Unternehmer*innen lauschen einem Vortrag über Fördermöglichkeiten

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Cottbus, 04.10.2023

EU fördert in Millionenhöhe jetzt auch Strukturwandel-Projekte von Klein- und mittelständischen Unternehmen in der Lausitz

Kürzlich lud der BVMW Brandenburg Südost zu einer Informationsveranstaltung über ein neues Förderprogramm für Unternehmen ein. Thema war der lange diskutierte Just Transition Fund (JTF), ein Förderprogramm der EU, welches die Dekarbonisierung von Regionen und deren Wirtschaftsstruktur unterstützt.

Die Lausitz ist Modellregion für die dieses Programm. Bis dato konnten Strukturwandel-Projekte nur von Kommunen zur Förderung beantragt werden, Unternehmen hatten lediglich die Chance, als Projektpartner von Kommunen von der Förderung indirekt zu profitieren. Nun geht das für die gewerbliche Wirtschaft auch direkt.
Der JTF ist das darauf ausgelegt, den negativen Folgen des Kohleausstiegs entgegenzuwirken. Die EU stellt für die brandenburgische Lausitz 170 Mio. € für KMU und 68 Mio. € für große Unternehmen bereit. Je nachdem, wie die Nachfrage ist, sei ein flexibles Aufstocken dieser Fördergelder möglich, erklärte Heinrich Weißhaupt von der ILB.

Zur Neuausrichtung ihrer Geschäftstätigkeit können KMU aus der Richtlinie bei produktiven Investitionen und mit einer Transformationsberatung unterstützt werden. Darüber hinaus können junge KMU, die nicht älter als drei Jahre sind, ein zwölfmonatiges „Startgeld Lausitz“ erhalten. Diese müssen allerdings den Nachweis erbringen, dass sie mindestens schon ein halbes Jahr jemanden beschäftigt haben. Bis zu 24.000 € Zuschuss sind in einem Jahr als Startgeld möglich.

Die Richtlinie wurde unter Mitwirkung von Ralf Henkler, Gebietsleiter Berlin-Brandenburg beim BVMW, erarbeitet: „Erstmals überhaupt hatten wir die Möglichkeit, unsere Hinweise und Ideen direkt in die Ausarbeitung der Förderrichtlinie einfließen zu lassen um sie unternehmensfreundlich zu gestalten. Einer unserer Vorschläge war z.B. die Zulassung von den nachfolgenden zwei Förderwegen, um den Unternehmen den maximal möglichen Spielraum bei Ihren Investitionen zu ermöglichen“

  1. Förderhöhe max. 70 Prozent bis maximal 200.000 € Förderung (Grundlage: De minimis Verordnung) und
  2. Förderhöhe max. 45 Prozent, dann Betrag nach oben offen (Grundlage: AGVO- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)

Förderfähig sind z.B. die Errichtung von neuen sowie die Erweiterung, Modernisierung und die Diversifizierung von bestehenden Betriebsstätten. Darüber hinaus werden Unternehmensgründungen mit einem Startgeld gefördert. Ein weiterer Baustein des Förderprogramms sind Beratungsdienstleistungen, die Unternehmen benötigen, um Erweiterungen, Modernisierungen und Diversifizierung vorzubereiten und durchzuführen.

Heinrich Weißhaupt, Kundenberater bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg, referierte detailliert zum Thema und stand anschließend Rede und Antwort zu diversen Fragen. Welche konkreten Inhalte förderfähig sind, welche Bearbeitungszeiten einzuplanen sind und wer bei der Beantragung unterstützen kann – das waren nur einige von vielen Fragen der 75 Teilnehmer.

Weitere Informationen zur Förderung erhalten BVMW Mitglieder und Unternehmen, die es werden möchten, von ihrem BVMW Ansprechpartner.

Aufgrund des großen Interesses bietet der BVMW zwei weitere Informationsveranstaltungen zur JTF-Förderung an:

Mi., den 01.11.2023, in Finsterwalde, Infos und Anmeldung hier
Mi., den 22.11.2023, in Lübben, Infos und Anmeldung hier

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