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08.07.2026

BVMW-Positionen zum Reformpaket: Licht und Schatten für den Mittelstand

Der BVMW begrüßt den Anstoß zentraler Reformen. Entscheidend ist jetzt, ob daraus echte Entlastung, mehr Wettbewerbsfähigkeit und weniger Bürokratie resultieren.

Autor: BVMW Bundeszentrale

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche ein Reformpaket vorgestellt, mit dem Deutschland wirtschaftlich wieder stärker, handlungsfähiger und wettbewerbsfähiger werden soll. Aus Sicht des BVMW ist bereits das ein wichtiges Signal: Die Bundesregierung zeigt Reformbereitschaft und greift zentrale Handlungsfelder auf, die für kleine und mittlere Unternehmen entscheidend sind. Damit der Mittelstand seinen Beitrag zur Erneuerung des Landes leisten kann, braucht es aber Reformen, die Leistung belohnen, Investitionen ermöglichen und Unternehmen im Alltag spürbar entlasten. Der BVMW hat die geplanten Maßnahmen daraufhin detailliert analysiert. Während der Abbau von Dokumentationspflichten und Anpassungen im Arbeitsrecht echte Entlastungen versprechen, entpuppt sich die Einkommensteuerreform als Belastungsprobe für Familienunternehmen. Wer der arbeitenden Mitte etwas zurückgeben will, darf mittelständische Betriebe nicht an anderer Stelle massiv belasten.

Einkommensteuer: Entlastungen zu zögerlich, Reichensteuer als Enttäuschung

Die geplanten Entlastungen der Fachkräfte, wie etwa die Anhebung der Freibeträge, sind ein Lichtblick, fallen aber zu zögerlich aus. Der BVMW fordert statt nur punktueller Anpassungen einen automatischen Inflationsausgleich („Tarif auf Rädern“), um die kalte Progression dauerhaft zu stoppen, sowie einen späteren Beginn des Spitzensteuersatzes erst bei rund 85.000 Euro.

Als Enttäuschung erweist sich die Verschärfung der Reichensteuer (45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro). Was politisch als Steuer für „Superreiche“ deklariert wird, ist faktisch eine Steuererhöhung für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen, die mit ihrem Privatvermögen haften. Dies entzieht den Betrieben dringend benötigtes Eigenkapital für Investitionen. Da das sogenannte „Optionsmodell“ zur Umstellung auf die Körperschaftsteuer bürokratisch zu komplex ist und von maximal einem Prozent der Personenunternehmen genutzt wird, fordert der BVMW als Gegenfinanzierung einen konsequenten Subventionsabbau anstelle von Steuererhöhungen.

Weitere kritische Kostentreiber: Die Erhöhung der Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent verteuert flexible Beschäftigung und treibt Lohnzusatzkosten im Gastgewerbe, Einzelhandel und Handwerk in die Höhe. Auch die Kürzung beim Handwerkerbonus (auf 15 Prozent, maximal 900 Euro) schadet dem Handwerk und leistet der Schwarzarbeit Vorschub. Um zudem eine Doppelbesteuerungsfalle durch steigende kommunale Gewerbesteuerhebesätze zu verhindern, bedarf es einer hebesatzgenauen Berechnung bei der pauschalen Gewerbesteueranrechnung in § 35 EStG.

Die Bewertungen im Detail

Arbeit und Soziales: Wichtige Schritte, aber modernes Arbeitszeitgesetz fehlt

Im Bereich Arbeit und Soziales sieht der Verband wichtige Schritte in die richtige Richtung, wenngleich ein modernes Arbeitszeitgesetz weiterhin fehlt. Die Pläne der Alterssicherungskommission, wie die Abschaffung der Rente mit 63 und die Einführung der Kapitaldeckung, sind langjährige BVMW-Forderungen, die den Beitragssatz langfristig stabilisieren können. Die damit verbundenen harten Einschnitte für Selbstständige und Mini-Jobber sind jedoch problematisch.

Positiv zu sehen, ist die Möglichkeit, Arbeitnehmer bis Ende 2026 bis zu 48 Monate sachgrundlos zu befristen – dies kann insbesondere Berufseinsteigern in schwierigen Zeiten den Weg in den Arbeitsmarkt ebnen. Die Erleichterungen beim Kündigungsschutz (Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindung) sind gut gedacht, betreffen aber mit einer Schwelle von über 175.000 Euro Einkommen kaum kleinere und mittlere Unternehmen. Hier schlägt der BVMW eine Absenkung auf die Beitragsbemessungsgrenze vor. Dass die telefonische Krankschreibung abgeschafft wird und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig ab dem ersten Tag vorliegen muss, sind begrüßenswerte Schritte zur Senkung des Krankenstands, auch wenn dies voraussichtlich zu volleren Arztpraxen im Winter führen wird.

Die Bewertungen im Detail

Bürokratierückbau: Ein echter Befreiungsschlag

Die pauschale Aufhebung von Berichtspflichten und das Ziel, jede vierte Dokumentationspflicht abzubauen, wertet der BVMW als echten Befreiungsschlag. Ein zentraler Paradigmenwechsel ist dabei die Beweislastumkehr: Künftig muss der Staat beweisen, dass Berichte notwendig sind, und nicht die Betriebe. Das stoppt den ständigen Aufwuchs der Überregulierung. Für lang geforderte Planungs- und Investitionssicherheit sorgt zudem die Ausweitung der Genehmigungsfiktion, bei der Anträge nach vier Monaten ohne amtlichen Prüfbedarf automatisch als genehmigt gelten.

Als richtiges Signal für die Wettbewerbsfähigkeit bewertet der BVMW den Verzicht auf die unnötige Verschärfung bei der Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie mit Extrarichtlinien und strengeren Auflagen („Gold-Plating“). Für eine mittelstandsfreundliche Politik fordert der Verband in diesem Zug, auch das bestehende nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auszusetzen, um Doppelbelastungen zu vermeiden. Eine längst überfällige und sinnvolle Entlastung entsteht schließlich auch durch praxisnähere Ausnahmen bei der DSGVO sowie die Abschaffung der Pflicht für verschiedene betriebliche Beauftragte, was Kosten spart, und die Eigenverantwortung der Betriebe stärkt.

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Fazit

Insgesamt bewertet der BVMW das Reformpaket als einen Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere beim Bürokratieabbau sind wichtige Befreiungsschläge für die Wirtschaft gelungen. Dennoch bleiben zentrale Baustellen offen: So fehlt weiterhin ein dringend benötigtes, modernes Arbeitszeitgesetz, das den heutigen betrieblichen Realitäten gerecht wird. Zudem stehen Teile der anvisierten Reform der Altersvorsorge im direkten Widerspruch zu den Kerninteressen des Mittelstandes. Die Politik ist nun gefordert, die geplanten Entlastungen schnellstmöglich in die Praxis umzusetzen und bei den verbleibenden Belastungen im Steuerrecht und bei den Sozialabgaben mittelstandsfreundlich nachzubessern.

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