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Pflicht zu Whistleblowing-Hotlines: Unsinn und Überregulierung oder Bestandteil effektiver Compliance?

Fachgruppe "Liquidität" - Compliance Teil I

Veranstalter:in

Dienstag,
28. Mär. 2023
18:00 — 19:30

Zur Anmeldung

ARNO Feiert

09116 Chemnitz

Germany

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Einladung

Mittelständische Unternehmen werden bereits in 2023 nach dem Gesetz verpflichtet sein, Whistleblower-Hotlines einzurichten. Rechtsanwalt Martin März beleuchtet das dazu auf den Weg gegebene Hinweisgeberschutzgesetz und geht der Ausgangsfrage nach dem Sinn des Ganzen ebenso nach wie der Einordnung in das Thema Compliance Management Systeme. Diese sollen die Haftung für Unternehmen und deren Organe vermeiden und Reputationsverluste verhindern.

Wir laden Sie sehr herzlich zu einer neuen Veranstaltung der Fachgruppe „Liquidität“ ein. Im Anschluss an den Vortrag beantworten die Mitglieder der Fachgruppe und der Vortragende gerne Ihre Fragen.

Tag: Dienstag, 28. 03. 2023
Zeit: 18.00 Uhr, Einlass 17.30 Uhr
Ort: Arno-Loose-Park, Veranstaltungsraum „Arno feiert“, Erzbergerstraße 1, 09116 Chemnitz

Thema: "Pflicht zu Whistleblowing-Hotlines: Unsinn und Überregulierung oder Bestandteil effektiver Compliance?"

Referent: Rechtsanwalt Martin März | SMF RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER | Dresden | Delitzsch | Olbernhau | Freiberg | Mitglied der Silberthal Unternehmensgruppe

Moderation:
Cornelius Pleser | Pleser KG | Zwickau
Rechtsanwalt Uwe Schmidt | SMF

Kosten:
BVMW-Mitglieder: keine
Gäste: 15,00 €. Sie erhalten mit der Bestätigung eine Rechnung.

Wir laden Sie herzlich nach dem offiziellen Ende gegen 19.00 Uhr bei Getränken und Fingerfood zu einem regen Gedankenaustausch mit den Teilnehmern und den Referenten ein.

Mit besten Grüßen
Sylvia Mösch

Anmeldung

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