am 25. und 26. August 2026 in Neuhardenberg fordert der BVMW gemeinsam mit Verbänden der Mittelstandsallianz und weiteren Wirtschaftsverbänden die schnellstmögliche Wiederöffnung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand, kurz ZIM. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sowie die Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei und Dr. Matthias Miersch appellieren die Verbände zudem an die Politik, das erfolgreiche Förderprogramm im Bundeshaushalt 2027 bedarfsgerecht und verlässlich zu finanzieren, damit geplante Innovationsprojekte mittelständischer Unternehmen nicht verzögert oder verhindert werden.
Innovationsförderung darf nicht zum Stop and Go werden
Wachstum, Investitionen und Beschäftigung sollen zu den zentralen Themen der Kabinettsklausur der Bundesregierung am 25. und 26. August 2026 in Neuhardenberg gehören. Aus Sicht des Mittelstands muss dieser Anspruch nun auch bei der Innovationspolitik konsequent umgesetzt werden.
Gemeinsam mit mehreren Verbänden der Mittelstandsallianz sowie weiteren Wirtschaftsverbänden hat sich der BVMW deshalb in einem gemeinsamen Appell an führende Vertreter der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen gewandt. Unter dem Titel „Kein Innovationsstopp im Mittelstand: ZIM im Haushalt 2027 verlässlich absichern“ fordern die unterzeichnenden Verbände eine schnelle Korrektur des derzeitigen Antragsstopps beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand.
Adressiert ist das Schreiben an Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, den Vorsitzenden der CDU/CSU Bundestagsfraktion Thorsten Frei sowie den Vorsitzenden der SPD Bundestagsfraktion Dr. Matthias Miersch.
Die zentrale Forderung: Unternehmen müssen schnellstmöglich wieder neue ZIM Anträge stellen können. Gleichzeitig braucht das Programm eine Finanzierung, die seiner hohen Nachfrage und seiner Bedeutung für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer im deutschen Mittelstand gerecht wird.
ZIM ist ein zentraler Innovationsmotor für kleine und mittlere Unternehmen
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand gehört seit Jahren zu den wichtigsten Instrumenten der technologieoffenen Innovationsförderung in Deutschland. Es unterstützt Forschungs und Entwicklungsprojekte mittelständischer Unternehmen und stärkt insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen bietet das ZIM die Möglichkeit, neue Technologien, Produkte, Dienstleistungen und Verfahren zu entwickeln und dafür zusätzliche private Investitionen zu mobilisieren.
Der aktuelle Antragsstopp trifft daher einen Bereich, der für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands von besonderer Bedeutung ist. Während politisch mehr Investitionen, Forschung und wirtschaftliches Wachstum gefordert werden, können Unternehmen derzeit eines der zentralen Förderinstrumente für konkrete Innovationsvorhaben nicht wie gewohnt nutzen.
Aus Sicht der beteiligten Verbände entsteht damit ein deutlicher Widerspruch zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen der Bundesregierung und den tatsächlichen Rahmenbedingungen für innovationsbereite mittelständische Unternehmen.
Konkrete Folgen für geplante Innovationsprojekte
Für die betroffenen Unternehmen ist der Antragsstopp keine abstrakte haushaltspolitische Frage. Innovationsprojekte werden häufig über Monate vorbereitet. Unternehmen entwickeln Projektideen, prüfen technische und wirtschaftliche Voraussetzungen, binden Mitarbeitende ein, gewinnen Forschungseinrichtungen oder andere Unternehmen als Projektpartner und investieren erhebliche personelle sowie finanzielle Ressourcen in die Vorbereitung.
Kann ein Antrag anschließend nicht eingereicht werden, geraten bereits weit entwickelte Vorhaben ins Stocken. Projekte müssen verschoben, neu geplant oder im schlimmsten Fall vollständig aufgegeben werden.
Damit drohen genau jene privaten Investitionen auszufallen, die für mehr Wachstum und eine höhere Innovationskraft am Wirtschaftsstandort Deutschland dringend benötigt werden.
Die Verbände weisen in ihrem Schreiben zudem auf den erheblichen wirtschaftlichen Hebeleffekt der Förderung hin. Für das ZIM wird ein Hebeleffekt von 1,9 angeführt. Öffentliche Fördermittel tragen somit dazu bei, zusätzliche private Investitionen zu mobilisieren. Gerade in Zeiten begrenzter öffentlicher Haushalte spricht dies aus Sicht der Verbände dafür, Mittel gezielt für Instrumente einzusetzen, die weitere Investitionen in Unternehmen auslösen.
Die hohe Nachfrage nach dem Programm sollte deshalb nicht als Problem verstanden werden. Vielmehr zeige sie, dass mittelständische Unternehmen bereit sind, in Innovationen und ihre zukünftige Wettbewerbsfähigkeit zu investieren.
Forschungszulage kann das ZIM nicht vollständig ersetzen
Auch alternative Instrumente wie die Forschungszulage können die entstandene Förderlücke nach Einschätzung der Verbände nicht vollständig schließen.
Die Forschungszulage stellt zwar ebenfalls einen wichtigen Baustein der deutschen Forschungsförderung dar, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten vom ZIM. Insbesondere Forschungskooperationen zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen werden nicht auf vergleichbare Weise unterstützt.
Hinzu kommt, dass Unternehmen entsprechende Projekte zunächst selbst finanzieren müssen. Gerade für kleinere Unternehmen kann eine solche Vorfinanzierung eine erhebliche Hürde darstellen.
Für einen innovationsstarken Mittelstand braucht es deshalb unterschiedliche, sich ergänzende Förderinstrumente und insbesondere Verlässlichkeit bei etablierten Programmen.
Drei zentrale Forderungen an die Politik
Der gemeinsame Verbändeappell formuliert drei wesentliche Erwartungen an Bundesregierung und Koalitionsfraktionen.
Forschung und Entwicklung benötigen verlässliche Rahmenbedingungen. Unternehmen müssen darauf vertrauen können, dass zentrale Förderinstrumente nicht kurzfristig ausfallen, nachdem Projekte vorbereitet, Kooperationen vereinbart und Investitionsentscheidungen getroffen wurden.
Starkes Signal aus Neuhardenberg erwartet
Mit der Kabinettsklausur in Neuhardenberg bietet sich der Bundesregierung aus Sicht des BVMW und der beteiligten Verbände die Gelegenheit, ein konkretes Signal für Wachstum und Investitionen zu setzen.
Ein wirtschaftspolitischer Aufbruch könne nur gelingen, wenn Unternehmen nicht nur zu Investitionen aufgefordert werden, sondern hierfür auch geeignete Rahmenbedingungen vorfinden. Die Sicherung mittelständischer Innovationsförderung ist dabei ein wichtiger Baustein.
Der Mittelstand ist bereit, neue Technologien zu entwickeln, Forschungsprojekte voranzutreiben und in die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zu investieren. Diese Bereitschaft sollte durch die Politik unterstützt und nicht durch kurzfristige Förderunterbrechungen ausgebremst werden.
Gerade für einen innovationsstarken Wirtschaftsstandort wie Baden Württemberg ist eine verlässliche Forschungs- und Innovationsförderung von hoher Bedeutung. Zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen in der Region investieren kontinuierlich in neue Produkte, Technologien und Verfahren und arbeiten dabei eng mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren Unternehmen zusammen.
Der BVMW setzt sich deshalb gemeinsam mit seinen Partnerverbänden dafür ein, dass das ZIM schnellstmöglich wieder geöffnet wird und im Bundeshaushalt 2027 eine verlässliche finanzielle Grundlage erhält.
Erfahrungen aus dem Mittelstand sind gefragt
Für die politische Interessenvertretung sind konkrete Erfahrungen aus den Unternehmen besonders wertvoll. Mitgliedsunternehmen des BVMW in Baden Württemberg, deren geplante Innovations oder Forschungsprojekte durch den aktuellen ZIM Antragsstopp verzögert, erschwert oder verhindert werden, sind daher eingeladen, ihre Erfahrungen an den BVMW heranzutragen.
Konkrete Praxisbeispiele machen sichtbar, welche Auswirkungen politische und haushalterische Entscheidungen unmittelbar auf Investitionsentscheidungen im Mittelstand haben. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag dazu, die Interessen mittelständischer Unternehmen gegenüber Politik und Öffentlichkeit wirkungsvoll zu vertreten.