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Nachhaltigkeit ist für viele mittelständische Unternehmen längst Teil des betrieblichen Alltags. Gleichzeitig steigen die Anforderungen, inwiefern Unternehmen über Umweltfreundlichkeit, Klimaschutz oder die Nachhaltigkeit ihrer Produkte informieren dürfen. Mit der europäischen Empowering Consumers for the Green Transition Richtlinie (EmpCo-Richtlinie) werden diese Vorgaben nun deutlich verschärft. Ab dem 27. September 2026 müssen Unternehmen ihre Kommunikation an die neuen Regelungen angepasst haben. Die Richtlinie soll Verbraucher besser vor irreführenden Geschäftspraktiken und sogenanntem Greenwashing schützen. Betroffen sind dabei keineswegs nur große Konzerne. Die Vorgaben gelten grundsätzlich auch für mittelständische Unternehmen, die gegenüber Verbrauchern mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen werben. Für viele Betriebe bedeutet das, bestehende Angaben auf Webseiten und Verpackungen ebenso zu prüfen, wie Aussagen in Anzeigen, Katalogen oder Präsentationen.
Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“ können künftig nicht mehr ohne Weiteres verwendet werden. Entscheidend ist, dass Unternehmen konkret benennen, worauf sich eine Aussage bezieht – und dass sie diese nachvollziehbar belegen können. Statt pauschaler Werbeversprechen rücken damit messbare Angaben, Zertifikate, Tests oder andere belastbare Nachweise stärker in den Mittelpunkt.
Aus „umweltfreundlicher Verpackung“ kann beispielsweise eine konkrete Aussage zum Recyclinganteil werden. Aus einem allgemeinen Nachhaltigkeitsversprechen sollte eine überprüfbare Information entstehen, die Kunden nachvollziehen können. Die EmpCo-Richtlinie verbietet Umweltkommunikation also nicht grundsätzlich. Sie verlangt vielmehr, dass diese spezifisch, transparent und belegbar ist. Auch Nachhaltigkeitssiegel unterliegen künftig strengeren Vorgaben. Eigene Umweltzeichen ohne unabhängiges Zertifizierungssystem können unzulässig sein. Gleiches gilt für die Aussage, ein Produkt sei „klimaneutral“, wenn sich diese allein auf den Ausgleich von Emissionen durch Kompensationsmaßnahmen stützt. Entscheidend ist damit nicht nur, ob eine Aussage sachlich richtig ist, sondern auch, welchen Eindruck sie bei Verbrauchern vermittelt.
Besondere Anforderungen gelten künftig für Aussagen über zukünftige Umweltleistungen. Wer beispielsweise mit dem Ziel „klimaneutral bis 2030“ wirbt, benötigt einen öffentlich zugänglichen und realistischen Umsetzungsplan. Dieser muss messbare und zeitgebundene Ziele enthalten und regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Eine ambitionierte Zielsetzung allein reicht damit künftig nicht mehr aus. Unternehmen müssen nachvollziehbar darlegen können, auf welchem Weg ein angekündigtes Umweltziel tatsächlich erreicht werden soll. Gerade zu Beginn ist es deshalb wichtig, einen genauen Überblick über die bisher verwendeten Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu gewinnen. Welche Begriffe werden auf der eigenen Website genutzt? Welche Aussagen finden sich auf Verpackungen, in Katalogen oder Werbeanzeigen? Und liegen für diese Aussagen belastbare Nachweise vor?
Die Veränderung der bisherigen Kommunikation an die neuen Vorgaben ist eine Aufgabe, die frühzeitig und systematisch angegangen werden sollte. Gerade für mittelständische Unternehmen ist es wichtig, einen genauen Fahrplan zu entwickeln und die notwendigen Schritte rechtzeitig einzuleiten.
Wir unterstützen Sie mit unserem Praxischeck mit konkreten Handlungsschritten auf diesem Weg. Von der Bestandsaufnahme über die Bewertung bestehender Aussagen bis hin zur Überarbeitung problematischer Formulierungen zeigen wir, wie eine EmpCo-konforme Kommunikation gelingen kann.
Für den Mittelstand bringen die neuen Vorgaben zusätzlichen Prüfungs- und Anpassungsbedarf mit sich. Die Überarbeitung bestehender Verpackungen und Werbemittel, die Beschaffung geeigneter Nachweise oder eine rechtliche Bewertung können Zeit und Ressourcen beanspruchen. Dies gilt insbesondere für kleinere Unternehmen, die nicht über eigene Rechts- oder Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen.
Hinzu kommt: Eine allgemeine Übergangs- oder Abverkaufsfrist ist nicht vorgesehen. Ab dem 27. September 2026 müssen die erfassten Verbraucherinformationen grundsätzlich den neuen Anforderungen entsprechen. Bei längerfristig geplanten Verpackungsauflagen, Katalogen oder anderen Werbemitteln sollte daher bereits heute berücksichtigt werden, ob diese auch nach dem Stichtag noch eingesetzt werden können. Eine frühzeitige Vorbereitung schafft deshalb Handlungsspielraum. Wer die eigenen Materialien erst kurz vor Beginn der verbindlichen Anwendung überprüft, riskiert unnötigen Zeitdruck und zusätzliche Kosten.
Gleichzeitig bietet eine nachvollziehbare Nachhaltigkeitskommunikation auch Chancen. Unternehmen, die transparent darlegen, welche Fortschritte bereits erzielt wurden, welche Maßnahmen umgesetzt werden und welche Ziele noch verfolgt werden, können tatsächliche Nachhaltigkeitsleistungen sichtbar machen und Vertrauen schaffen. Gerade mittelständische Unternehmen können hier ihre Nähe zu Kunden und ihre oft unmittelbaren Entscheidungswege nutzen.
Der neue BVMW-Praxischeck zeigt Ihnen, worauf es jetzt ankommt. Er gibt einen praxisnahen Überblick über die neuen Anforderungen und unterstützt Sie dabei, bestehende Aussagen zu prüfen, notwendige Anpassungen vorzunehmen und interne Prozesse auf die neuen Vorgaben auszurichten. So gelingt die Umstellung Schritt für Schritt – und Nachhaltigkeitskommunikation bleibt auch künftig glaubwürdig, verständlich und rechtssicher.
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