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Recht

Hinweisgeberschutzgesetz: Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

Mittelständische Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen noch in diesem Jahr interne Meldekanäle einrichten

Veranstalter:in

Mittwoch,
28. Jun. 2023
10:00 — 10:45

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Online-Veranstaltung per Zoom

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) final abgesegnet. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz voraussichtlich noch im Juni 2023 in Kraft.

Unternehmen ab 250 Beschäftigten sind ab diesem Inkrafttreten dazu verpflichtet die Vorgaben des HinSchG umzusetzen und interne Meldekanäle einzurichten. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten werden ab dem 17. Dezember 2023 dieselben Pflichten zu erfüllen haben.

In diesem Online-Impuls erfahren betroffene Unternehmen von den beiden Experten Dr. Christian Badura und Johannes Jakob die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Zugleich erhalten die Teilnehmenden eine Anleitung an die Hand, wie sie die neuen Pflichten einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können.


Referenten: Dr. Christian Badura , Rechtsanwalt und Partner, Badura und Partner Rechtsanwälte


und Johannes Jakob, CEO & Co-Founder, whistle.law GmbH

Nach einem interessanten Referat von 30 Minuten stehen Ihnen die beiden Referenten weitere 15 Minuten für Ihre Fragen zur Verfügung.

Dieser Online-Impuls ist kostenfrei und richtet sich an alle Interessierten. Die Teilnahme ist per Webbrowser, Zoom App oder telefonisch möglich. Bitte melden Sie sich an. Der Zoom-Link wird Ihnen automatisch per E-Mail zugeschickt.

Anmeldung alternativ auch per E-Mail möglich: Ingrid.Janssen@bvmw.de

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