Corona

Corona Hilfen

++ BREAKING ++ Rückmeldung nun bis 31.12.203

Neu: 31.12.2023 - nicht mehr 30.06.2023 - Bay. Wirtschaftsministerium verlängert Frist zur Corona-Soforthilfe-Rückmeldung

Das Aufschieben der Frist bis Ende 2023 verlängere nur die Ungewissheit bei Unternehmen und Solo-Selbstständigen, kritisiert der Der Mittelstand.BVMW Bayern.

Der Verband Der Mittelstand.BVMW in Bayern kritisiert die auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums verkündete Entscheidung, die Frist für die Corona-Rückzahlungspflicht auf das Jahresende zu verschieben. Er fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die Rückzahlungspflicht komplett auszusetzen – so lange, bis rechtssichere und gerechte Lösungen für die betroffenen Unternehmen und Solo-Selbstständigen erarbeitet worden sind.

Ausgangslage

Im März/April 2020 haben über 200.000 bayerische UnternehmerInnen Corona-Soforthilfe in Höhe von EUR 6.000 bis EUR 30.000 bei der Bayerischen Staatsregierung beantragt. Die Gelder sollten dabei helfen, „Liquiditätsengpässe“ durch die kurzfristige Schließung von Geschäften, Gaststätten und Spielstätten zu überbrücken. Insbesondere die von Schließungen betroffene Gastronomie (der erste Lockdown dauerte sieben Wochen) war auf diese Hilfen existenziell angewiesen.

Weitere Entwicklung

Olaf Scholz in seiner damaligen Funktion als Bundesfinanzminister erklärte bereits am 23. März 2020:

„Ganz wichtig ist mir: Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden." Olaf Scholz, 23.03.2020

Das Bayerische Wirtschaftsministerium erklärte in einer Pressemeldung ein Jahr später:

„In Bayern wird auch kein allgemeines Rückmeldeverfahren durchgeführt, da die Bewilligungsstellen bereits im Rahmen der Gewährung der Soforthilfen den Liquiditätsengpass zum Teil umfassend geprüft haben. Die Verfahren sind daher für die Verwaltung – mit Ausnahme noch weniger laufender Nachprüfungen – grundsätzlich abgeschlossen.“ Das Bayerische Wirtschaftsministerium, 27.02.202

Dennoch erhielten über 200.000 Soforthilfe-Empfänger in Bayern kurz vor Weihnachten 2022 ein Schreiben, in dem sie zur Online-Überprüfung der Corona-Soforthilfe aus dem Jahr 2020 aufgefordert werden. Sie müssen gegebenenfalls Rückzahlungen leisten, und nach Auskunft vieler Steuerberater und Informationen des Bayerischen Rundfunks sind die meisten Unternehmen von Rückzahlungen betroffen.

Aktueller Stand

Im März entschied das Oberverwaltungsgericht Münster ein Berufungsverfahren zu den Rückzahlungsforderungen bei den Corona-Soforthilfen von 2020. Hier wurden die Unternehmer erneut gestärkt, die geklagt und bereits in erster Instanz gewonnen hatten. Das Oberverwaltungsgericht betonte ausdrücklich die Unzulässigkeit des Verfahrens in Nordrhein-Westfalen für Solo-Selbständige, insbesondere die nachträgliche Änderung von Zuschuss- und Rückzahlungskriterien. Die Landesregierung NRW ist jetzt aufgefordert, für alle Unternehmen, die im Vorfeld geklagt hatten, neue Abrechnungen auszuarbeiten, die den ursprünglich gesetzten Kriterien voll entsprechen.

Position des BVMW

Nach Einschätzung der Rechtsanwälte Nils Bergert und Dr. Alexander Lang (Kanzlei Steinbock & Partner, Würzburg) ist eine Rückforderung der geleisteten Corona-Soforthilfen in großen Teilen unzulässig. Die Rechtsexperten, und mit ihnen auch die Bundesrechtskommission des Verbands Der Mittelstand.BVMW sowie der BVMW in Bayern empfehlen betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern deshalb, das Rückmeldeverfahren zwar ordnungsgemäß schriftlich durchzuführen, aber zusätzlich anwaltlich mitteilen zu lassen, dass eine Rückzahlung nicht erfolgt und bis zu einer abschließenden Klärung (höchstinstanzliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts) auch keine Rückzahlung zu leisten. Eine Teilnahme am Online-Rückmeldeverfahren wird ausdrücklich nicht empfohlen.

Die wichtigsten Argumente:

Klare Versprechen der Politik: Dies ergibt sich nach Auffassung der Rechtsanwälte daraus, dass bei Bewilligung der Anträge stets kommuniziert wurde, dass diese endgültig bei den Unternehmen verbleiben sollen.

Unklar ausgestaltete Kriterien und Bescheide: Weiterhin sehen die allermeisten Bescheide keine allgemeine Rückzahlungspflicht vor. Diese ist dort nur im Fall der Überkompensation durch andere Hilfsprogramme festgelegt. Es fehlt daher an einer hinreichend deutlichen Grundlage für die Rückzahlungspflicht im Bewilligungsbescheid.

Keine Gleichbehandlung der Unternehmen: Zentraler Streitpunkt mit erheblicher Auswirkung auf das Berechnungsergebnis sind schließlich auch die Personalkosten. Diese sind laut dem Rückmeldeverfahren in Bayern nicht berücksichtigungsfähig. Im Rahmen der Antragsprüfung und Bewilligung wurden jedoch auch Personalkosten berücksichtigt. In anderen Bundesländern, so etwa in NRW, Schleswig-Holstein und Hamburg, werden die Personalkosten als Auslage berücksichtigt.

Aktivitäten des BVMW

Umfangreiche Presseberichterstattung

24.04. a.tv Aktuell: https://www.augsburg.tv/mediathek/video/a-tv-aktuell-vom-24-04-2023/

24.4. Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-corona-soforthilfe-aiwanger-rueckzahlung-1.5816364

20.4. Abendzeitung: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/aergernis-corona-soforthilfe-staendig-die-kriterien-zu-aendern-ist-reine-willkuer-art-895669

20.4.: BR Hörfunk: https://www.br.de/nachrichten/bayern/kann-keiner-verstehen-aerger-um-rueckzahlung-von-corona-hilfen,Tbtohar

18.4. dpa Bayern (ca. 45 Meldungen bundesweit, z.B. https://www.idowa.de/inhalt.coronahilfen-mittelstand-kritisiert-ausnahmen-bei-rueckzahlung.d73f5fa0-fef4-48e0-8c70-ed2f0333f493.html

24.3. BR Fernsehen Abendschau: https://www.youtube.com/watch?v=rqsxe2EBaHk

22.3. Abendzeitung: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/corona-soforthilfe-ist-die-rueckforderung-rechtswidrig-art-888040

Vernetzung mit der Politik

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS90/Die Grünen hat einen Eilantrag ins bayerische Parlament eingebracht, der jedoch abgelehnt wurde. Derzeit wird ein Fragenkatalog (ca. 50 Punkte) an die Staatsregierung vorbereitet, die Antworten sollen am 24.4. vorliegen.

Informationsveranstaltung

In einer Online-Veranstaltung hat der BVMW Bayern im April rund 80 UnternehmerInnen aus ganz Bayern über die Rechtslage informiert.

Petition

Im nächsten Schritt soll eine Petition vorbereitet werden, um das Anliegen direkt im Bayerischen Landtag vortragen zu können. Hierfür werden nach bayerischem Recht nur 50 Petenten benötigt. Der BVMW favorisiert eine Petition eines oder mehrerer betroffener Unternehmen, da dies wirksamer ist als eine Aktivität des Verbands. Natürlich sichert der BVMW den Initiatoren der Petition umfangreiche Unterstützung zu.

Die Diskussion um die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe-Leistungen aus dem Jahr 2020 nimmt jetzt auch in Bayern Fahrt auf. Am Freitag vor Pfingsten ging beim Verwaltungsgericht München die erste Klage eines mittelständischen Unternehmens ein, die sich sowohl gegen Form als auch Anspruch des Vorgehens der Bayerischen Staatsregierung richtet.
Zeitgleich hat das BVMW-Mitgliedsunternehmen Branda.Works aus München eine Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht, in der eine vorübergehende Aussetzung des Rückmeldeverfahrens gefordert wird.

Update vom 08.08.2023:

Ein weiteres mittelständisches Unternehmen reichte nun Klage gegen die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 ein: Das Unternehmen MyFlux möchte mit einer Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Ansbach gegen den von der Regierung von Mittelfranken ausgestellten Rückforderungsbescheid vorgehen.

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Aktuelle Entwicklungen finden Sie auf der Seite des BVMW Landesverband Bayern.

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