Erfahren Sie in diesem Gesetzessteckbrief, welche neuen Anforderungen auf Unternehmen bei Bundesvergaben zukommen – und was das insbesondere für mittelständische Betriebe bedeutet.
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Update in das digitale Zeitalter und Einführung eines verpflichtenden Widerrufsbuttons für Onlineverträge.
Verbraucherinnen und Verbraucher schließen Verträge heute zunehmend digital ab. Während der Vertragsabschluss meist mit wenigen Klicks möglich ist, gestaltet sich der Widerruf häufig deutlich komplizierter. Zudem stammen zahlreiche Regelungen für Fernabsatzverträge im Finanz- und Versicherungsbereich aus einer Zeit, in der digitale Vertriebswege noch von geringerer Bedeutung waren.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts setzt Deutschland europäische Vorgaben zum Verbraucherschutz um und modernisiert bestehende Regelungen für den digitalen Vertragsabschluss. Ziel ist es, Verbraucherrechte zu stärken, digitale Vertragsprozesse transparenter zu gestalten und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen.
Einführung eines elektronischen Widerrufsverfahrens mit Widerrufsbutton
Unternehmen, die Verbraucherverträge online abschließen, müssen ab dem 19. Juni 2026 eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Damit soll der Widerruf ebenso einfach möglich sein wie der Vertragsabschluss selbst.
Das Gesetz gibt dabei klare Anforderungen an den Widerrufsbutton:
Neben dem Widerrufsbutton müssen Unternehmen einen elektronischen Prozess für das Widerrufsverfahren bereitstellen, über den Verbraucher ihren Widerruf unmittelbar nach Klick auf den Widerrufsbutton erklären können. Dabei soll die Übermittlung der folgenden Angaben einfach und nutzerfreundlich möglich sein:
Nach der Erfassung der o. g. Informationen muss der Verbraucher die Möglichkeit haben, seine Erklärung über eine eindeutig beschriftete Schaltfläche – beispielsweise „Widerruf bestätigen“ – verbindlich zu übermitteln.
Anschließend hat das Unternehmen dem Verbraucher unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) den Eingang des Widerrufs zu bestätigen. Die Bestätigung umfasst die Widerrufserklärung, die übermittelten Angaben sowie das Datum und die Uhrzeit des Eingangs.
Anpassung von Widerrufsbelehrungen und Informationspflichten
Neben der Einführung des Widerrufsbuttons wurden auch die Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen weiterentwickelt. Unternehmen müssen Verbraucher vor Vertragsschluss klar, verständlich und in digitaler Form über ihre Rechte informieren. Die gesetzlichen Vorgaben werden dabei stärker an moderne Onlinevertragsabschlüsse angepasst und teilweise neu strukturiert.
Für Unternehmen bedeutet dies insbesondere, dass sie bestehende Widerrufsbelehrungen, Vertragsunterlagen und Kundeninformationen auf Aktualität und Vollständigkeit zu überprüfen haben. Gerade bei digitalen Vertriebskanälen sollten die Informationen leicht auffindbar und verständlich dargestellt werden. Zudem sind die neuen Vorgaben zum elektronischen Widerrufsverfahren in die Verbraucherinformationen zu integrieren.
Mehr Rechtssicherheit bei Finanzdienstleistungen
Einen weiteren Schwerpunkt des Gesetzes bildet die Modernisierung der Vorschriften für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, beispielsweise bei Versicherungen, Krediten oder Geldanlageprodukten. Die bislang in einer eigenen EU-Richtlinie geregelten Vorschriften werden an die Anforderungen digitaler Vertriebswege angepasst und stärker in das allgemeine Verbraucherrecht integriert.
Ziel ist es, Verbraucher vor Vertragsabschluss besser zu informieren und gleichzeitig bestehende Rechtsunsicherheiten zu reduzieren. Insbesondere die bislang teilweise bestehenden Risiken eines zeitlich unbegrenzten Widerrufsrechts („ewiges Widerrufsrecht“) werden durch klarere Regelungen eingeschränkt. Dadurch erhalten Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Gestaltung und Abwicklung ihrer Vertragsverhältnisse.
Technischer und organisatorischer Umsetzungsaufwand
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen müssen ihre Webseiten, Kundenportale, Dokumente und internen Prozesse anpassen. Dies betrifft sowohl die technische Umsetzung als auch die Bearbeitung eingehender Widerrufe.
Der BVMW befürwortet prinzipiell Maßnahmen, die für mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei digitalen Vertragsabschlüssen sorgen. Die verpflichtende Einführung des elektronischen Widerrufsverfahrens bis zum 19. Juni 2026 bringt für KMU jedoch einen nicht zu unterschätzenden technischen und organisatorischen Anpassungsbedarf mit sich. Die kurzfristig notwendigen Umstellungen von Webseiten, Kundenportalen und den internen Bearbeitungsprozessen für eingehende Widerrufe binden Kapazitäten im Mittelstand. Zudem betrachtet der BVMW die strengen formalen Vorgaben an die Ausgestaltung des Widerrufsbuttons kritisch. Es besteht die Sorge, dass diese gerade in der Anfangsphase zu Rechtsunsicherheiten und einem erhöhten Risiko für Abmahnungen führen könnten.