Agenda 2025+ im Haus der Wirtschaft der IHK Karlsruhe
...der Agentur für Arbeit und Frank Schimmel, Vorstand der Weiterbildung Hamburg E.V..
Vorgestellt wurde in einem anschaulichen Storytelling das seit 2019 geltende Qualifizierungschancengesetz – dabei wurde weitestgehend auf Paragraphen verzichtet – die Ausgestaltung und praxisnahe Handhabung standen im Mittelpunkt. Doch was macht dieses Gesetz für die Mitgliedsbetriebe so wertvoll? …und warum ist dieses kaum bekannt und findet nur wenig Anwendung?
„Jeder Unternehmer kennt die Möglichkeiten Arbeitslose zu schulen oder bei Einstellung gefördert zu bekommen“ so Jens Brüers, Berater bei der Agentur für Arbeit. „Aber was ist mit den bereits beschäftigten Mitarbeiter*innen – gibt es nicht auch hier Weiterbildungsbedarfe? Bleiben diese unbeachtet und ohne staatliche Unterstützung?“
Nein – durch das Qualifizierungschancengesetz gibt die notwendige Unterstützung! Alexandra Mehnert, Beraterin in der Task Force Qualifizierung, veranschaulichte in einem Beispiel die Förderung für ein IT Unternehmen, welches Ihre Infrastruktur zu einer Cloud gestützten hybriden Infrastruktur umbauen möchte. Das fehlende Fachwissen hierzu konnte ein Mitarbeiter des Unternehmens in einer förderfähigen Anpassungsqualifizierung eines zertifizierten Weiterbildungsträgers erlangen – sowohl die Lehrgangskosten als auch die Arbeitsausfallkosten wurden durch die Agentur für Arbeit bezuschusst, obwohl der Arbeitnehmer dort noch nie gemeldet gewesen war.
Jens Brüers ergänzte die Möglichkeiten des Gesetzes um die Förderung der Berufsabschluss orientierten Weiterbildung – wenn ungelernte Mitarbeiter*innen in einer Weiterbildung einen Berufsabschluss erlangen, dann steigt die Förderung seitens der Agentur für Arbeit auf 100 % für die Lehrgangskosten und die unterrichtsbedingten Ausfallzeiten – und die Mitarbeiter erhalten für den Abschluss der Prüfung von der Agentur für Arbeit eine Prämie von einmalig 1.500 € - wenn das kein Anreiz ist!
Aber was sind die Bedingungen für die Teilnahme? „Hürden sind vorhanden, aber überschaubar“ so Alexandra Mehnert. „Für alle in Hamburg ansässigen Unternehmen wurde mit der Task Force Qualifizierung – in Kooperation mit dem Hamburger Senat - ein Team geschaffen, welches im Kern die Aufgabe hat, kleine und mittelständige Unternehmen u.a. bei der Beantragung der Fördermittel zu begleiten – eine kurze Mail mit einer Rückrufbitte reicht, und Ihr Berater meldet sich bei Ihnen und führt Sie durch den Prozess.“
Für Unternehmen, die nachweislich in finanzieller Hinsicht von Corona betroffen sind oder waren und den Eigenanteil der Weiterbildung nicht tragen können, gibt es weitere aufstockende Mittel aus dem Projekt Hamburger Weiterbildungsbonus in Höhe von bis zu 2.500 € pro Maßnahme. Nicht förderbare Maßnahmen gemäß des Qualifizierungsgesetzes können alternativ mit bis zu 2.000 € bezuschusst werden und im Einzelfall auch noch höher – Hilfestellung dazu erhalten Sie durch Ihren Kontakt mit den Beratern der Task Force Qualifizierung.
Wie und wo Sie die richtigen Qualifizierungsmaßnahmen finden, erläuterte Frank Schimmel, Vorstand der Weiterbildung Hamburg E. V. – dem Zusammenschluss von ca. 200 in Hamburg tätigen Weiterbildungsträgern. „Schauen Sie nach ähnlichen, auf den ersten Blick nicht vollständig passenden zertifizierten Veranstaltungen“, so Frank Schimmel. „Die ausgeschriebenen Seminare richten sich vermehrt an Arbeitslose – Ihre Mitarbeiter*innen benötigen aber selten alle angebotenen Inhalte. Nehmen Sie Kontakt zu den Veranstaltern auf – in der Regel lassen sich vorhandene Kurse kürzen oder durch ergänzende Module auf Ihre Bedarfe anpassen.“
In der sich anschließenden Diskussion waren sich alle Beteiligten einig, dass die Möglichkeiten des Qualifizierungschancen Gesetzes für jedes Unternehmen hilfreich sind, sich für die Zukunft neu aufstellen. Das der Staat dabei in einem so hohen Maße unterstützt, ist so gut wie gar nicht bekannt.
„Die Anzahl der teilnehmenden Betriebe an der Veranstaltung ist noch steigerungsfähig“ so Hans Kemeny, Leiter der Wirtschaftsregion Metropolregion Hamburg und Schleswig-Holstein, „ich bin mir sicher, dass viele Unternehmen hier wichtige Impulse für Ihre Mitarbeiterqualifizierung und -bindung aufgreifen und nutzbringend für Ihr Unternehmen einsetzen können.“
Wenn Sie mehr über das spannende Thema wissen möchten, wenden Sie sich mit Ihrem Wunsch an Ihre BVMW Vertretung – gerne bieten wir die Veranstaltung für alle Mitglieder erneut an.
Sie haben akuten Bedarf? Dann wenden Sie sich direkt mit Bezug auf diesen Artikel an Hamburg.Arbeitgeber-Qualifizierung@arbeitsagentur.de .
Infos:
Der MITTELSTAND. BVMW
Hans Kemeny
Tel. 040 822 15 31 31, E-Mail: hans.kemeny@bvmw.de
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