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18.07.2022

Nachweisgesetz: Worauf Sie bei Anstellungs-Verträgen achten müssen

Wolfgang Thanner
Ab dem 01.08.2022 soll die Novelle des Nachweisgesetzes in Kraft treten. Die Änderungen betreffen vor allem Neu-Verträge. Aber auch bei Bestandsarbeitsverhältnissen sollten sich Arbeitgeber vorbereiten. Worauf, das erfahren Sie von LKC.

Mittelstand kritisiert Novelle zum Nachweisgesetz

Bereits am 12.07.2022 kritisierte der Mittelstand BVMW e.V. die geplante Novelle zum Nachweisgesetz (NachweisG). Mit der Überschrift "Bürokratiewahnsinn: Mittelstand kritisiert Novelle zum Nachweisgesetz" wurde scharf darauf hingewiesen, dass die Novelle einen deutlichen Rückschritt für die Digitalisierung der Verwaltung bedeutet und das Vorhaben der Koalition, ein modernes Arbeitsrecht zu etablieren konterkariert.

Die Details in der Übersicht von LKC.

Aber worauf müssen sich Arbeitgeber einstellen? Welche Verträge sind betroffen und warum ist das Thema überhaupt wichtig?

Im Papier "Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie: Welche Angaben Arbeitsverträge künftig enthalten müssen!", stellt unser Mitglied, die LKC Gruppe mit Sitz in Grünwald, die wichtigsten Punkte zusammen und gibt Tipps für die Umsetzung.

So werden u.a. folgende Stichpunkte angesprochen:

  • Angaben zum Kündigungsverfahren
  • Detaillierte Angaben zur Arbeitszeit
  • Angaben zu Arbeitsentgelt und betrieblicher Altersvorsorge
  • Länge der Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Verkürzte Unterrichtungsfristen, erweiterter Anwendungsbereich und drohende Bußgelder
  • Handlungsbedarf für Arbeitgeber!

Hier können Sie das Dokument der LKC herunterladen (PDF, 261 kb)

Wir danken Hr. Tobias Schwartz von der LKC Gruppe für das zur Verfügung stellen des Dokuments. Sein Kontakt ist hier zu finden.

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