Daten Charts 1920x1080 i Stock 1345912457

Themen

Steuern & Finanzen
25.05.2022

EU-Stabilitätspakt: Unterstützung für Wirtschaft geht aktuell vor

Die Entscheidung der EU-Kommission, den ausgesetzten Stabilitäts- und Wachstumspakt erst 2024 wieder in Kraft zu setzen, ist trotz aller ordnungspolitischen Bedenken richtig.

„Der Krieg in der Ukraine und die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen rechtfertigen diesen Schritt“, erklärt der Chefvolkswirt des Bundesverbandes Der Mittelstand. BVMW, Dr. Hans-Jürgen Völz. „Hohe Verbraucherpreise, der ungebremste Energiepreisanstieg, Engpässe bei der Rohstoffversorgung, gestörte Lieferketten und der drohende Ausfall russischer Gaslieferungen bremsen die Konjunktur nicht nur bei uns stark ab. Was uns aber mit voller Wucht treffen würde, ist, dass die für die Transformation notwendigen Investitionen und damit der Umbau zu einer klimaneutralen Wirtschaft nicht gelingen kann, wenn es dem Staat untersagt wird, die Unternehmen dabei zu unterstützen.“

Völz: „In der jetzigen Lage ist eine Wiedereinsetzung des Paktes, der hochverschuldete Euroländer zu einer zu starken und wachstumsdämpfenden Konsolidierung zwingen würde, kontraproduktiv, wenn nicht schädlich.“ Der Verband unterstütze grundsätzlich die Position, dass weniger Schulden besser für die Volkswirtschaft seien, dennoch dürfe man aktuell die Rahmenbedingungen nicht außer Acht lassen. „Letztlich geht es darum, Schlimmeres zu verhindern“, so der BVMW-Chefvolkswirt.

Deshalb plädiere der Verband wie auch andere finanzpolitischen Stimmen vielmehr für eine Reform des 1997 verabschiedeten Stabilitäts- und Wachstumspaktes, die die EU-Kommission jetzt angehen will. Völz: „Die 60-Prozent-Grenze für den öffentlichen Schuldenstand muss natürlich weiter Bestand haben. Aber wir könnten den hochverschuldeten Ländern bei einem nachgewiesenen Konsolidierungsprozess mehr Spielraum bei der vorgegebenen Anpassungszeit, die aktuell 20 Jahre beträgt, lassen.“

Pressemitteilung 30/22 EU Stabilitätspakt  pdf / 141,6 KB

Verwandte Artikel