annastills, Canva
Wie ist die EmpCO-Richtlinie gegen irreführende Aussagen und Kennzeichnungen bezüglich der Umweltauswirkungen von Produkten aus Sicht mittelständischer Unternehmen einzuordnen?
Die Directive on Empowering Consumers for the Green Transition (EU 2024/825), kurz Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCO-Richtlinie), ist Teil des Green Deal und ändert die bestehenden Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechterichtlinie. Die Richtlinie soll Verbraucher vor irreführenden Aussagen und Kennzeichnungen bezüglich der Umweltauswirkungen eines Produktes schützen. Die EU-Richtlinie verfolgt das Ziel, irreführende Geschäftspraktiken einzudämmen, Verbraucher besser vor unbelegten Zukunftsversprechen zu schützen und sicherzustellen, dass Umweltaussagen auf nachvollziehbaren, wissenschaftlich abgesicherten sowie unabhängig geprüften Nachweisen beruhen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Aussagen zu Umwelt, sozialen Aspekten und Kreislaufwirtschaft. Gleichzeitig schafft die Richtlinie allgemeine Vorgaben für Aussagen über Produkte insgesamt.
Die Richtlinie verfolgt das Ziel, allgemeine und nicht belegbare Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ zu verbieten, um Produktkennzeichnungen transparenter und vertrauenswürdiger zu gestalten. Zudem sollen ökologische und soziale Auswirkungen eines Produkts stärker offengelegt werden. Neu eingeführt werden sogenannte per-se-Verbote für allgemeine Umweltaussagen sowie für Aussagen, die sich auf ein gesamtes Produkt beziehen, obwohl tatsächlich nur einzelne Aspekte des Produkts betroffen sind.
Des Weiteren unterliegen zukünftig Werbungen mit künftigen Umweltversprechen wie „Klimaneutral bis 2027“ strengeren Auflagen. Diese umfassen die Messbarkeit des Versprechens sowie ein Umsetzungsplan, welcher von unabhängigen Prüfern überprüft werden muss. Auch Nachhaltigkeitssiegel unterliegen von nun an strengeren Auflagen, und können nur noch von offiziellen Zertifizierungssystemen ausgestellt werden oder von Behörden festgelegt werden, um so Verbraucher besser zu schützen. Die Behauptung, ein Produkt sei aufgrund des Emissionsausgleichssystems neutral, ist laut dem neuen Gesetz verboten. Außerdem soll fortan mehr Wert auf die Langlebigkeit von Waren gelegt werden. Dafür sollen neue, einheitliche Etiketten geschaffen werden, wodurch Garantieinformationen sichtbarer werden sollen. Auch unbegründete Behauptungen über ein Produkt sowie die Darstellung von Waren als reparierbar, wenn dem so nicht ist, sollen verboten werden.
Verstöße sollen durch andere Mitbewerber sowie Verbraucher- und Wettbewerbsverbände verfolgt werden. Die Richtlinie sieht in erster Linie Abmahnungen vor, kommt das Unternehmen diesen jedoch nicht nach, können auch einstweilige Verfügungen und Unterlassungsklagen erwirkt werden sowie Schadenersatzansprüche und Bußgelder geltend gemacht werden.