„Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
selber richtig durchführen (§5 ArbSchG)“
Gesetzliche Vorgabe & Relevanz
Seit 2013 besteht für alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter die gesetzliche Pflicht, eine GBpsych durchzuführen, diese zu dokumentieren und später fortzuschreiben. Für Betriebe ohne GBpsych kann das z.B. im Falle eines Arbeitsunfalls und der anschließenden Prüfung durch die Gewerbeaufsicht empfindliche finanzielle oder sogar juristische Strafen nach sich ziehen.
Das Problem
Doch wie funktioniert diese Analyse und was muss beachtet werden, damit alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden?
Vor allem Kleinunternehmen fühlen sich mit dieser Aufgabe überfordert und vom Gesetzgeber im Stich gelassen.
Lösung:
Zielgruppe:
Unternehmer*innen, Führungskräfte, Personalverantwortliche
TN-Zahl:
max. 12 Personen
Format:
Webimpuls via Zoom
Dauer:
08.30 Uhr - 12.00 Uhr (inkl. Bildschirmpause)
Gebühr:
250,00 € (netto)
Hinweise:
Jeder Teilnehmer benötigt ein Endgerät (Laptop, Tablet, etc.) mit Kamera und Mikrofon. Eine bestehende Internetleitung (1,8 MBit/s Upload/Download) ist obligatorisch.
Wir empfehlen eine ruhige Umgebung mit wenig Störeinflüssen (ungeeignet wäre ein Großraumbüro mit 10 weiteren Kollegen).
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