56. Treffen von „Präzision aus Jena“ bei der FBGS Technologies GmbH in Jena
Am 20. März ist das überarbeitete Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Bundestag und Bundesrat haben sich trotz steigender Inzidenzen darauf geeinigt, zahlreiche Corona-Regeln aufzuheben. Insbesondere für Arbeitgeber ändert sich nun einiges, da sie die Schutzmaßnahmen für ihren Betrieb jetzt selbst festlegen müssen. Zwar entfallen die Pflichten zum Anbieten von Corona-Tests und Home-Office. Vollständig auf Corona-Regeln verzichten dürfen Arbeitgeber aber trotzdem nicht.
Unternehmer müssen die Corona-Lage in ihrem Landkreis beobachten und dementsprechende Regeln verhängen
Maßnahmen wie Maskenpflicht oder das Aufstellen von Plexiglasscheiben sind denkbar
3G-Regelung am Arbeitsplatz entfällt
Keine Test-Pflicht, Unternehmer müssen lediglich prüfen, ob wöchentliche Tests möglich sind
Keine Pflicht zum Home-Office, Arbeitgeber müssen aber evaluieren, ob Home-Office umsetzbar ist
Rechtliche Unsicherheit, ob Unternehmer verpflichtende Corona-Tests anordnen dürfen
Die Bundesländer haben bei der Umsetzung der neuen Regelungen eine Übergangsfrist bis zum 2. April. Bis zu diesem Zeitpunkt können die bisherigen, schärferen Maßnahmen noch einmal verlängert werden. Dadurch sollen die Länder genügend Zeit haben, um die neuen Regeln umzusetzen. Für Unternehmen in Bayern treten die Lockerungen ab dem 20. März sofort in Kraft. Andere Maßnahmen, wie etwa die 3G-Regelung in der Gastronomie oder die Maskenpflicht in Innenräumen, bleiben bis zum 2. April bestehen. Danach fallen auch in Bayern die Zugangsbeschränkungen.