Nicht allein Strategie oder Effizienz zählen, sondern die Fähigkeit von Unternehmen, mit Unsicherheit und Wandel souverän umzugehen.
thecorgi, Canva
Mit dem Referentenentwurf zum Dritten BEHG-Änderungsgesetz stellt die Bundesregierung die Weichen für die nationale CO₂-Bepreisung ab 2027 – dazu hat der BVMW Stellung bezogen.
Stand 07/2026
DER MITTELSTAND. BVMW begrüßt die Stabilisierung des nationalen CO₂-Preises im Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne für 2027. Dies schafft kurzfristig Planungssicherheit und verhindert eine destabilisierende Kopplung an die EU-ETS-1-Preise, die für energie- und prozessintensive Mittelständler erhebliche Kalkulationsrisiken bedeutet hätte. Positiv sind auch das regulatorische Nachvollziehen der EU-ETS-2-Verschiebung auf 2028 und die vereinfachten Regelungen zur Doppelbilanzierung, weil dadurch praktische Nachweisprobleme reduziert werden.
Langfristiges Ziel sollte aus Sicht des BVMW ein harmonisiertes europäisches CO₂-Bepreisungssystem sein, das unter fairen Wettbewerbsbedingungen seine marktwirtschaftliche Lenkungswirkung entfalten kann. Voraussetzung hierfür sind insbesondere ein wirksamer Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), praktikable Lösungen für Exporte, ausreichende Energie- und Netzinfrastruktur sowie verlässliche Investitionsbedingungen.
Der Entwurf bildet die reale Kostenlast auf Industrieendverbraucher nicht ab. Obwohl die BEHG-Verpflichtung bei Brennstoffanbietern ansetzt, werden die CO₂-Kosten entlang der Lieferkette vollständig an mittelständische Produktionsunternehmen weitergegeben. Der BEHG-Preis wirkt damit wie ein Energiekostenaufschlag und wird zum kalkulationsrelevanten Standortkostenfaktor – ein Wettbewerbsnachteil, den europäische und internationale Konkurrenten nicht tragen.
Besonders kritisch ist, dass die Verschiebung von EU-ETS 2 nicht genutzt wird, um die einseitige Belastung der deutschen Industrie zu begrenzen. Stattdessen wird die nationale Sonderbelastung bis Ende 2027 festgeschrieben und damit ein Wettbewerbsnachteil für den Mittelstand prolongiert. Eine einjährige Stabilisierung reicht zudem nicht aus. Investitionen in Dekarbonisierung, Elektrifizierung, Energieeffizienz oder Netzanbindung erfordern verlässliche Rahmenbedingungen über mehrere Jahre. Ohne mehrjährige Perspektive drohen Unternehmen keine tragfähigen Investitionsentscheidungen treffen zu können.
Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Vielen Mittelständlern fehlen die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Dekarbonisierung – nicht aus Investitionsunwilligkeit, sondern wegen fehlender oder nicht rechtzeitig verfügbarer Netzanschlusskapazitäten, unzureichender Netzinfrastruktur sowie vielfach fehlender wirtschaftlicher Alternativen. Gleichzeitig werden Ausbau- und Genehmigungsverfahren teilweise weiter verzögert. Solange diese Voraussetzungen nicht geschaffen werden, kann die CO₂-Bepreisung ihre marktwirtschaftliche Lenkungswirkung nur eingeschränkt entfalten und wirkt stattdessen faktisch als zusätzliche Belastung energieintensiver Produktionsprozesse. Gleichzeitig können die bestehenden Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen die durch die nationale Sonderregelung entstehenden Wettbewerbsnachteile bislang nur teilweise kompensieren. Sie sind vielfach komplex, administrativ aufwendig und für viele mittelständische Unternehmen nur eingeschränkt praktikabel und zugänglich.
Der BVMW unterstützt die Stabilisierung des CO₂-Preises für das Jahr 2027. Das ist jedoch nicht ausreichend. Ohne belastbare Entlastungsperspektive ab 2028, ohne Kostentransparenz, ohne verbesserten Carbon-Leakage-Schutz und ohne Infrastrukturausbau wird die nationale Sonderbelastung zum strukturellen Wettbewerbsnachteil des deutschen Mittelstands.
Voraussetzung für eine wirksame CO₂-Bepreisung sind verfügbare und wirtschaftlich tragfähige Alternativen. Solange insbesondere Energie- und Netzinfrastruktur nicht im erforderlichen Tempo ausgebaut werden, kann der CO₂-Preis seine gewünschte Lenkungswirkung nur eingeschränkt entfalten und wirkt stattdessen überwiegend als zusätzlicher Kostenfaktor für den industriellen Mittelstand.