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Themen

08.09.2026

Einkommensteuer 2027

Staat belastet Betriebe, statt Steuern zu senken

Autor: BVMW Bundeszentrale

Die Bundesregierung verspricht mit ihrem neuen Gesetz mehr Kraft für unsere Wirtschaft. Doch der Entwurf erweist sich als Mogelpackung. Statt Steuern zu senken, erledigt der Staat nur verfassungsrechtliche Pflichten. Für inhabergeführte Betriebe bringt dieses Gesetzespaket am Ende vor allem drei Dinge: höhere Belastung, neue Bürokratie und weniger Geld für die Zukunft.

Heimliche Steuererhöhungen durch die kalte Progression

Der größte Konstruktionsfehler des Gesetzes betrifft die Inflation: Die Bundesregierung bricht mit einer bewährten, elfjährigen Tradition und gleicht die kalte Progression der Jahre 2026 und 2027 nicht vollständig aus. Wenn der Steuertarif nicht an die steigenden Preise angepasst wird, führt dies zu einer schleichenden, aber realen Steuererhöhung. Obwohl die reale Kaufkraft der Bürger durch die Inflation nicht steigt, rutschen sie in höhere Steuersätze.

Die Folgen dieses Verzichts berechnete das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) für den Steuerzahler: Eine alleinstehende Person mit einem Bruttojahreseinkommen (dem Gehalt vor jeglichen steuerlichen Abzügen) von 50.000 Euro wird durch die Regierungspläne um 114 Euro weniger entlastet, als es der Teuerungsausgleich verlangen würde. Bei einem Bruttojahreseinkommen von 80.000 Euro beträgt die verdeckte Mehrbelastung sogar 265 Euro im Jahr. Was die Bundesregierung als „große Entlastung“ feiert, ist in Wahrheit eine reale Steuererhöhung auf kaltem Wege.

Der Spitzensteuersatz trifft qualifizierte Fachkräfte

Längst zahlen nicht mehr nur echte Spitzenverdiener den Höchstsatz von 42 Prozent. Die Tarifgrenze greift heute schon bei Facharbeitern und Meistern. Der Gesetzentwurf verschiebt diese Schwelle beim zu versteuernden Einkommen lediglich von 69.879 Euro auf 70.600 Euro – eine kosmetische Korrektur um gerade einmal ein Prozent. Wir fordern: Dieser Steuersatz darf erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 85.000 Euro greifen. Das entspricht dem doppelten mittleren Bruttoeinkommen (dem Verdienst vor Abzügen).

Gleichzeitig zieht die Koalition höhere Sätze vor: Ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen künftig 45 Prozent, ab 280.000 Euro sogar 47 Prozent. Da über 70 Prozent der mittelständischen Betriebe als Personengesellschaften arbeiten, zahlen die Inhaber diese Steuern direkt aus eigener Tasche. Höhere Sätze entziehen den Firmen das Eigenkapital, das sie dringend für neue Investitionen und moderne Arbeitsplätze brauchen.

Höhere Steuern verteuern Minijobs

Auch bei flexiblen Beschäftigungen erhöht der Staat die Hürden. Die Pauschsteuer für Minijobs soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Das verteuert die Arbeit künstlich und belastet vor allem personalintensive Branchen wie das Handwerk, den Handel und das Gastgewerbe.

Höhere Abgaben bringen niemanden in eine reguläre Beschäftigung. Wir fordern, die starre Verdienstgrenze abzuschaffen. Ein monatliches Bruttoeinkommen von 1.000 Euro als Limit (also der Bruttolohn ohne Abzüge), das automatisch mit den Beitragsgrenzen der Sozialversicherung wächst, sichert den Betrieben die nötigen Kräfte und lässt Mitarbeiter gleitend in sozialversicherte Arbeit hineinwachsen.

Den „Tarif auf Rädern“ verankern, Gewerbesteuer fair anrechnen

Echte Entlastungen scheitern nicht an leeren Kassen, sondern an den steigenden Ausgaben des Staates. Die Politik muss unnötige Subventionen streichen, statt die Steuerschraube anzuziehen. Um schleichende Steuererhöhungen dauerhaft zu stoppen, fordern wir den „Tarif auf Rädern“: Alle Steuereckwerte müssen jährlich automatisch mit der Inflationsrate steigen.

Zudem muss der Bund die Gewerbesteuer vollständig auf die Einkommensteuer anrechnen. Bislang deckelt das Gesetz diese Anrechnung beim Vierfachen des Steuermessbetrags. Da der gewichtete Hebesatz in Städten ab 20.000 Einwohnern im Schnitt aber bei 437 Prozent liegt, zahlen mittelständische Firmen in mehr als der Hälfte dieser Kommunen doppelt Steuern. Das muss der Gesetzgeber korrigieren.

BVMW-Positionen zum Download

Positionspapier „Leitlinien des Mittelstands für eine Einkommensteuerreform“ (09/2026)  pdf / 239,4 KB
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (08/2026)  pdf / 160,6 KB

Das Gesetz unter der Lupe

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