Donnerstag,
15. Jun. 2023
17:00 — 18:00
Am 12. Mai 2023 wurde das Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber vom Bundesrat verabschiedet. Alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind verpflichtet ein Meldesystem einzuführen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden müssen die Anforderungen des Gesetzes innerhalb von 3 Monaten umgesetzt haben. Geschieht dies nicht rechtzeitig droht ein Bußgeld!
Erfahren Sie, wie die rechtssichere Einführung eines Meldesystems gelingt.
Nach dem Webimpuls wissen Sie, welches Know How, welche Personen und Abteilungen Sie für die Umsetzung der Anforderungen benötigen. Sie gewinnen einen Einblick auf die Erstellung eines Projektplans für die Realisierung.
Sie können direkt mit Ihrem Projekt „Hinweisgebersystem“ starten.
Im Nachgang zum Webimpuls steht Ihnen – nach Terminvereinbarung – Frau Astrid Meyer-Krumenacker für ein erstes Orientierungsgespräch zur Verfügung. Dauer: 30 Minuten
Über die Referentin
Frau Astrid Meyer-Krumenacker ist Rechtsanwältin in München. Sie verfügt über langjährige Managementerfahrung in verschiedenen Funktionen, wie zum Beispiel Abteilungsleiterin Recht und Versicherungen, Recht und Personal sowie als Chief Compliance Officer. Für einen süddeutschen Verlag ist sie als Autorin zu dem Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tätig.
Als erfahrene Problemlöserin unterstützt sie mittelständische Unternehmen durch die Einführung von Hinweisgebersystemen, Compliance Management Systemen und der Umsetzung der Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettengesetz dabei, ihren unternehmerischen Erfolg zu sichern und Ihre Risiken zu minimieren.
***
Datennutzung und Datenspeicherung
Die von den Teilnehmern angegebenen Daten werden ausschließlich zur Veranstaltungsdurchführung durch den BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. genutzt. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung. Die Teilnehmer erhalten jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei Auskunft über ihre beim BVMW gespeicherten Daten und können diese jederzeit sperren, berichtigen oder löschen lassen. Auch können Teilnehmer jederzeit die dem BVMW erteilte Einwilligung zur Datennutzung ohne Angaben von Gründen widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an christine.matheja@bvmw.de.
Datenschutzerklärung
Durch das Absenden dieser Seite stimme ich zu, dass meine angegebenen Daten zur Durchführung der Veranstaltung und für weitere Vorteilsangebote (z.B. Veranstaltungseinladungen, Werbeangebote) durch den Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem BVMW (christine.matheja@bvmw.de) widerrufen werden.
Einverständniserklärung Foto- und Videoaufnahme
Mit Betreten der Veranstaltung erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Veranstalter Video- und Fotoaufnahmen meiner Person, die mich als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations-, Dokumentations- und Werbezwecken erstellen, vervielfältigen und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlichen darf. Diese Einwilligung erfolgt ohne Vergütung und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.