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MITTELSTAND aktuell

Januar 2016 • News vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V.

Liebe Leserin, lieber Leser,

die geplanten Änderungen bei Werkverträgen und Zeitarbeit sind Gift für den Mittelstand – daher lehnen wir die Pläne des Bundesarbeitsministeriums ab. Seit einem Jahr gibt es nun den Mindestlohn – wir zeigen anhand eines kleinen Quiz' die häufigsten Fallstricke auf. Und am 13. März finden Wahlen in gleich drei Bundesländern statt: Wir vertreten dort Ihre Interessen!

Viel Spaß beim Lesen der Januar-Ausgabe von MITTELSTAND aktuell und einen guten Start ins neue Jahr wünscht Ihnen

Ihr

Unterschrift Wolfgang Reinhart
Bundesgeschäftsführer Prof. Dr. Wolfgang Reinhart

Umfrage: Mittelstand will 2016 kräftig investieren

Mario Ohoven im Fernsehinterview

Foto: BVMW / Christian Kruppa

Was erwartet der Mittelstand 2016? Wir haben unsere Mitglieder gefragt. Ergebnis: Die Unternehmer gehen mit gemischten Gefühlen ins neue Jahr. Die Geschäftslage ist gut, viele wollen neue Mitarbeiter einstellen. Wäre da nicht der Fachkräftemangel. Mehr…

Konjunktur 2016: Exporte und EZB dämpfen Wachstum

BVMW-Präsident Mario Ohoven hat mit 1,6 Prozent eine zurückhaltende Wachstumsprognose für das Jahr 2016 abgegeben. Bei aller Zuversicht, der Konsum der Deutschen werde es auch im neuen Jahr wieder richten, ist angesichts volkswirtschaftlich bedeutender Entwicklungen in Asien und Europa durchaus Vorsicht geboten. Mehr…

Quiz: Mindestlohn – kennen Sie die Fallstricke?

Seit einem Jahr gilt der Mindestlohn, mit ihm kamen zahlreiche neue bürokratische Hürden für Unternehmen. Wissen Sie, worauf Sie beim Mindestlohn achten müssen? Testen Sie Ihr Wissen in unserem Mindestlohn-Quiz. Dieses Wissen kann Ihnen Geldbußen von bis zu einer halben Million Euro ersparen. Mehr…

BVMW lehnt Änderungen bei Werkverträgen und Zeitarbeit ab

Die Pläne des Bundesarbeitsministeriums zur Regulierung von Werkverträgen und Zeitarbeit gefährden die Geschäftsmodelle vieler Mittelständler. Die einseitige Bevorzugung bestimmter Gruppen wie Gewerkschaften und großer Unternehmen ist inakzeptabel. Mehr…

Landtagswahlen im März: Wer macht mittelstandsfreundliche Politik?

Landesflagge von Baden-Württemberg     Landesflagge von Sachsen-Anhalt     Landesflagge von Rheinland-Pfalz

Am 13. März 2016 wird gewählt – in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Der BVMW setzt die Vertreter der Parteien vor Ort unter Druck, um praktische Lösungen für Themen wie Entbürokratisierung, Digitalisierung und die Flüchtlingsfrage zu finden. Hier geht es zu den BVMW-Wahl-Checks. Mehr…

Testen Sie die Cyber-Sicherheit Ihres Unternehmens!

Mittelständische Unternehmen sind immer häufiger Cyber-Attacken ausgesetzt. Die VdS Schadenverhütung GmbH, eine Tochtergesellschaft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft und Kooperationspartner des BVMW, hat jetzt einen kostenlosen Quick-Check für KMU entwickelt. Mehr …

Wertstoffrecycling muss privatwirtschaftlich organisiert bleiben

Steigende Preise bei der Müllverbrennung belasten zunehmend mittelständische Betriebe, daher wird die Wiederverwertung von Abfällen für Unternehmen immer wichtiger. Der BVMW fordert deshalb in seinem Positionspapier sowie seiner Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des Wertstoffgesetzes, dass die privatwirtschaftliche Organisation von Recycling erhalten bleibt und der faire Wettbewerb sichergestellt wird. Mehr…

Mittelstand im Ausland

Wachstumsmarkt 2016: Iran

Landesflagge von Irland

Internationale Beobachter erwarten, dass im Frühjahr die letzten Wirtschaftssanktionen gegenüber dem Iran fallen. Dann könnte sich das Land zu einem der Wachstumsmärkte 2016 entwickeln. Der BVMW berät ab sofort seine Mitglieder zu Geschäften und Märkten im Iran. Mehr…

Von e-Estonia lernen: Unternehmerreise vom 3. bis 5. Februar

Landesflagge von Irland

Welches Land hält den Weltrekord für die schnellste Firmengründung? Wo kann man seine SIM-Karte als Personalausweis nutzen und in welchem Staat geben 98 Prozent der Einwohner ihre Steuererklärung online ab? In Estland! Der BVMW lädt seine Mitglieder ein, die digitale Hochburg Europas bei einer Reise nach Tallinn besser kennenzulernen und von ihr zu lernen. Mehr…

Alles was Recht ist

Die Juristen der BVMW-Rechtskommission informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung und geben Tipps. Diesmal zu folgenden Themen:

 

Videos

Umfrage: Mittelstand 2016 – Licht und Schatten

 

Der BVMW in den Medien

FAZ:"Mehrheit der Mittelständler erwartet gutes Jahr 2016"

 

 

News

Quiz: Mindestlohn – kennen Sie die Fallstricke?

Frage 1: Wie hoch ist der Mindestlohn laut Gesetz?

  1. 7,50€ Brutto
  2. 8,50€ Brutto
  3. 8,50€ Netto

Frage 2: Gilt der Mindestlohn auch für Praktikanten oder studentische Mitarbeiter?

  1. Nein.
  2. Ja.
  3. Ja, außer für Pflicht- oder Berufsorientierungspraktika (z.B. nach oder während des  Studiums)

Frage 3: Müssen Sie als Unternehmer sicherstellen, dass Ihre Lieferanten gemäß dem Mindestlohngesetz bezahlt werden?

  1. Nein, dabei bestehen für mich keine Pflichten.
  2. Ja. Ich muss dafür garantieren, dass Zulieferunternehmen ebenfalls den Mindestlohn zahlen, sonst kann ich dafür haftbar gemacht werden.
  3. Dazu wird im Gesetz keine Aussage getroffen.

Frage 4: Gelten die Dokumentationspflichten auch für Familienmitglieder im eigenen Betrieb?

  1. Nein.
  2. Ja.
  3. Nein, für diese muss auch kein Mindestlohn gezahlt werden.

 

Bußgeldstrafen beim Mindestlohn

Achtung: Wer keinen Mindestlohn zahlt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bestraft werden. Die Geldbuße wird wie folgt berechnet:

  1. Basis des Bußgelds ist die Summe der festgestellten Mindestlohnunterschreitung.
  2. Die festgestellte Summe wird zunächst verdoppelt.
  3. Auf die Zwischensumme wird ein Zuschlag von 30% erhoben.
  4. Bei festgestelltem Vorsatz wird nochmals verdoppelt.

Bei Geldbußen von mehr als 2.500 Euro erfolgt zusätzlich ein Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten werden mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet.

Die richtigen Antworten auf die Fragen finden Sie unten.

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Alles was Recht ist

Mehr Rechtssicherheit bei Leiharbeit

Rente mit 63, Mindestlohn, Tarifeinheit – Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles löst ein Reformversprechen nach dem anderen ein. Das nächste Projekt: Die Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen. Nahles legte im November 2015 den entsprechenden Referentenentwurf ihres Ministeriums vor. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Auch wenn einige der geplanten Neuregelungen mehr Klarheit und Rechtssicherheit schaffen, besteht insgesamt noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Es bedarf einer differenzierten Regelung; ein zu enges gesetzliches Korsett erstickt Unternehmergeist und Gründerkultur. Mehr…

Thomas Hey, Düsseldorf
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner bei Clifford Chance
www.cliffordchance.com

Stephanie Claßmann, Düsseldorf
Mag. iur. (Universität Düsseldorf)
Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Clifford Chance
www.cliffordchance.com

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Das Wiener Abkommen – Aufhebung des Iran-Embargos? Chancen und Risiken für deutsche Exporteure

Das Ergebnis des Wiener Abkommens vom 14. Juli 2015 ist der Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) als eine weitreichende Einigung mit dem Iran hinsichtlich dessen Nuklearprogramms. Das Abkommen sieht unter bestimmten Bedingungen eine schrittweise Aufhebung der bestehenden multilateralen und nationalen nuklearbezogenen Sanktionen vor. Sollte der JCPOA erfolgreich umgesetzt werden, sehen ausländische Investoren, insbesondere deutsche Unternehmen, erhebliche Chancen, ihr Exportgeschäft maßgeblich zu vergrößern. Die daraus erwachsenden Chancen richtig zu nutzen bedeutet aber, dass deutsche Unternehmen mit der komplexen Materie der Exportkontrolle vertraut sein müssen. Die Handelnden müssen die Mechanismen von Sanktionen und deren Wirkung verstanden haben und dieses Verständnis im täglichen unternehmerischen Handeln umsetzen. Es dürfen bisher allenfalls rechtsunverbindliche Absichtserklärungen aufgesetzt und unterzeichnet werden. Selbst wenn alles nach Plan läuft, werden erst im Jahr 2025 die letzten Sanktionen aufgehoben sein. Dies lässt Zeit, das eigene Unternehmen so zu organisieren, dass die komplexe Situation der Iran-Sanktionen (und auch aller anderen Exportbestimmungen) gefahrlos beherrscht wird und tatsächlich ein unternehmerischer Erfolg generiert werden kann. Mehr…

Dr. Christoph Torwegge LL.M. (University of Bristol)
Partner bei Osborne Clarke
www.osborneclarke.com

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Auflösung Mindestlohn-Quiz:

  1. b) ist korrekt.
  2. c) Der BVMW hat erwirkt, dass mit der ersten Mindestlohnverordnung vom August 2015 Pflichtpraktikanten vom Mindestlohn ausgenommen werden. Damit haben junge Menschen weiterhin die Möglichkeit auf dem Arbeitsmarkt Erfahrungen zu sammeln und werden nicht durch das Mindestlohngesetz ausgeschlossen.
  3. b) Im MiLoG wurde erfasst, dass man für Zuliefer- oder Subunternehmer den Mindestlohn garantieren muss, andernfalls kann man haftbar gemacht werden. Der BVMW bietet eine Mustererklärung zur Subunternehmerhaftung an, durch die Auftragnehmer versichern, dass Sie gemäß MiLoG zahlen.
  4. a) ist korrekt. Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern, eingetragene Lebenspartner) werden seit August 2015  von der Dokumentationspflicht ausgeschlossen.

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MITTELSTAND aktuell ist der monatlich erscheinende Newsletter des BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V.

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