Mit dem Referentenentwurf zum Dritten BEHG-Änderungsgesetz stellt die Bundesregierung die Weichen für die nationale CO₂-Bepreisung ab 2027 – dazu hat der BVMW Stellung bezogen.
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Mittelstandsperspektive bei der Sicherheitsplattform Strom eingebracht
Der BVMW hat sich mit Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, und Vizepräsidentin Barbie Kornelia Haller über die geplante Sicherheitsplattform Strom (SiPlaS) ausgetauscht. Gemeinsam mit Vertretern des Mittelstands wurden zentrale Fragen zur Ausgestaltung des Systems und zu möglichen Auswirkungen auf Unternehmen diskutiert.
Die Sicherheitsplattform Strom dient der Vorsorge für mögliche Strommangellagen und Krisenszenarien. Hintergrund sind insbesondere die Erfahrungen aus der Gasmangellage 2022/2023. Ziel ist es, die Bundesnetzagentur durch bessere Datengrundlagen und digitale Prozesse in die Lage zu versetzen, im Ernstfall schnell und gezielt zu handeln. Dabei wurde ausdrücklich klargestellt, dass derzeit keine Hinweise auf eine konkret bevorstehende Strommangellage bestehen. Der BVMW begrüßt grundsätzlich eine vorausschauende Krisenvorsorge, bringt aber insbesondere die praktische Perspektive mittelständischer Unternehmen in die weitere Ausgestaltung ein.
Ein zentraler Punkt des Gesprächs war die frühzeitige und möglichst individuelle Vorwarnung betroffener Unternehmen. Aus Sicht des Mittelstands benötigen Unternehmen ausreichend Vorlaufzeit, um Produktionsprozesse kontrolliert herunterzufahren oder anzupassen sowie Personal, Logistik, Lieferketten und Kunden rechtzeitig einzubeziehen. Eine allgemeine Datenabfrage allein reicht dafür nicht aus. Wichtig wäre eine transparente Information, sobald eine konkrete Heranziehung eines Unternehmens wahrscheinlicher wird. Die Bundesnetzagentur hält vergleichbare Kommunikationsmechanismen wie während der Gaskrise grundsätzlich für denkbar und betonte die Bedeutung sicherer und resilienter Kommunikationskanäle.
Auch die Auswahl und mögliche Abschaltreihenfolge von Unternehmen wurde intensiv diskutiert. Nach Angaben der Bundesnetzagentur kann es aufgrund unterschiedlicher Krisen- und Netzsituationen keine starre Reihenfolge geben. Maßnahmen könnten regional und zeitlich begrenzt erfolgen; im äußersten Fall könnte ein regionaler Brownout notwendig sein, um einen nationalen Blackout zu verhindern. Entscheidungen sollen dabei von verantwortlichen Personen getroffen und nicht automatisiert durch KI bestimmt werden. Der BVMW setzt sich dafür ein, dass Auswahlentscheidungen anhand nachvollziehbarer Kriterien erfolgen und Belastungen möglichst ausgewogen verteilt werden.
Hans-Jürgen Völz (Bundesgeschäftsleiter Volkswirtschaft, BVMW), Klaus Müller und Barbie Kornelia Haller (Präsident und Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur), Karla Steinecke (Referentin Energie & Nachhaltigkeit sowie Mobilität & Logistik, BVMW), Dirk Howe (Vorsitzender Kommission Energie & Nachhaltigkeit, BVMW) und Dr. Georg Geier (Siempelkamp Giesserei GmbH)
Ein weiterer Schwerpunkt war die Frage, welche Daten Unternehmen künftig bereitstellen müssen. Der BVMW regte an, nicht ausschließlich die theoretisch maximal mögliche Abschaltleistung abzufragen. Entscheidend ist vielmehr, welche Reduzierung unter realen Produktionsbedingungen tatsächlich möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Mindestlasten, Vorlaufzeiten, Produktions- und Prozesszustände sowie die Wiederaufnahme des Betriebs sollten daher berücksichtigt werden. Die Bundesnetzagentur bewertete diesen Ansatz als sinnvoll und will die weitere Verfeinerung der Datenerhebung gegebenenfalls mit Verbänden diskutieren. Auch Anforderungen an Datenschutz, Cybersicherheit sowie den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wurden angesprochen.
Zur Sprache kamen zudem wirtschaftliche Schäden, Haftungsfragen und mögliche Entschädigungen. Ein automatischer Entschädigungsanspruch für Unternehmen ist derzeit nicht vorgesehen. Mögliche zivilrechtliche oder Amtshaftungsfragen müssten im Einzelfall geklärt werden. Der BVMW hat deshalb die Frage eines Netto-Nachteilsausgleichs aufgeworfen, damit wirtschaftliche Belastungen aus hoheitlich angeordneten Verbrauchseinschränkungen nicht allein bei einzelnen Unternehmen verbleiben. Grundsätzliche Kompensationsregelungen liegen jedoch in der Verantwortung des Gesetzgebers.
Für die weitere Umsetzung regte der BVMW außerdem Praxistests und Krisenübungen an. Unternehmen müssen im Ernstfall nicht nur registriert, sondern auch tatsächlich erreichbar und technisch in der Lage sein, angeordnete Maßnahmen umzusetzen. Die Bundesnetzagentur verwies darauf, dass zunächst Kommunikationswege und die digitale Infrastruktur aufgebaut werden müssten; größere Übungen könnten anschließend gemeinsam mit weiteren staatlichen Stellen erfolgen.
Die konkrete Ausgestaltung der Datenabfrage ist noch offen. Die Bundesnetzagentur will vor einer entsprechenden Abfrage erneut auf die Verbände zugehen und strebt an, die notwendige Datenerhebung mit möglichst geringer bürokratischer Belastung umzusetzen. Der BVMW wird den Prozess weiter begleiten und seine Mitglieder über die nächsten Schritte informieren.