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Mittelstand aktuell, Aufgang in der Reichstagskuppel

September 2016

 
Portrait von Prof. Dr. Roland Wöller

Liebe Leserin, lieber Leser,

vergangenen Monat haben wir Sie gefragt, was Sie von der Blauen Plakette halten: von rund 100 Kommentaren waren 90 ablehnend. Inzwischen wurden die Pläne des Umweltministeriums ad acta gelegt – nicht zuletzt dank der frühzeitigen und entschiedenen Kritik des BVMW. Herzlichen Dank dafür. In diesem Monat fragen wir Sie nach der Digitalisierung: Wie kann die Politik Ihnen als Unternehmer dabei helfen? Wir freuen uns auf Ihre Meinung!

Ihr

Unterschrift von Prof. Dr. Roland Wöller
Bundesgeschäftsführer Prof. Dr. Roland Wöller

Portrait von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel

Sigmar Gabriel und Liz Mohn kommen zum Mittelstandsgipfel am 28.9.

Anlässlich des 70. Geburtstages von BVMW-Präsident Mario Ohoven freuen wir uns am 28. September beim Mittelstandsgipfel in Berlin auf Redebeiträge von Bertelsmann Aufsichtsrätin Liz Mohn, Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und DFB-Präsident Reinhard Grindel. Anschließend verleihen wir den Ehrenpreis des Mittelstands an EU-Kommissar Günther Oettinger.

Checklisten für gutes Employer Branding

Betriebsklima und lebenszyklusorientierte Personalpolitik gewinnen für Fachkräfte zusehends an Bedeutung, wenn es um die Auswahl eines neuen Arbeitgebers geht. Employer Branding ist eine langfristige Strategie zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung des Bundeswirtschaftsministeriums (KOFA) hat speziell für KMU unterstützende Checklisten für die Phasen des Employer Branding Prozesses entwickelt.

Portrait von EU-Kommissar Günther Oettinger

Digitalisierung des Mittelstands: Wie kann die Politik helfen?

Ihre Meinung zählt: Was muss die Bundesregierung tun, damit die Digitalisierung in Deutschland gelingt? Beim Endkundengeschäft liegen die Amerikaner uneinholbar vorne, bei der Digitalisierung im B2B-Bereich ist das Wettrennen noch offen. Dabei spielen alle politischen Felder eine Rolle: Von der Arbeitsmarkt- über die Banken- bis zur Wettbewerbspolitik. Was ist Ihrer Meinung nach wichtig, was muss sich ab 2017 ändern?

Portrait von EU-Kommissar Günther Oettinger

Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum startet am 19.9. mit Günther Oettinger

Was bedeutet die Digitalisierung für mein Unternehmen? Wie kann sie in meinem Unternehmen konkret umgesetzt werden? Und wer kann mich dabei unterstützen? Diese Fragen wird das vom BVMW geführte Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Berlin beantworten. Zur hochkarätigen Eröffnung der vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Initiative "_Gemeinsam digital" laden wir Sie herzlich ein am 19. September 2016.

Infografik: Wichtige Kanäle für den Kundenkontakt

Umfrage: So steht es um das Digitalmarketing im Mittelstand

Die gute Nachricht zuerst: Schon jetzt sind 6 der 10 Top-Kanäle zur Kundenansprache online. Die schlechte: Es ist noch viel Luft nach oben. Insbesondere bei Werbung in Social Media, Newslettern und dem Suchmaschinen-Marketing sehen die 129 befragten Marketing-Entscheider noch Aufholbedarf. Die Studie wurde von Kontor Digital Media zusammen mit dem BVMW in der Metropolregion Hamburg durchgeführt.

Innovationen: neues Förderprogramm für KMU-Netzwerke

Mit KMU-NetC unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung ab sofort den Zusammenschluss kleiner und mittlerer Firmen mit anderen Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen bei Innovationsprojekten.

Portrait von Dr. Hans-Jürgen Völz, Chefvolkswirt des BVMW

Brexit: Was sind die Folgen für den deutschen Mittelstand?

Noch sind die ökonomischen Auswirkungen des Brexit für Großbritannien nicht in Gänze absehbar. Klar ist nur: Die Warnungen im Vorfeld des Referendums bewahrheiten sich immer mehr. So kündigte die Großbank Lloyds an, 3.000 Stellen und 200 Filialen in Großbritannien zu streichen.

Mittelstand im Ausland

Flagge von Indien

Westbengalen (Indien): Wichtiger Standort für exportorientierte KMU

Am 7.9. (München) und 8.9. (Stuttgart) ist der Minister für Handel, Industrie und Finanzen Westbengalens, Dr. Amit Mitra, mit Unternehmern und Investoren beim BVMW zu Gast und informiert über die Geschäftsmöglichkeiten für KMU in seiner Region. Der viertgrößte Bundesstaat Indiens verfügt über direkte Handelsrouten nach Südostasien und verzeichnete im vergangenen Jahr ein überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum von 11 Prozent.

Alles was Recht ist

Die Juristen der BVMW-Rechtskommission informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung und geben Tipps. Diesmal zu folgenden Themen:

News

Portrait von Dr. Hans-Jürgen Völz, Chefvolkswirt des BVMW

Brexit: Was sind die Folgen für den deutschen Mittelstand?

Auch andere namhafte Geldinstitute wie die HSBC (1.000 Stellen) und JP Morgan (4.000 Stellen) denken an die Verlagerung von Konzernteilen. Abseits des Finanzsektors gab die dänische Einzelhandelskette Netto bekannt, ihr UK-Geschäft mit 16 Filialen aufzugeben. Vodafone erwägt die Verlagerung von bis zu 13.000 Mitarbeitern in die EU-27. Die irische Fluggesellschaft Ryanair plant keine weiteren Investitionen in den britischen Markt, stattdessen sollen alle neu beschafften Flugzeuge in der EU-27 beheimatet werden. Siemens stoppte den weiteren Ausbau seines Werkes für Windradkomponenten im britischen Hull, wodurch bis zu 1.000 Arbeitskräfte und umfangreiche Investitionen in Forschung und Entwicklung betroffen sind.

Deutschland scheint demgegenüber glimpflich wegzukommen. Freilich hinterlässt der Verfall des britischen Pfunds (-11 % gegenüber dem Euro) in den Halbjahresberichten deutscher Konzerne mit engen Geschäftsbeziehungen jenseits des Kanals Spuren. Andererseits können Unternehmen mit Entlastungen rechnen, die Fremdkapital in Pfund aufgenommen haben. Zwar ist das Vereinigte Königreich bei den Exporten der drittwichtigste Markt für deutsche Produkte (2015: ca. 89 Mrd. Euro), doch dies ist nur ein Ausschnitt der komplexen Handelsbeziehungen. Nach Berechnungen des Instituts für Angewandte Logistik in Würzburg trifft der Brexit Deutschland weitaus weniger als etwa vom DIW befürchtet, insbesondere den Transportsektor. So zeigen Untersuchungen der Tonnage und der Umsätze in den Handelsbeziehungen beider Länder, dass die Tonnage seit Jahren rückläufig ist und Großbritannien lediglich einen Anteil von drei Prozent aller deutschen Importe empfängt. Gleichzeitig betrugen die Exporte 2015 vier Prozent des gesamten deutschen Exportvolumens. In diesen Zahlen spiegelt sich die seit Jahrzehnten anhaltende Deindustrialisierung Großbritanniens wider, dessen Bedeutung als Handelspartner Deutschlands kontinuierlich abnimmt – fast die Hälfte aller Einfuhren aus Großbritannien waren Rohöl und Erdgas. Weiter abgemildert werden die Auswirkungen des Brexit auf Deutschland durch Firmenverlagerungen. Nicht wenige von ihnen dürften sich für die größte Volkswirtschaft Europas entscheiden. So hat bereits die Finanzbranche großes Interesse erkennen lassen, am Standort der Europäischen Zentralbank in Frankfurt Präsenz zu zeigen. Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften benötigen einen Sitz auf dem Kontinent, um ihre Zulassung nicht zu verlieren. Politisch dürfte es ohne die Briten allerdings zukünftig schwieriger für Deutschland werden. Denn die Länder, die in der EU für marktwirtschaftliche Prinzipien und wettbewerbliche Ansätze eintreten, werden weniger. Mit den sich verschiebenden Mehrheitsverhältnissen dürfte Deutschland bei Abstimmungen im Rat häufig isoliert und gegen den Block der staatsgläubigen Südeuropäer den Kürzeren ziehen.

Dr. Hans-Jürgen Völz
BVMW Chef-Volkswirt
hans-juergen.voelz@bvmw.de

Alles was Recht ist

Portrait von Dr. Till Soyka

Steuerstrafrecht: Grenzen der strafbefreienden Selbstanzeige – Schädlichkeit einer Presseberichterstattung über den Ankauf einer „Steuer-CD“?

Wer eine Steuerstraftat begeht, wird gleichwohl nicht bestraft, wenn er gegenüber der Finanzbehörde alle Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang offenbart (§ 371 Abs. 1 AO) und kein Sperrgrund, wie z.B. eine vorherige Tatentdeckung, vorliegt (§ 371 Abs. 2 AO).

Dieses Institut der „strafbefreienden Selbstanzeige“ ist sehr umstritten. Von den einen wird die Regelung als angeblich ungerechte Privilegierung von vermögenden Straftätern kritisiert. Andere betonen das hinter der Vorschrift stehende Interesse des Staates an der Erschließung bisher unbekannter Steuerquellen. In diesem Spannungsfeld hat der Gesetzgeber an der strafbefreienden Selbstanzeige festgehalten, diese in den letzten Jahren aber immer weiter eingeschränkt. Hinzu kommt, dass losgelöst von den gesetzlichen Verschärfungen auch die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte Auslegungsspielräume des bestehenden Gesetzestextes häufig zu Lasten der Beschuldigten ausschöpfen. Jenseits einfach gelagerter Fälle sind Selbstanzeigen daher mit Unsicherheiten und Risiken behaftet, wobei diese sich mitunter dadurch noch erhöhen, dass Mandanten keine steuerstrafrechtlich besonders erfahrenen Experten hinzuziehen.

Ein Beispiel für eine Verschärfung des Rechts der Selbstanzeige durch eine gerichtliche Entscheidung ist ein jüngeres Urteil des OLG Schleswig. Das Gericht hat darin entschieden, dass ein im konkreten Fall zum Sperrgrund führendes „Rechnenmüssen mit der Tatentdeckung“ (§ 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO) schon dann vorliegt, wenn der Steuerpflichtige, dessen Daten sich tatsächlich auf einer „Steuer-CD“ befinden, Medienberichte über den Ankauf einer CD mit Daten einer von ihm eingeschalteten Bank kennt. Aufmerksam Zeitung lesende Steuerhinterzieher leben also wieder ein bisschen gefährlicher. Aus Sicht des Praktikers fragt man sich freilich, in wie vielen Fällen der (nach Auffassung des OLG ggf. schädliche) Nachweis einer Kenntnisnahme der einschlägigen Presse durch den Steuerpflichtigen tatsächlich gelingen wird.

Zur Vertiefung: Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 30.10.2015 – 2 Ss 63/15

Dr. Till Soyka, LL.M. (Harvard), Hamburg
Rechtsanwalt
Langrock Voß & Soyka
www.kanzlei-lvs.de

Portrait von Catrice Gayer

Brexit: Was gilt jetzt für die Vollstreckung von Urteilen in der EU?

Welche Auswirkungen hat das Brexit-Votum auf die erfolgreiche Geltendmachung von Forderungen, insbesondere auf die grenzüberschreitende Vollstreckung von Urteilen aus Großbritannien in der EU und vice versa?

Solange Großbritannien nicht aus der EU ausgetreten ist, bleibt der Status-Quo erhalten: Für die grenzüberschreitende Vollstreckung von Urteilen gilt insbesondere die Europäische Verordnung 1215/2012 (auch als Brüssel Ia-VO bekannt). Diese Verordnung ermöglicht einem Gläubiger ein vereinfachtes Verfahren der Vollstreckung. Grundsätzlich kann sich ein Gläubiger mit einem Urteil aus Großbritannien unmittelbar an die zuständigen Vollstreckungsorgane in Deutschland wenden, um in hiesige Vermögenswerte des Schuldners zu vollstrecken. Ein "Umweg" über die deutschen Gerichte, der mit zusätzlichem Kosten- und Zeitaufwand verbunden ist, kann somit oft vermieden werden.

Und nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU? Das vereinfachte Verfahren der Vollstreckung von Urteilen im Verhältnis Großbritannien - EU gemäß der Verordnung 1215/2012 wird nicht mehr anwendbar sein. Es wird vom Ausgang der Austrittsverhandlungen abhängen, unter welchen Voraussetzungen Urteile aus Großbritannien in den EU-Mitgliedstaaten zukünftig vollstreckt werden können.

Deutsche Unternehmen sollten insbesondere bei neuen Verträgen mit Unternehmen aus Großbritannien ihre Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln überprüfen lassen, um die Vollstreckung von Forderungen in der Zukunft zu optimieren.

Catrice Gayer, Maître en DROIT
Rechtsanwältin
Herbert Smith Freehills Germany LLP
www.herbertsmithfreehills.com

Portrait von Dr. Christoph Torwegge

Türkei – Schutz für Handelspartner und Investoren vor Unsicherheit

Nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei sind deutsche Unternehmen verunsichert. Sollen sie die Geschäftsbeziehungen mit türkischen Handelspartnern fortführen? Ist ihre Investition weiterhin gesichert, und sollen sie überhaupt in Zukunft handeln und investieren? Wie sicher die Handelsbeziehungen und Investitionen der deutschen Unternehmen noch sind, und welche Maßnahmen Unternehmen treffen sollten, wird im nachfolgenden Beitrag aufgezeigt.

Dr. Christoph Torwegge LL.M. (University of Bristol)
Hamburg

Partner bei Osborne Clarke
www.osborneclarke.com

MITTELSTAND aktuell ist der monatlich erscheinende Newsletter des BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V.

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