Vier EU-Rechtsakte verlagern das KI-Risiko in die Chefetage. Welche Nachweise die Geschäftsleitung ab 9. Dezember 2026 führen können muss, wenn ein KI-System einen Fehler macht
Veranstalter:in
Mittwoch,
04. Nov. 2026
11:30 — 12:15
Online
Online-Veranstaltung per Zoom
Ihre Mitarbeitenden nutzen KI längst – in der Angebotserstellung, im Kundenservice oder in der Buchhaltung. Doch wer haftet, wenn ein System einen Fehler macht?
Bis 2028 schaffen vier zentrale EU-Rechtsakte einen neuen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI: der AI Act, die neue Produkthaftungsrichtlinie, das NIS2-Umsetzungsgesetz und der Cyber Resilience Act. Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: Verantwortung und Haftungsrisiken für KI rücken stärker in die Unternehmensleitung.
Ab Dezember 2026 können Software und KI-Systeme europarechtlich als Produkte gelten. Damit gewinnen Haftung, Dokumentation und Nachweisbarkeit entscheidend an Bedeutung. Modellversionen, Protokolle und Freigabeentscheidungen können im Streitfall über die Beweisführung entscheiden.
Doch gerade beim Einsatz externer KI-Dienste fehlen Unternehmen häufig Kontrolle und belastbare Nachweise: Modelle ändern sich, Versionsstände sind nicht eingefroren, Protokolle unvollständig – und Verträge unterliegen fremdem Recht.
Der Vortrag zeigt, welche Nachweise Sie künftig brauchen, welche Betriebsmodelle sie ermöglichen und was das für ein mittelständisches Unternehmen – einschließlich der Kosten – bedeutet.
Sie nehmen mit:

Referenten: David Paulson, CEO und Gründer, AIA Orbis
David Paulson baut mit seinem Unternehmen AIA Intelligence souveräne Intelligenz-Infrastruktur
für Organisationen mit besonders schützenswerten Daten.

und Thomas Göing, Healthcare Practice Lead, AIA Intelligence
Thomas Göing verantwortete sechs Jahre als Spitalleiter ein Fachspital in Zürich und war zuvor Leiter Finanzen und Patientenadministration in Kliniken.
Nach einem interessanten Impuls von 30 Minuten stehen Ihnen die Referenten weitere 15 Minuten für Ihre Fragen zur Verfügung.
Dieser Online-Impuls ist kostenfrei und richtet sich insbesondere an Geschäftsführer, Inhaber, Prokuristen sowie Verantwortliche für IT, Compliance und Datenschutz. Der Vortrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Die Teilnahme ist per Webbrowser, Zoom-App oder telefonisch möglich. Melden Sie sich gerne an - der Zoom-Link wird Ihnen vor dem Online-Impuls zugeschickt.
Hier finden Sie alle Veranstaltungen aus dieser Serie: https://www.bvmw.de/de/kontakt/ingrid-janssen
