Die neue KI-Haftung: Warum Eigentum die Antwort ist

Vier EU-Rechtsakte verlagern das KI-Risiko in die Chefetage. Welche Nachweise die Geschäftsleitung ab 9. Dezember 2026 führen können muss, wenn ein KI-System einen Fehler macht

Veranstalter:in

Mittwoch,
04. Nov. 2026
11:30 — 12:15

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Ihre Mitarbeitenden nutzen KI längst – in der Angebotserstellung, im Kundenservice oder in der Buchhaltung. Doch wer haftet, wenn ein System einen Fehler macht? 

Bis 2028 schaffen vier zentrale EU-Rechtsakte einen neuen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI: der AI Act, die neue Produkthaftungsrichtlinie, das NIS2-Umsetzungsgesetz und der Cyber Resilience Act. Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: Verantwortung und Haftungsrisiken für KI rücken stärker in die Unternehmensleitung.

Ab Dezember 2026 können Software und KI-Systeme europarechtlich als Produkte gelten. Damit gewinnen Haftung, Dokumentation und Nachweisbarkeit entscheidend an Bedeutung. Modellversionen, Protokolle und Freigabeentscheidungen können im Streitfall über die Beweisführung entscheiden. 

Doch gerade beim Einsatz externer KI-Dienste fehlen Unternehmen häufig Kontrolle und belastbare Nachweise: Modelle ändern sich, Versionsstände sind nicht eingefroren, Protokolle unvollständig – und Verträge unterliegen fremdem Recht. 

Der Vortrag zeigt, welche Nachweise Sie künftig brauchen, welche Betriebsmodelle sie ermöglichen und was das für ein mittelständisches Unternehmen – einschließlich der Kosten – bedeutet.

Sie nehmen mit:

  • eine Übersicht der vier Rechtsakte mit den Stichtagen, die für Ihr Unternehmen gelten
  • die drei Nachweise, die im Schadensfall über die Beweislast entscheiden
  • eine Checkliste für das nächste Gespräch mit Ihrem IT-Dienstleister
  • eine nüchterne Einordnung, was eigener Betrieb im Mittelstand kostet

David Paulson
Referenten: David Paulson, CEO und Gründer, AIA Orbis

David Paulson baut mit seinem Unternehmen AIA Intelligence souveräne Intelligenz-Infrastruktur für Organisationen mit besonders schützenswerten Daten.


und Thomas Göing, Healthcare Practice Lead, AIA Intelligence

Thomas Göing verantwortete sechs Jahre als Spitalleiter ein Fachspital in Zürich und war zuvor Leiter Finanzen und Patientenadministration in Kliniken.

Nach einem interessanten Impuls von 30 Minuten stehen Ihnen die Referenten weitere 15 Minuten für Ihre Fragen zur Verfügung. 

Dieser Online-Impuls ist kostenfrei und richtet sich insbesondere an Geschäftsführer, Inhaber, Prokuristen sowie Verantwortliche für IT, Compliance und Datenschutz. Der Vortrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Die Teilnahme ist per Webbrowser, Zoom-App oder telefonisch möglich. Melden Sie sich gerne an - der Zoom-Link wird Ihnen vor dem Online-Impuls zugeschickt. 

Hier finden Sie alle Veranstaltungen aus dieser Serie: https://www.bvmw.de/de/kontakt/ingrid-janssen

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