Bozener Erklärung

Keine Wirtschaftswende ohne Sozialreform: Zukunftssicherung der Sozialversicherungen als Standortfaktor für den Mittelstand

Präambel

Gesellschaftliche Verantwortung bedeutet, ökonomische Vernunft mit sozialer Gerechtigkeit zu verbinden. Sie erfordert einen Staat, der seine Leistungsfähigkeit nicht in erster Linie durch Umverteilung, sondern durch die Stärkung seiner produktiven Grundlagen sichert. Der Mittelstand trägt diese Verantwortung täglich: durch Beschäftigung, Ausbildung, Innovation und durch die Sicherung regionaler Wertschöpfung. Damit übernimmt er eine tragende Rolle für den sozialen Zusammenhalt und die Stabilität der Sozialversicherungen.

Eine nachhaltige Sozialpolitik darf sich daher nicht auf punktuelle Leistungsversprechen oder wahlpolitische Gefälligkeiten beschränken. Gesellschaftliche Verantwortung heißt, Verantwortung über Legislaturperioden hinaus zu denken. Nur ein stabiles Sozialversicherungssystem, das demografische Realität, Erwerbsstruktur und finanzielle Tragfähigkeit in Einklang bringt, kann den Generationenvertrag erneuern und die Wirtschaftswende absichern.

In diesem Zusammenhang bedarf es auch einer kritischen Reflexion politischer Einzelmaßnahmen wie z. B. der sogenannten Mütterrente. Ihre ursprünglichen Intentionen sind gesellschaftlich richtig, ihre konkrete Ausgestaltung jedoch fiskalisch kurzsichtig. Die Finanzierung aus Steuermitteln ohne strukturelle Gegenfinanzierung bindet Milliardenbeträge, die an anderer Stelle – etwa in Bildung, Fachkräftesicherung und Innovation – fehlen. Soziale Gerechtigkeit lässt sich nicht durch rückwärtsgewandte Leistungsversprechen erreichen, sondern nur durch zukunftsfeste Systeme.

Gesellschaftliche Verantwortung verlange daher, Prioritäten neu zu ordnen: hin zu Investitionen in Erwerbsbeteiligung, Qualifikation, Gesundheit und Eigenvorsorge. Der Sozialstaat muss wieder befähigen, nicht nur kompensieren. Nur wenn Arbeit, Leistung und Solidarität in einem fairen Verhältnis stehen, kann Deutschland seine ökonomische Basis stärken und sozialen Frieden dauerhaft sichern.

2 Keine Wirtschaftswende ohne Reformen 

Die neue Bundesregierung hat die „Wirtschaftswende“ zu einem zentralen Ziel ihrer Arbeit erklärt. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie sich zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen durch massive Ausweitung der Staatsschulden geschaffen. Darüber hinaus wurden allgemeine Reformen angekündigt. Eines der wichtigsten Themen und drängendsten Probleme aber wurde geradezu ausgespart: die Zukunftssicherung der Sozialversicherungssysteme. Dabei gilt: Wer die Sozialversicherungssysteme nicht zukunftssicher macht, hat die strukturellen Probleme nicht gelöst. Nur wer die strukturellen Probleme löst, kann die Sozialversicherungssysteme zukunftssicher machen. Dieses Aufgabe ist zentral für den Mittelstand, der in seiner Gesamtheit größter Arbeitgeber der deutschen Volkswirtschaft ist und der sowohl am stärksten von strukturellen Problemen betroffen ist als auch die wichtigste Säule in der Finanzierung der Sozialversicherungen stellt.

Dieses Papier zeigt die strukturellen Zusammenhänge zwischen einer echten Wirtschaftswende und einem zukunftssicheren Sozialversicherungssystem auf, begründet die spezifische Bedeutung der Sozialversicherungen für den Mittelstand und diskutiert die wirtschaftspolitischen Maßnahmen und Reformoptionen.

2 Die Zukunft der Sozialversicherungen als eine Strukturaufgabe der Wirtschaftspolitik

2.1 Wirtschaftspolitische und finanzwissenschaftliche Einordnung 

Die sozialen Sicherungssysteme sind als Versicherungen konzipiert. Das bedeutet, dass sie sich selbst tragen sollen. Einnahmen und Ausgaben müssen daher langfristig ohne äußere Mittelzuflüsse auskommen, d.h. strukturell stabil sein. Gegenwärtig finanzieren sich die Sozialversicherungen mit erheblichen und steigenden Mitteln aus dem Bundeshaushalt. Hintergrund ist, dass man politisch einen Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge vermeiden möchte, weil diese den Faktor Arbeit immer stärker belasten würden. Auch zusätzliche Bundesmittel stellen jedoch eine finanzpolitische Belastung dar. Zudem kommt es zu einer willkürlichen Vermischung von Äquivalenz- und Leistungsfähigkeitsprinzip.

Wirtschaftspolitisch stellt sich damit die Aufgabe, strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, die die nachhaltige Finanzierung der Sozialversicherungen sicherstellen. Kurzfristige Stabilisierungsmaßnahmen reichen angesichts großer struktureller Umbrüche nicht aus. Demographie und Zuwanderung sowie industrielle Erneuerung in Verbindung mit sektoralen Verschiebungen und technologischen Veränderungen am Arbeitsmarkt machen grundsätzliche Strukturreformen unerlässlich. Die Zukunftssicherung der Sozialversicherungssysteme ist daher keine isolierte Teilaufgabe der Wirtschaftspolitik, sondern eine Frage von Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand insgesamt. Zentraler Ansatzpunkt ist der Arbeitsmarkt in seinen unterschiedlichen strukturellen und soziodemographischen Umbrüchen sowie den technologischen Transformationsprozessen.

2.2 Arbeitskosten und Arbeitsnachfrage

Die Arbeitskosten sind ein zentraler Standortfaktor und prägen unmittelbar die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Neben den Bruttolöhnen wirken vor allem die Sozialversicherungsbeiträge als Treiber der Lohnzusatzkosten. Ihr Anstieg verteuert den Einsatz von Arbeitskräften, schwächt die Bereitschaft zu Neueinstellungen und belastet insbesondere arbeitsintensive Branchen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die steigende Personalkosten nur begrenzt durch Produktivitätsfortschritte oder Preisanpassungen kompensieren können.

Derzeit liegt die gesamtwirtschaftliche Abgabenlast der Sozialversicherungen bei 42,5 Prozent der beitragspflichtigen Einkommen und damit deutlich oberhalb der in der „Sozialgarantie 2021“ zugesagten 40 Prozent-Marke. Nach aktuellen Projektionen des IGES Instituts dürfte dieser Wert im Basisszenario bis zum Jahr 2029 auf 45,7 Prozent und bis 2035 auf 48,8 Prozent steigen. Selbst im günstigen Szenario ist mit einem Anstieg auf 45,6 Prozent zu rechnen, während im ungünstigen Szenario Belastungen von bis zu 53 Prozent möglich sind.1

Ein solcher Anstieg hätte weitreichende ökonomische Implikationen: Er würde die Lohnstückkosten erhöhen, den internationalen Wettbewerbsdruck verschärfen und Investitionsentscheidungen negativ beeinflussen. Zudem könnten steigende Abgaben das Arbeitsangebot mindern, da die real verfügbaren Einkommen sinken und Erwerbsanreize insbesondere für mittlere und niedrige Einkommensgruppen abnehmen. Angesichts der demografischen Entwicklung und des sich verknappenden Erwerbspersonenpotenzials droht dies, bestehende Fachkräfteengpässe zu verschärfen.

Vor diesem Hintergrund ist die Stabilisierung der Arbeitskosten nicht allein ein einzelwirtschaftliches Ziel von Unternehmen, sondern angesichts der demografischen Entwicklung eine gesamtwirtschaftliche Aufgabe. Eine Reform der Sozialversicherungsfinanzierung sollte darauf zielen, die Beitragsbelastung planbar zu halten, strukturelle Kostentreiber zu begrenzen und so ein investitions- und beschäftigungsfreundliches Umfeld zu sichern.

2.3 Demografie und Arbeitsangebot

Die demografische Entwicklung wirkt vor allem auf das Arbeitsangebot und verschärft die Finanzierungsprobleme der Sozialversicherungen. Der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge, eine anhaltend niedrige Geburtenrate und eine, wenn überhaupt, nur begrenzt kompensierende Zuwanderung führen in den kommenden Jahrzehnten zu einem strukturellen Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials.

Laut den mittelfristigen Projektionen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sinkt die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 74 Jahre) von derzeit rund 62 Millionen bis zum Jahr 2060 auf etwa 52 Millionen, also um rund 16 Prozent. Besonders stark fällt der Rückgang bis etwa 2040 aus, wenn die Babyboomer-Generation das Erwerbsleben verlässt. Der Altenquotient, also die Anzahl der Personen ab 65 Jahren je 100 Personen im Erwerbsalter (20-64), steigt in dieser Phase von aktuell 29 auf über 40, bevor er später wieder leicht zurückgeht.2

Zuwanderung kann diesen Trend zwar abmildern, ihn jedoch nicht umkehren. Selbst bei dauerhaft hohen Wanderungssalden und einer steigenden Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren reduziert sich das Arbeitskräftepotenzial. Nach den IAB-Berechnungen verringert sich das Erwerbspersonenpotenzial bis 2060 auch im günstigeren Szenario um mehr als 10 Prozent. Gleichzeitig geht der jährliche Wanderungssaldo langfristig von gegenwärtig rund 500.000 Personen auf etwa 250.000 Personen zurück.3

Für den Arbeitsmarkt bedeutet dies eine doppelte Belastung: Der Rückgang des Arbeitsangebots trifft auf steigende Beitragssätze in allen Zweigen der Sozialversicherung. Schon heute beträgt die gesamtwirtschaftliche Abgabenlast laut IGES-Studie 42,5 Prozent der beitragspflichtigen Einkommen, und nach aktuellen Modellrechnungen kann sie bis 2035 auf Werte zwischen 45 und über 50 Prozent steigen. Damit verschärft sich der Fachkräftemangel, weil sinkende reale Nettoeinkommen Erwerbsanreize schwächen und zugleich der Wettbewerbsdruck auf Unternehmen steigt. 

Eine Reformstrategie zur Stabilisierung der Sozialversicherungsfinanzierung muss daher die demografische Dimension explizit berücksichtigen. Sie sollte auf drei Ebenen ansetzen: Erstens durch Ausschöpfung inländischer Erwerbspersonenpotenziale, insbesondere durch eine höhere Erwerbsbeteiligung und längere Lebensarbeitszeit. Zweitens durch eine gezielte Steuerung und schnellere Integration von Zuwanderung. Drittens durch eine breitere Finanzierungsbasis, um die wachsende Belastung der lohnbezogenen Beiträge abzufedern.

Demografie: Vom Problem zur Chance

Der demografische Wandel wirkt über verschiedene Kanäle auf die Sozialversicherungen. Direkt wirkt sich das durch die demografische Alterung veränderte Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentenbeziehern auf die Rentenversicherung aus. Dabei gibt es arithmetisch nur drei Stellgrößen zur Adjustierung: 1) Das Renteneintrittsalter (bestimmt das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentenbeziehern), 2) die Rentenbeiträge (bestimmen die Höhe der Lohnzusatzkosten und der Nettolöhne) und 3) die Rentenhöhe (bestimmt das Verhältnis von Löhnen zu Renten und damit das Rentenniveau). Volkswirtschaftlich helfen hier auch keine Zuschüsse aus Steuermitteln. Denn auch diese müssen von jemandem verdient und bezahlt werden.

Der zweite Wirkungskanal der Demografie bezieht sich auf Kranken- und Pflegeversicherung. Eine steigende Lebenserwartung führt bei konstantem Renteneintrittsalter dazu, dass die gleiche Anzahl an Jahren der Einzahlung immer mehr inaktive Jahre finanzieren muss. Schon deshalb muss die Rente im Verhältnis zu den Löhnen sinken. Es steigen aber ferner mit zunehmendem Lebensalter die Gesundheits- und Pflegekosten. 

Doch Demografie ist kein Schicksal. Es gibt gegen die negativen ökonomischen Effekte der Demografie verschiedene strukturelle Maßnahmen, die sogar eine gesellschaftliche Chance sein können. Die wichtigste ist die Erhöhung des Produktivitätsfortschritts durch technischen Fortschritt und die Innovationsfähigkeit. Eine zweite Maßnahme bezieht sich auf die Mobilisierung von Erwerbspotenzialen. Eine dritte Maßnahme betrifft eine stärker präventionsorientierte und anreizkompatible Gesundheitsversorgung, die dazu beiträgt, dass die steigende Lebenserwartung in Verbindung mit dem medizinischen Fortschritt ein längeres Leben in Gesundheit ermöglicht („Kompressionsthese“) und nicht ein längeres in Krankheit verbrachtes Leben („Medikalisierungsthese“).   

2.4 Warum die Zukunft der Sozialsysteme ein Mittelstandsthema ist

Die Leistungsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme ist nicht nur eine Bedingung für soziale Stabilität. Sie ist zugleich ein zentraler Standortfaktor für die mittelständische Wirtschaft. Der Zusammenhang ist dabei wechselseitig: Leistungsfähige und effiziente soziale Sicherungssysteme sind ein wichtiger Standortfaktor für den Mittelstand. Umgekehrt gilt: Wenn der Mittelstand nicht mehr wettbewerbsfähig ist, geraten auch die sozialen Sicherungssysteme unter Druck. Als größter Arbeitgeber Deutschlands tragen kleine und mittlere Unternehmen überproportional zur Finanzierung der Sozialversicherungen bei. Dies geschieht sowohl durch Arbeitgeberbeiträge als auch durch die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

Steigende Beitragssätze wirken auf den Mittelstand und auf innovative Start-ups in mehrfacher Hinsicht. Erstens entstehen direkte Kostenbelastungen durch höhere Arbeitgeberanteile. Diese erhöhen die Lohnstückkosten und verringern den Spielraum für Investitionen, Innovation und Lohnsteigerungen. Zweitens mindern sinkende Nettoentgelte der Beschäftigten den privaten Konsum, mindern ihre Möglichkeiten, private Vorsorge zu betreiben, und verschlechtern die Attraktivität von Arbeitsplätzen im Wettbewerb um Fachkräfte („Steuerkeil“). Drittens erzeugt die Unsicherheit über die künftige Beitragssatzentwicklung erhebliche Planungsrisiken und erschwert verlässliche Kalkulationen.

Die dargestellten IGES-Projektionen zeigen, dass ohne Reformen bis 2035 Gesamtbeitragssätze von über 50 Prozent möglich sind. Auch die demografischen Prognosen des IAB verdeutlichen, dass die demografische Entwicklung das Erwerbspersonenpotenzial nachhaltig verkleinert. Für den Mittelstand ergibt sich daraus eine doppelte Belastung: steigende Arbeitskosten bei gleichzeitig schwierigerer Fachkräftegewinnung.

Besonders problematisch ist, dass viele mittelständische Unternehmen keine realistischen Ausweichmöglichkeiten haben. Handwerk, personenbezogene Dienstleistungen oder das Gesundheits- und Pflegewesen sind stark arbeitsintensiv und nur in geringem Maße automatisierbar. Große Konzerne können Arbeit durch Kapital substituieren oder Produktionskapazitäten ins Ausland verlagern. Mittelständische Betriebe verfügen kaum über solche Optionen. Deshalb wirken steigende Sozialabgaben bei ihnen besonders direkt und unmittelbar auf die Wettbewerbsfähigkeit.

Die Zukunftsfähigkeit der Sozialsysteme ist deshalb ein zentrales Mittelstandsthema. Nur wenn die Finanzierung langfristig tragfähig gestaltet wird, können kleine und mittlere Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, Beschäftigung sichern und zugleich ihren Beitrag zur sozialen Stabilität leisten. Reformen müssen daher nicht nur sozialpolitisch, sondern auch unternehmens- und standortpolitisch gedacht werden.

3 Gegenwart und Zukunft der Sozialversicherungen 

3.1 Warum das Finanzierungsproblem ein Strukturproblem ist

Die Finanzierung der deutschen Sozialversicherung steht vor einer doppelten langfristigen Belastung: steigende Ausgaben infolge demografischer und medizinisch-technologischer Entwicklungen sowie eine gleichzeitig schrumpfende Einnahmebasis aufgrund des rückläufigen Erwerbspersonenpotenzials. Dieses Spannungsfeld ist kein konjunkturelles Phänomen, das sich mit kurzfristigen Maßnahmen glätten ließe, sondern ein strukturelles Problem, das langfristige Stabilität erfordert.

Auf der Ausgabenseite wirken mehrere langfristige Treiber:

  • Demografie: Der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge und die steigende Lebenserwartung führen zu einem deutlichen Anstieg der Zahl der Leistungsbezieher, während die Zahl der Beitragszahler sinkt.
  • Gesundheits- und Pflegekosten: Medizinischer Fortschritt, höhere Lebenserwartung und steigende Pflegebedarfe erhöhen die Ausgaben pro Versicherten.
  • Leistungsversprechen: Gesetzlich zugesicherte Leistungsniveaus – etwa im Rentensystem oder bei medizinischer Versorgung – sind nur begrenzt flexibel und wirken beitragssatztreibend.

Auf der Einnahmenseite wirken ebenfalls mehrere langfristige Faktoren:

  • Demografie: Der demografisch bedingte Rückgang des Arbeitsangebots begrenzt das Beitragsaufkommen aus Erwerbsarbeit. Selbst bei steigenden Erwerbsquoten und Zuwanderung sinkt die Zahl der Beitragszahler langfristig. Da die Sozialversicherung überwiegend lohnbezogen finanziert wird, führt ein stagnierendes oder sinkendes Lohnsummenvolumen bei steigender Zahl von Leistungsempfängern zwangsläufig zu höheren Beitragssätzen.
  • Erwerbsquoten: Durch eine Erhöhung der Erwerbsquoten lassen sich die Einnahmen erhöhen. Erwerbsquoten können durch strukturelle Maßnahmen erhöht werden, die darauf hinwirken, bestimmte Erwerbsgruppen stärker in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
  • Produktivität: Über Produktivitätsgewinne lässt sich das Niveau der durchschnittlichen Löhne und Gehälter erhöhen und damit ceteris paribus auch das Rentenniveau. Der technische Fortschritt wird vor diesem Hintergrund zu einem wichtigen strukturellen Faktor.

Die IGES-Projektionen machen deutlich: Ohne Reformen steigen die Gesamtbeitragssätze in den kommenden Jahren deutlich über die 40-Prozent-Marke hinaus – im ungünstigen Szenario auf über 51 Prozent bis 2035. Ein solcher Anstieg wäre nicht nur beschäftigungs- und wachstumsdämpfend, sondern würde auch die Akzeptanz des beitragsfinanzierten Systems infrage stellen.

Das Finanzierungsproblem der Sozialversicherung ist damit in seiner Wurzel strukturell: Es resultiert aus langfristigen Trends, die weder durch kurzfristige Haushaltszuschüsse noch durch moderate Beitragssatzanpassungen dauerhaft aufgefangen werden können. Notwendig ist eine Reformstrategie, die auf einer breiteren Finanzierungsbasis, einer Begrenzung der Ausgabendynamik und einer Stärkung des Erwerbspersonenpotenzials beruht.

3.2 Spezifische Herausforderungen

3.2.1 Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung steht im Zuge des demografischen Wandels vor erheblichen Finanzierungsherausforderungen. Mit dem Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge steigt die Zahl der Leistungsbezieher deutlich, während die Zahl der Beitragszahler sinkt. Gleichzeitig hat die Bundesregierung mit dem „Rentenpaket 2025“ die Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 beschlossen. Diese Festschreibung stabilisiert zwar die Leistungen, erhöht jedoch ohne flankierende Maßnahmen den Beitragssatzdruck.

Nach aktuellen Projektionen des IGES bleibt der Beitragssatz im Basisszenario bis 2027 konstant bei 18,6 Prozent. Ab 2028 steigt er deutlich an und erreicht bis 2035 ein Niveau von 22,3 Prozent. Im günstigen Szenario liegt der Satz 2035 rund 0,5 Prozentpunkte darunter, während er im ungünstigen Szenario bereits 2028 auf 20,7 Prozent klettert und bis 2035 auf 22,7 Prozent steigt.4

Die Ursachen für diesen Aufwärtstrend sind eindeutig. Sie liegen in der steigenden Lebenserwartung, im Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und in der politischen Festlegung des Rentenniveaus. Damit wird die Rentenversicherung mittelfristig zu einem der zentralen Treiber höherer Sozialversicherungsbeiträge. Schon der Anstieg im Jahr 2028 hat erhebliche arbeitskostenpolitische Bedeutung. Er erhöht die Lohnzusatzkosten und wirkt zusammen mit dem demografisch bedingten Rückgang des Arbeitskräfteangebots als Belastung für die Wettbewerbsfähigkeit. Besonders betroffen ist der Mittelstand, der im Unterschied zu großen Unternehmen nur geringe Möglichkeiten hat, diese Kostensteigerungen aufzufangen.

3.2.2 Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht sich in den kommenden Jahren mit wachsenden Finanzierungsproblemen konfrontiert. Der medizinische Fortschritt, eine steigende Lebenserwartung und die zunehmende Inanspruchnahme von Leistungen lassen die Ausgaben pro Versicherten deutlich ansteigen. Gleichzeitig fehlen wirksame Mechanismen, um diesen Trend zu begrenzen. Da es keine politischen Haltelinien für den Beitragssatz gibt, wirken sich die Ausgabensteigerungen unmittelbar auf die Finanzierung aus.

Nach den Projektionen steigt der Beitragssatz im Basisszenario von derzeit 16,3 Prozent auf 17,9 Prozent bis 2030 und auf 19,3 Prozent bis 2035. Im günstigen Szenario verläuft der Anstieg etwas flacher und führt bis 2035 zu einem Satz von 18,5 Prozent. Im ungünstigen Szenario setzt die Dynamik früher ein: Schon 2030 liegt der Satz bei 18,4 Prozent und steigt bis 2035 auf 19,9 Prozent.5

Die Ursachen für diese Entwicklung liegen in der wachsenden Zahl an älteren Versicherten, in der Ausweitung der medizinischen Möglichkeiten und in begrenzten Effizienzreserven des Gesundheitssystems. Gleichzeitig stagniert die beitragspflichtige Lohnsumme, sodass die steigenden Ausgaben nicht durch eine breitere Einnahmebasis aufgefangen werden.

Damit wird die gesetzliche Krankenversicherung in der mittleren Frist zu einem wesentlichen Treiber steigender Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Ihr projizierter Anstieg erklärt im Basisszenario bis 2035 fast drei volle Beitragspunkte. Für Unternehmen bedeutet dies eine zusätzliche Belastung bei den Arbeitskosten, die sich mit den demografischen Engpässen am Arbeitsmarkt überlagert. Besonders der Mittelstand, der über weniger Ausweichmöglichkeiten verfügt als große Konzerne, spürt diese Entwicklung unmittelbar in Form steigender Kosten und verschärfter Wettbewerbsbedingungen.

3.2.3 Soziale Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) gerät durch die demografische Entwicklung zunehmend unter Druck. Mit dem wachsenden Anteil hochbetagter Menschen steigt die Zahl der Pflegebedürftigen deutlich an. Gleichzeitig führen steigende Personalkosten und eine Ausweitung der Leistungsansprüche zu einer beschleunigten Ausgabendynamik.

Im Basisszenario erhöht sich der Beitragssatz von derzeit 3,4 Prozent bis 2030 auf 3,8 Prozent und bis 2035 auf 4,1 Prozent. Im günstigen Szenario liegt er 2035 bei 3,9 Prozent. Im ungünstigen Szenario steigt der Satz bereits bis 2030 auf 4,0 Prozent und erreicht bis 2035 einen Wert von 4,3 Prozent.6 Es ist davon auszugehen, dass die Probleme der GRV durch eine starke Zunahme der Rentenempfänger aufgrund des Renteneintritts der Baby-Boomer, rund 15 Jahre später auch in der SPV spürbar wird, wenn diese 80 Jahre und älter werden.

Die wesentlichen Ursachen sind die Zunahme der Pflegefälle im hohen Alter, höhere Vergütungen zur Sicherung des Pflegepersonals und der Ausbau der Leistungen. Produktivitätsfortschritte sind in der Pflege kaum möglich, da die Arbeit überwiegend personenbezogen bleibt. Dadurch schlagen Mehrausgaben fast vollständig auf die Beitragssätze durch.

Die Pflegeversicherung trägt damit in wachsendem Maße zum Anstieg der Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei. Ihr Niveau ist zwar geringer als das der Renten- oder Krankenversicherung, doch ihr Anteil an den Arbeitskosten steigt kontinuierlich. Für mittelständische Unternehmen in arbeitsintensiven Bereichen mit geringen Gewinnmargen sind zusätzliche Pflegebeiträge besonders belastend, da sie kaum auf andere Weise aufgefangen werden können.

3.2.4 Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist von allen Zweigen der Sozialversicherung am geringsten von der demografischen Entwicklung betroffen. Ihre Einnahmen und Ausgaben hängen stärker von der konjunkturellen Lage und von der Entwicklung der Beschäftigung ab als von der Alterung der Bevölkerung. Dennoch wirkt auch hier der langfristige Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials, da eine schrumpfende Zahl von Beitragszahlern die Finanzierungsbasis verengt.

Im Basisszenario steigt der Beitragssatz von derzeit 2,6 Prozent bis 2030 auf 2,8 Prozent und bis 2035 auf 3,0 Prozent. Im günstigen Szenario bleibt er bis 2035 stabil bei 2,6 Prozent. Im ungünstigen Szenario setzt ein früherer Anstieg ein, sodass 2030 bereits 3,0 Prozent erreicht werden und der Satz bis 2035 auf 3,2 Prozent steigt.7

Die Ursachen liegen in einer absehbar höheren Inanspruchnahme von Qualifizierungs- und Integrationsmaßnahmen sowie in einer stärkeren Belastung durch strukturelle Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig verringert sich die Zahl der versicherungspflichtigen Beschäftigten, was die Einnahmenentwicklung dämpft.

Die Arbeitslosenversicherung wird damit zwar nicht der Haupttreiber steigender Sozialbeiträge sein, sie verstärkt aber den Gesamtdruck. Auch hier gilt, dass steigende Beitragssätze unmittelbar auf die Arbeitskosten wirken. Für den Mittelstand stellen sie eine zusätzliche Belastung dar, die zusammen mit den übrigen Zweigen der Sozialversicherung die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt. Sinkt die Wettbewerbsfähigkeit, steigt die Arbeitslosigkeit und die Beitragssätze für die ALV könnten steigen.

3.3 Zwischenfazit

Die Analyse der einzelnen Versicherungen zeigt ein einheitliches Bild: Renten- und Krankenversicherung sind die stärksten Treiber steigender Beitragssätze, die Pflegeversicherung gewinnt aufgrund der demografischen Entwicklung an Gewicht und auch die Arbeitslosenversicherung trägt, wenn auch in geringerem Maße, zum Anstieg bei. Zusammengenommen führen diese Entwicklungen dazu, dass die Gesamtbelastung aus Sozialbeiträgen bis 2035 auf Werte von nahezu fünfzig Prozent steigen kann. Für Unternehmen, insbesondere für den Mittelstand, bedeutet dies eine wachsende Kostenbelastung, die Investitionen, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen gefährdet.

4 Einschätzungen und Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats

4.1 Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung

Rentenversicherung

Zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein Paket struktureller Reformen erforderlich, das das Erwerbspersonenpotenzial stärkt, die Finanzierungsbasis verbreitert und die Kosten für versicherungsfremde Leistungen – und damit die Steuerzuschüsse – deutlich reduzieren. Im Einzelnen:

  • Längeres Arbeiten ermöglichen und belohnen: Ein wesentlicher Ansatzpunkt ist die Flexibilisierung und Verlängerung der Erwerbsphase. Arbeitsverträge sollten nicht mehr automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden, sondern ab diesem Zeitpunkt regulär kündbar bleiben. Dies würde den starren „Rentenschalter“ beseitigen und einen gleitenden, individuell planbaren Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Das Regelalter sollte dynamisch an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Starre Altersgrenzen sind schrittweise durch ein kontinuierliches Anreiz- und Informationsmodell zu ersetzen, das längere Beschäftigung honoriert, etwa durch die Berücksichtigung einer kürzeren Rentenbezugsdauer in der Rentenhöhe.
  • Flexible Modelle und Qualifizierung ab 50: Ergänzend sind arbeitsrechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen anzupassen, um Weiterarbeit im Rentenalter zu erleichtern. Dazu zählt die Einführung eines neuen Sachgrunds „Einstellung im Rentenalter“, der befristete Verträge auch nach vorheriger Beschäftigung beim selben Arbeitgeber zulässt. Flexible Arbeitszeitmodelle ab 60 Jahren – beispielsweise reduzierte Wochenstunden, eine Vier-Tage-Woche oder angepasste Tätigkeitsprofile – können die gesundheitliche Belastung verringern und die Attraktivität der Weiterarbeit erhöhen. Eine gezielte Qualifizierungsoffensive für Beschäftigte ab 50 Jahren sollte den frühzeitigen Wechsel in körperlich weniger belastende Tätigkeiten fördern und damit vorzeitiges Ausscheiden verhindern.
  • Einführung einer zusätzlichen kapitalmarktorientierten Komponente (nach schwedischem Vorbild): Aufgrund der demographischen Entwicklung benötigen wir eine Diversifizierung der umlagefinanzierten Rente um eine zusätzliche Kapitalmarktkomponente. Nach schwedischem Vorbild sollten zwei bis drei Prozent des Bruttolohns verpflichtend in individuell wählbare Fonds am freien Kapitalmarkt investiert werden, wobei dieser Beitrag keine zusätzliche Abgabe zu den bereits bestehenden Rentenbeiträgen verstanden werden sollte. Vielmehr geht es darum, dass ein Prozentsatz aus den bestehenden Rentenbeitragssätzen in eine Aktienrente umgewandelt wird. Eine solche Kapitaldeckung kann den langfristigen Beitragssatzanstieg spürbar dämpfen, das Rentenniveau stabilisieren und breite Bevölkerungsschichten an Kapitalmarkterträgen beteiligen.
  • Klare Strukturreformen in der gesetzlichen Rentenversicherung: Leistungen wie die Mütterrente oder die abschlagsfreie „Rente mit 63“ belasten das Rentensystem bei zweifelhafter sozialpolitischer Lenkungswirkung. Sie führen zu deutlichen Mehrbelastungen, die langfristig die Steuerzuschüsse in die GRV erhöhen und die zukünftigen Investitionsmöglichkeiten und Handlungsfähigkeit des Staates reduzieren. Dazu gehört die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung, die Streichung von steuerfinanzierten Leistungen, die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors sowie die Inflationsindexierung der zukünftigen Rentensteigerung.

Kranken- und Pflegeversicherung

Zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ist ein Bündel von Reformmaßnahmen erforderlich, das die Finanzierungsbasis verbreitert, Ausgaben stärker an den real verfügbaren Mitteln ausrichtet und Effizienzreserven hebt. Im Einzelnen:

  • Breitere Finanzierungsbasis bei Erhalt des dualen Krankenversicherungssystems: Die langfristige Stabilisierung der Kranken- und Pflegeversicherung setzt eine breitere Finanzierungsbasis voraus. Das bewährte Nebeneinander von GKV und PKV bleibt dabei unangetastet. Ein zentraler Reformansatz liegt in der Modernisierung der Beihilferegelungen für Beamte. Dadurch lassen sich bestehende Wettbewerbsverzerrungen zwischen GKV und PKV abbauen und die Wahlfreiheit der Versicherten stärken. Ziel ist keine Systemfusion, sondern eine gerechtere Lastenverteilung über alle Versichertengruppen hinweg. Eine für alle Bürger verbindliche Basisabsicherung garantiert unabhängig vom Versicherungsstatus den Zugang zu hochwertiger medizinischer Grundversorgung. Leistungen über diese Basisversicherung hinaus sollten individuell wählbar und privat versicherbar bleiben.
  • Ausgabensteuerung und Effizienzgewinne: Die jährlichen Ausgabensteigerungen der GKV sollten an die prognostizierten Beitragseinnahmen gekoppelt werden. Überschreiten die Ausgaben diesen Rahmen, greifen prioritäre Ausgabenkontrollen. Ergänzend ist ein Demografie- und Innovationsfaktor in die Finanzplanung aufzunehmen, um die Mehrkosten durch Alterung und medizinisch-technologischen Fortschritt sachgerecht abzubilden. Parallel dazu sind Doppelstrukturen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung schrittweise abzubauen. Regionale poliklinische Versorgungsnetze können Leerstände reduzieren, integrierte Versorgung ermöglichen und Effizienzgewinne heben.
  • Eigenverantwortung und finanzielle Stabilität: Ein möglicher Reformansatz ist die Einführung höherer Selbstbehalte im Krankheitsfall. Sie können die Inanspruchnahme von Leistungen stärker am tatsächlichen Bedarf ausrichten, das Kostenbewusstsein erhöhen und die Ausgabendynamik bremsen. Gleichzeitig muss die finanzielle Eigenmittelausstattung der SPV gesichert werden. Dazu ist die Rückführung pandemiebedingter Mittelentnahmen erforderlich, um Beitragssatzanstiege abzufedern und die Stabilität der Finanzierung wiederherzustellen.

Arbeitslosenversicherung

Die Stabilisierung der Beitragssätze in der Arbeitslosenversicherung erfordert Reformen, die das Erwerbspersonenpotenzial sichern, Beschäftigungsanreize stärken und neue Gruppen in die Versicherung einbeziehen. Im Einzelnen:

  • Beschäftigungsaufnahme systematisch fördern: Ziel ist es, möglichst viele Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen und dort zu halten. Jede zusätzliche Beschäftigung stärkt die Einnahmebasis und reduziert Leistungsansprüche. Die Leistungs- und Zugangsregelungen sollten deshalb so ausgestaltet werden, dass Arbeitsaufnahme Vorrang hat und Mitnahmeeffekte vermieden werden.
  • Erwerbsanreize verstärken: Die Arbeitslosenversicherung sollte den schnellen Übergang in Beschäftigung fördern. Denkbar sind eine stärkere Degression der Leistungen mit zunehmender Bezugsdauer, Bonusmodelle für rasche Arbeitsaufnahme oder verbindlichere Anforderungen an Qualifizierungs- und Vermittlungsangebote. Damit kann die Zahl und Dauer von Leistungsbezügen reduziert und die Finanzierungsbasis stabilisiert werden
  • Selbständige einbeziehen: Der Eintritt in die Arbeitslosenversicherung sollte allen Solo-Selbständigen jederzeit offenstehen. Um Missbrauch zu verhindern, sind eine Eignungsprüfung, längere Anwartschaftszeiten und reduzierte Einstiegsbeiträge notwendig. Altersgrenzen können zudem missbräuchliche Vorruhestandsmodelle ausschließen. Die Beitrags- und Leistungsbemessung sollte sich am laufenden Einkommen orientieren, um das Äquivalenzprinzip zu wahren und Fehlanreize zu vermeiden.

4.2 Strukturreformen des Systems

Die langfristige Finanzierbarkeit der Sozialversicherungen erfordert Anpassungen, die über kurzfristige Beitragssatz- oder Leistungsanpassungen hinausgehen. Notwendig sind Maßnahmen, die Finanzierung verbreitern, Effizienz steigern und die Legitimität des Systems sichern.

  • Kapitalgedeckte Elemente systematisch ausbauen: Ein höherer Anteil kapitalgedeckter Komponenten kann Beitragssatzanstiege dämpfen und die Abhängigkeit von der demografischen Entwicklung verringern. Fonds nach skandinavischem Vorbild lassen sich auf Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung übertragen. In der Pflege können Rücklagen künftige Leistungsansprüche stabilisieren, in der Krankenversicherung Innovations- oder Demografiefonds Mehrkosten abfedern.
  • Effizienz und Digitalisierung vorantreiben: Strukturelle Effizienzgewinne lassen sich durch bessere Verzahnung von Prävention, Rehabilitation und Versorgung sowie durch den Abbau von Parallelstrukturen erzielen. Eine stärkere Digitalisierung der Verwaltungs- und Abrechnungsprozesse kann Kosten senken und Transparenz schaffen. Im Gesundheitswesen sind integrierte, regional vernetzte Versorgungsstrukturen aufzubauen, um Qualität und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen zu verbessern.

5 Fazit: Ohne Strukturreform spitzt sich die Krise zu

Die Finanzierungsprobleme der Sozialversicherungen sind kein vorübergehendes Phänomen. Sie entstehen durch strukturelle Trends und wirtschaftspolitische Versäumnisse. Dazu gehören die alternde Bevölkerung, steigende Leistungsansprüche, geringe Produktivitätsgewinne in personalintensiven Bereichen und eine Einnahmebasis, die fast ausschließlich auf lohnbezogenen Beiträgen ruht. Ohne grundlegende Reformen steigen die Beitragssätze weiter. Das hat gravierende Folgen für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und gesellschaftliche Stabilität.

Jedes Zögern verschärft die Lage. Wer strukturelle Anpassungen aufschiebt, riskiert später abrupte und schmerzhafte Eingriffe. Beitragssätze von über 50 Prozent würden die Kostenbelastung der Unternehmen erheblich erhöhen. Sie würden zudem das Vertrauen in die Tragfähigkeit des gesamten Systems untergraben.

Jetzt ist der Zeitpunkt für ein mutiges Reformpaket. Es muss 

  • das Erwerbspersonenpotenzial stärken,
  • die Erwerbsarbeit in allen Lebensphasen attraktiver machen,
  • umlagefinanzierte Beiträge teilweise in verpflichtende kapitalgedeckte Komponenten umwandeln,
  • versicherungsfremde Leistungen konsequent streichen und
  • Effizienzreserven durch Strukturreformen und Digitalisierung heben.

Nur eine solche Neuausrichtung stabilisiert die Beitragssätze, entlastet die Wirtschaft und sichert die Sozialversicherungen generationengerecht. Wer Reformen vertagt, gefährdet den gesellschaftlichen Konsens über die Zukunftsfähigkeit des deutschen Sozialstaats. Die vor uns liegenden technologischen und demografischen Veränderungen am Arbeitsmarkt und die industriellen Transformationsprozesse werden so gravierend sein, dass eine strukturelle Neuordnung der Versicherungssysteme ohnehin unumgänglich sein wird. Klug angestellt, bieten diese Veränderungen Chancen für eine strukturelle Modernisierung von Wirtschaft und Sozialstaat.

Fußnoten & Literaturverzeichnis