++ BREAKING ++ Rückmeldung nun bis 31.12.203
Neu: 31.12.2023 - nicht mehr 30.06.2023 - Bay. Wirtschaftsministerium verlängert Frist zur Corona-Soforthilfe-Rückmeldung
Das Aufschieben der Frist bis Ende 2023 verlängere nur die Ungewissheit bei Unternehmen und Solo-Selbstständigen, kritisiert der Der Mittelstand.BVMW Bayern.
Der Verband Der Mittelstand.BVMW in Bayern kritisiert die auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums verkündete Entscheidung, die Frist für die Corona-Rückzahlungspflicht auf das Jahresende zu verschieben. Er fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die Rückzahlungspflicht komplett auszusetzen – so lange, bis rechtssichere und gerechte Lösungen für die betroffenen Unternehmen und Solo-Selbstständigen erarbeitet worden sind.
Ausgangslage
Im März/April 2020 haben über 200.000 bayerische UnternehmerInnen
Corona-Soforthilfe in Höhe von EUR 6.000 bis EUR 30.000 bei der
Bayerischen Staatsregierung beantragt. Die Gelder sollten dabei helfen,
„Liquiditätsengpässe“ durch die kurzfristige Schließung von Geschäften,
Gaststätten und Spielstätten zu überbrücken. Insbesondere die von
Schließungen betroffene Gastronomie (der erste Lockdown dauerte sieben
Wochen) war auf diese Hilfen existenziell angewiesen.
Weitere Entwicklung
Olaf Scholz in seiner damaligen Funktion als Bundesfinanzminister erklärte bereits am 23. März 2020:
„Ganz wichtig ist mir: Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden." Olaf Scholz, 23.03.2020
Das Bayerische Wirtschaftsministerium erklärte in einer Pressemeldung ein Jahr später:
„In Bayern wird auch kein allgemeines Rückmeldeverfahren durchgeführt, da die Bewilligungsstellen bereits im Rahmen der Gewährung der Soforthilfen den Liquiditätsengpass zum Teil umfassend geprüft haben. Die Verfahren sind daher für die Verwaltung – mit Ausnahme noch weniger laufender Nachprüfungen – grundsätzlich abgeschlossen.“ Das Bayerische Wirtschaftsministerium, 27.02.202
Dennoch erhielten über 200.000 Soforthilfe-Empfänger in Bayern kurz vor Weihnachten 2022 ein Schreiben, in dem sie zur Online-Überprüfung der Corona-Soforthilfe aus dem Jahr 2020 aufgefordert werden. Sie müssen gegebenenfalls Rückzahlungen leisten, und nach Auskunft vieler Steuerberater und Informationen des Bayerischen Rundfunks sind die meisten Unternehmen von Rückzahlungen betroffen.
Aktueller Stand
Im März entschied das Oberverwaltungsgericht Münster ein
Berufungsverfahren zu den Rückzahlungsforderungen bei den
Corona-Soforthilfen von 2020. Hier wurden die Unternehmer erneut
gestärkt, die geklagt und bereits in erster Instanz gewonnen hatten. Das
Oberverwaltungsgericht betonte ausdrücklich die Unzulässigkeit des
Verfahrens in Nordrhein-Westfalen für Solo-Selbständige, insbesondere
die nachträgliche Änderung von Zuschuss- und Rückzahlungskriterien. Die
Landesregierung NRW ist jetzt aufgefordert, für alle Unternehmen, die im
Vorfeld geklagt hatten, neue Abrechnungen auszuarbeiten, die den
ursprünglich gesetzten Kriterien voll entsprechen.
Position des BVMW
Nach Einschätzung der Rechtsanwälte Nils Bergert und Dr. Alexander Lang (Kanzlei Steinbock & Partner,
Würzburg) ist eine Rückforderung der geleisteten Corona-Soforthilfen in
großen Teilen unzulässig. Die Rechtsexperten, und mit ihnen auch die
Bundesrechtskommission des Verbands Der Mittelstand.BVMW sowie der BVMW
in Bayern empfehlen betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern
deshalb, das Rückmeldeverfahren zwar ordnungsgemäß schriftlich
durchzuführen, aber zusätzlich anwaltlich mitteilen zu lassen, dass eine
Rückzahlung nicht erfolgt und bis zu einer abschließenden Klärung
(höchstinstanzliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts) auch keine Rückzahlung zu leisten. Eine Teilnahme am Online-Rückmeldeverfahren wird ausdrücklich nicht empfohlen.
Klare Versprechen der Politik: Dies ergibt sich nach Auffassung der Rechtsanwälte daraus, dass bei Bewilligung der Anträge stets kommuniziert wurde, dass diese endgültig bei den Unternehmen verbleiben sollen.
Unklar ausgestaltete Kriterien und Bescheide: Weiterhin sehen die allermeisten Bescheide keine allgemeine Rückzahlungspflicht vor. Diese ist dort nur im Fall der Überkompensation durch andere Hilfsprogramme festgelegt. Es fehlt daher an einer hinreichend deutlichen Grundlage für die Rückzahlungspflicht im Bewilligungsbescheid.
Keine Gleichbehandlung der Unternehmen: Zentraler Streitpunkt mit erheblicher Auswirkung auf das Berechnungsergebnis sind schließlich auch die Personalkosten. Diese sind laut dem Rückmeldeverfahren in Bayern nicht berücksichtigungsfähig. Im Rahmen der Antragsprüfung und Bewilligung wurden jedoch auch Personalkosten berücksichtigt. In anderen Bundesländern, so etwa in NRW, Schleswig-Holstein und Hamburg, werden die Personalkosten als Auslage berücksichtigt.
Aktivitäten des BVMW
Umfangreiche Presseberichterstattung
24.04. a.tv Aktuell: https://www.augsburg.tv/mediathek/video/a-tv-aktuell-vom-24-04-2023/
24.4. Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-corona-soforthilfe-aiwanger-rueckzahlung-1.5816364
20.4. Abendzeitung: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/aergernis-corona-soforthilfe-staendig-die-kriterien-zu-aendern-ist-reine-willkuer-art-895669
20.4.: BR Hörfunk: https://www.br.de/nachrichten/bayern/kann-keiner-verstehen-aerger-um-rueckzahlung-von-corona-hilfen,Tbtohar
18.4. dpa Bayern (ca. 45 Meldungen bundesweit, z.B. https://www.idowa.de/inhalt.coronahilfen-mittelstand-kritisiert-ausnahmen-bei-rueckzahlung.d73f5fa0-fef4-48e0-8c70-ed2f0333f493.html
24.3. BR Fernsehen Abendschau: https://www.youtube.com/watch?v=rqsxe2EBaHk
22.3. Abendzeitung: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/corona-soforthilfe-ist-die-rueckforderung-rechtswidrig-art-888040
Vernetzung mit der Politik
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS90/Die Grünen hat einen Eilantrag ins bayerische Parlament eingebracht, der jedoch abgelehnt wurde. Derzeit wird ein Fragenkatalog (ca. 50 Punkte) an die Staatsregierung vorbereitet, die Antworten sollen am 24.4. vorliegen.
Informationsveranstaltung
In einer Online-Veranstaltung hat der BVMW Bayern im April rund 80 UnternehmerInnen aus ganz Bayern über die Rechtslage informiert.
Petition
Im nächsten Schritt soll eine Petition vorbereitet werden, um das Anliegen direkt im Bayerischen Landtag vortragen zu können. Hierfür werden nach bayerischem Recht nur 50 Petenten benötigt. Der BVMW favorisiert eine Petition eines oder mehrerer betroffener Unternehmen, da dies wirksamer ist als eine Aktivität des Verbands. Natürlich sichert der BVMW den Initiatoren der Petition umfangreiche Unterstützung zu.
Die Diskussion um die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe-Leistungen aus dem Jahr 2020 nimmt jetzt auch in Bayern Fahrt auf. Am Freitag vor Pfingsten ging beim Verwaltungsgericht München die erste Klage eines mittelständischen Unternehmens ein, die sich sowohl gegen Form als auch Anspruch des Vorgehens der Bayerischen Staatsregierung richtet.
Zeitgleich hat das BVMW-Mitgliedsunternehmen Branda.Works aus München eine Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht, in der eine vorübergehende Aussetzung des Rückmeldeverfahrens gefordert wird.
Update vom 08.08.2023:
Ein weiteres mittelständisches Unternehmen reichte nun Klage gegen die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 ein: Das Unternehmen MyFlux möchte mit einer Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Ansbach gegen den von der Regierung von Mittelfranken ausgestellten Rückforderungsbescheid vorgehen.
Aktuelle Entwicklungen finden Sie auf der Seite des BVMW Landesverband Bayern.
Fragen? Auch als Nichtmitglied! Nehmen Sie den Kontakt auf
Franz Fleischer
Leiter des Kreisverbandes
Christian Göwecke
Gebietsleiter Baden-Württemberg und Bayern
Paul Söhnlein
Leiter des Kreisverbandes