Corona-Regelungen

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22.03.2022

Neu: Unternehmen müssen Hygiene-Regeln jetzt selbst festlegen

Achim von Michel
Für Unternehmen gelten durch das veränderte Infektionsschutzgesetz seit dem 20. März neue Corona-Regelungen.

Am 20. März ist das überarbeitete Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Bundestag und Bundesrat haben sich trotz steigender Inzidenzen darauf geeinigt, zahlreiche Corona-Regeln aufzuheben. Insbesondere für Arbeitgeber ändert sich nun einiges, da sie die Schutzmaßnahmen für ihren Betrieb jetzt selbst festlegen müssen. Zwar entfallen die Pflichten zum Anbieten von Corona-Tests und Home-Office. Vollständig auf Corona-Regeln verzichten dürfen Arbeitgeber aber trotzdem nicht.

Diese Regelungen gelten nun am Arbeitsplatz

  • Unternehmer müssen die Corona-Lage in ihrem Landkreis beobachten und dementsprechende Regeln verhängen

  • Maßnahmen wie Maskenpflicht oder das Aufstellen von Plexiglasscheiben sind denkbar

  • 3G-Regelung am Arbeitsplatz entfällt

  • Keine Test-Pflicht, Unternehmer müssen lediglich prüfen, ob wöchentliche Tests möglich sind

  • Keine Pflicht zum Home-Office, Arbeitgeber müssen aber evaluieren, ob Home-Office umsetzbar ist

  • Rechtliche Unsicherheit, ob Unternehmer verpflichtende Corona-Tests anordnen dürfen

Die Bundesländer haben bei der Umsetzung der neuen Regelungen eine Übergangsfrist bis zum 2. April. Bis zu diesem Zeitpunkt können die bisherigen, schärferen Maßnahmen noch einmal verlängert werden. Dadurch sollen die Länder genügend Zeit haben, um die neuen Regeln umzusetzen. Für Unternehmen in Bayern treten die Lockerungen ab dem 20. März sofort in Kraft. Andere Maßnahmen, wie etwa die 3G-Regelung in der Gastronomie oder die Maskenpflicht in Innenräumen, bleiben bis zum 2. April bestehen. Danach fallen auch in Bayern die Zugangsbeschränkungen. 

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