Gerade für den "Export-Weltmeister" Deutschland und viele Mittelständler mit hohem Anteil an Auslands-Geschäft ist eine starke Vertretung im Ausland enorm wichtig.
Der Mittelstand erteilt der geplanten EU-Richtlinie eine Absage, nach der Chatplattformen die Nachrichten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durchsuchen sollen
„Jedem muss klar sein, dass mit diesem Vorhaben jegliche vertrauliche elektronische Kommunikation in Europa unmöglich wird“, erklärt Markus Jerger, Vorsitzender des Bundesverbandes Der Mittelstand. BVMW, angesichts der geplanten EU-Richtlinie. „Nicht nur, dass Geschäftsgeheimnisse in großem Umfang in falsche Hände geraten können oder Ermittlungsbehörden über alle Maßen mit Fehlmeldungen von ihrer eigentlichen Arbeit abgelenkt werden. Vielmehr ignoriert die EU die Privatsphäre der Bürger vollends und geht damit am Ziel der Kriminalitätsbekämpfung klar vorbei.“ Zudem würden die Probleme durch das Vorhaben nicht gelöst, da illegaler Inhalt heute schon eher über andere Formate wie Darknet-Seiten geteilt werde anstatt über die Messenger-Dienste.
Auch IT-Experte Nico Lüdemann, Vorsitzender der BVMW-Fachkommission Internet und Digitales, kritisiert die geplante Maßnahme: „Die EU-Kommission versucht den falschen Eindruck zu vermitteln, dass es eine sichere Möglichkeit gäbe, verschlüsselte Nachrichten zu durchsuchen. Das ist nicht der Fall. Entweder ist die Kommunikation von Ende zu Ende verschlüsselt und kann nur durch die Kommunikationspartner gelesen werden, oder sie ist quasi ungeschützt.“ Verschlüsselungsmethoden seien einfach anzugreifen, die Schlüssel könnten schnell in die falschen Hände geraten, was dann nicht nur eine Nachricht, sondern das gesamte System kompromittiere. Lüdemann: „Dies öffnet nicht nur Tür und Tor für Überwachung und Spionage, sondern auch für gefälschte Nachrichten."
Der Mittelstandsverband schlägt stattdessen vor, die Ermittlungsbehörden technologisch wie personell besser auszustatten und dem Rechtsstaat deutlich mehr Durchschlagskraft auf Basis der bisherigen Gesetzeslage zu ermöglichen.
Quelle: BVMW PM 29/22 vom 23. Mai 2022