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23.07.2022

Zuschuss zu Energiekosten - nur bis Ende August beantragbar

Wolfgang Thanner
Besonders Energie-intensive Unternehmen können nach dem Energiekosten-Dämpfungsprogramm (EKDP) Zuschüsse beantragen.

EKDP - worum geht es?

Das Energiekostendämpfungsprogramm ist ein Programm zur Dämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses.

Was wird bezuschusst?

Die Bundesregierung bezuschusst mit diesem Programm einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche zu den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.
  • Unternehmen, die die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
  • Unternehmen aus den in Anhang 1 des TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), die sämtliche zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.

Was ist die Antrags-Frist?

Eine Antragstellung für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ist nur elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal möglich. Anträge müssen bis spätestens zum 31. August 2022 eingereicht werden. Anträge, die nicht fristgerecht oder nicht vollständig gestellt sind, werden abgelehnt.

Mehr Informationen zum EKDP:

Bundeswirtschaftsministerium: https://www.bmwk.de//Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220714-5-milliarden-euro-hilfsprogramm-fuer-energieintensive-industrie-startet.html

BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Foerderprogramm_Im_Ueberblick/Foerderprogramm_Im_Ueberblick.html

Quellen: BMWK, BAFA

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