Ausgabe April 2019

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Mittelstand aktuell, Aufgang in der Reichstagskuppel

April 2019

Nach einem Jahr Große Koalition zieht der BVMW eine Zwischenbilanz aus Sicht des Mittelstands.

Ein Jahr GroKo – eine Zwischenbilanz

Seit gut einem Jahr regiert die Große Koalition. Doch was hat sich in dieser Zeit getan? Was unternehmen die Regierenden, um die Politik mittelstandsfreundlicher zu gestalten? Wir zeigen Ihnen, wie es um wichtige mittelstandsrelevante Themen wie den Bürokratieabbau oder die steuerliche Forschungsförderung steht.


Mit der Teilnahme am BVMW-Osterkalender haben Sie die Chance, attraktive Preise zu gewinnen.

BVMW-Osterkalender: Teilnehmen und gewinnen

Nehmen Sie am BVMW-Osterkalender teil und gewinnen Sie vom 01. April bis zum 21. April attraktive Preise. Klicken Sie in dem Kalender einfach auf das jeweilige Osterei, und mit etwas Glück gewinnen Sie den Tagespreis. Gestiftet werden alle Preise von unseren BVMW-Mitgliedern. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Der BVMW wünscht Ihnen viel Glück!


Der BVMW und Ströer machen sich mit einer Außenwerbekampagne für eine hohe Wahlbeteiligung bei der Europawahl statt.

Setzen Sie ein Zeichen für Europa!

Der BVMW und Ströer machen sich deutschlandweit für eine hohe Wahlbeteiligung bei der Europawahl stark und haben dafür eine reichweitenstarke Außenwerbekampagne ins Leben gerufen. Und Sie können sich beteiligen: Wählen Sie einfach Plakatflächen in Ihrem Interessengebiet, suchen Sie sich ein Motiv aus und laden Sie Ihr Logo hoch – um den Plakatdruck und den Aushang kümmern wir uns. Zudem erhalten Sie einen Cash-Rabatt von rund 60 Prozent.


Wir halten Sie auf dem Laufenden

In der heutigen Flut von Informationen wird es immer schwieriger, die für sich relevanten News herauszufiltern. Wir lösen jetzt dieses Problem! Aktuell testen wir einen News-Stream zu mittelstandsrelevanten Themen. Wenn Sie zukünftig aktuelle Infos zu Politik und Wirtschaft aus den wichtigsten Medien auf einem Blick erhalten möchten, besuchen Sie einfach unser kostenloses Angebot.


Mittelständler auf der Suche nach einer Finanzierung werden heute auch im Internet fündig.

Finanzierung aus dem Netz

Auf der Suche nach einer passenden Finanzierung werden Unternehmen mittlerweile auch im Internet fündig. Die Angebotspalette reicht von anbieterunabhängigen Finanzierungsvermittlern bis zur Arrangierung von Krediten, bei denen private Investoren als Geldgeber fungieren. Und auch einige Banken mischen bei der Kreditvergabe im Cyberspace schon kräftig mit. Unser Partner Postbank gibt Ihnen einen Überblick über digitale Finanzierungsmöglichkeiten.


Der BVMW stellt Ihnen Freikarten für Future Mobility 2019 zur Verfügung.

Ihre Freikarte für Future Mobility 2019

Kommen Sie zu Future Mobility 2019, dem zentralen Kongress zum Thema Mobilität. Erleben Sie am 8. und 9. April in Berlin die neuesten Lösungen von Industrie und Wissenschaft. An zwei Tagen erfahren Sie alles über Mobilitätsthemen wie Antrieb, Digitalisierung und Klimaschutz und haben die Möglichkeit, Testfahrten zu absolvieren. Zu den Top-Speakern zählen unter anderem Formel-1-Weltmeister Nico Rosberg und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Der BVMW stellt Ihnen exklusiv ein begrenztes Kontingent an Freikarten zur Verfügung.


Die Telekom investiert in das Glasfasernetz.

Volle Leistung in jeder Faser

Die Telekom investiert stetig in den Netzausbau: Das Telekom-Glasfasernetz versorgt bereits 13 Millionen Breitband-Anschlüsse, und allein 2019 kommen 60.000 km Glasfaser dazu. Das breite Produktportfolio sorgt dafür, das unser Partner Telekom Ihnen immer ein für Sie passendes Angebot machen kann. Jetzt direkt einsteigen und Sonderpreis sichern!

Exklusive Hotline für BVMW-Mitglieder:
0800 33 06009

Erfahren Sie, wie Sie von der digitalen Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter profitieren.

So gelingt digitale Weiterbildung

Die digitale Weiterbildung ist aufgrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels eines der Trendthemen des Jahres 2019. Im neuen Blogeintrag von _Gemeinsam digital, dem Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Berlin, zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Personalentwicklung, und wie Sie als Unternehmen von der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter profitieren.

Ein Best-Practice-Film zeigt, wie ein Optiker sein Geschäft digitalisiert.

Blitzschnell im Einzelhandel

Welche Vorteile bringt eine gut durchdachte Nutzererfahrung im Einzelhandel? Im neuen Best-Practice-Kurzfilm zeigt _Gemeinsam digital, das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Berlin, wie ein Berliner Optiker die Herstellung individueller Brillengläser durch einen digitalisierten Prozess verkürzt. Die Vorteile liegen auf der Hand: präzisere und schnellere Arbeit, weniger Fehler und ein verbessertes Kundenerlebnis.


Der BVMW gründet die Kommission "Landwirtschaft und Ernährung" und lädt zum Mitmachen ein.

Experten für Landwirtschaft und Ernährung gesucht

Die Landwirtschaft ist wegen ihrer Bedeutung für die sichere Lebensmittelversorgung und für die Energiegewinnung eine wichtige Säule der Wirtschaft. Allein in Deutschland gibt es rund 370.000 landwirtschaftliche Betriebe – viele von ihnen sind Mittelständler. Damit der Mittelstand sein Potenzial in diesem Bereich noch stärker nutzen kann, gründet der BVMW die Kommission „Landwirtschaft und Ernährung“ und lädt Sie zum Mitwirken ein. Interessiert? Dann schreiben Sie uns direkt!


Mindestlohn von Zeitarbeitern steigt

Ab heute steigt der Mindestlohn für Zeitarbeiter in den alten Bundesländern von 9,49 Euro um 3,2 Prozent auf 9,79 Euro. In den neuen Bundesländern bleibt er unverändert. Für 2019 steht eine weitere Anpassungsstufe für Leiharbeiter an: Bis zum 1. Oktober 2019 wird der Branchen-Mindestlohn auf 9,96 Euro in den alten und auf 9,66 Euro in den neuen Bundesländern angehoben. Damit wird die Lohnuntergrenze für Zeitarbeitnehmer über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro liegen. 2020 soll dieser auf 9,35 Euro steigen.

Ein Digitalisierungsprojekt zeigt, wie Digitalisierung gelingen kann.

Digitalisierung: Gesundheit managen

Eine Apotheke aus Leipzig erweitert zusammen mit _Gemeinsam digital, dem Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Berlin, ihr Angebot. Kunden sollen zukünftig personifizierte Angebote und Empfehlungen erhalten. Besonders im Umgang mit hochsensiblen Kundendaten bedarf es dabei einer sicheren Dokumentation. Wie das funktionieren kann und welche Anforderungen zu erfüllen sind, zeigt unser Digitalisierungsprojekt.


Das sagen unsere Mitglieder über uns:

Portraitbild Elvira Sinnott

„Ich finde die Mischung aus immer hochwertigen, sehr gut organisierten Fortbildungen und Veranstaltungen spannend. Durch den BVMW bekomme ich anregende Einblicke in andere Branchen und kann durch intensives Netzwerken noch immer dazu lernen."

Elvira Sinnott, Geschäftsführerin Dentaltechnik Sinnott, Osnabrück (Niedersachsen)

Steuern auf den Punkt

Steuern auf den Punkt

Die Experten aus der BVMW-Kommission Steuern und Finanzen informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus dem Bereich Steuern und geben Tipps. Diesmal zu folgenden Themen:

Alles was Recht ist

Steuern auf den Punkt

Die Juristen der BVMW-Rechtskommission informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung und geben Tipps. Diesmal zu folgendem Thema:

Podcast

100 Sekunden

Medien

News

Nach einem Jahr Große Koalition zieht der BVMW eine Zwischenbilanz aus Sicht des Mittelstands.

Ein Jahr GroKo – eine Zwischenbilanz

Was hat sich nach einem Jahr GroKo getan? Lesen Sie hier unsere Zwischenbilanz aus Sicht des Mittelstands.

Bürokratieabbau
Entgegen dem von der Bundesregierung bekundeten Willen, die Bürokratie nachhaltig zu reduzieren, hält sie weiter an der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge fest. 24 statt zwölf Meldungen pro Jahr abzugeben, kostet die Betriebe jährlich 1,5 Milliarden Euro. Eine Rückkehr zu der alten Regel, dass die Beiträge nicht vorfällig gezahlt werden müssen, würde Erfüllungsaufwand und Kosten erheblich reduzieren.

Grundsteuer
Die Länderfinanzministerkonferenz legte einen unzureichenden, bürokratischen Vorschlag für die Grundsteuer vor, anstatt das Flächenmodell zu verfolgen. Bis zum Ende dieses Jahres muss eine Neuregelung der Grundsteuer beschlossen werden. Grundsätzlich gilt: Der Hebesatz der Kommunen bleibt entscheidend. Kommunen werden hier nachvollziehbar versuchen, marode Haushalte zu sanieren.

Steuerliche FuE-Förderung
In 31 von 36 OECD Ländern ist eine steuerliche FuE-Förderung längst Realität. Trotz jahrelanger Debatten liegt noch kein unter den Ressorts abgestimmter Vorschlag für einen Gesetzentwurf vor. Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium setzt auf die Gießkannenförderung, von der auch Konzerne profitieren. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat auf dem BVMW-Jahresempfang einen Kabinettsbeschluss zur Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung bis zum Sommer in Aussicht gestellt.

Unternehmenssteuerreform
Seit über zehn Jahren hat es in Deutschland keine Reform der Unternehmensbesteuerung mehr gegeben. Während in anderen Ländern wie den USA, Frankreich oder Großbritannien die steuerliche Belastung für Unternehmen verringert wird, bleibt diese hierzulande unverändert hoch.

Anzeigepflicht für Steuergestaltungen
Für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ist die geänderte EU-Richtlinie 2011/16/EU am 25. Juni 2018 in Kraft getreten. Die deutsche Finanzverwaltung will nun den europäischen Vorschlag noch verschärfen und nationale Steuergestaltungen prüfen. Dies zieht zusätzliche Kosten und Bürokratie nach sich.

Energiewende
Deutschland wird seine Klimaziele für 2020 krachend verfehlen. Die von der Bundesregierung eingesetzten Kohlekommission schlägt jedoch in seinem Abschlussbericht ein Kohleausstieg bis 2038 vor. Dies wird allerdings nur möglich wenn die Erneuerbaren Energien entsprechend ausgebaut werden. Falsche Rahmenbedingungen verhindern jedoch aktuell den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Umsetzung einer dezentralen Energiewende. Zudem belasten die hohen Strompreise die mittelständischen Unternehmen. Die dringende Reform der Abgaben, Umlagen und Entgelte auf Strom wird weiterhin von der Bundesregierung nicht angegangen.

Fahrverbote
Die Regierung hat es bisher nicht geschafft, Fahrverbote in den Städten zu verhindern oder die Autohersteller für den Dieselskandal in Haftung zu nehmen. Die kleinen und mittleren Unternehmen müssen stärker vor Fahrverboten geschützt werden und dürfen nicht das Versagen der Politik und die Machenschaften der Autohersteller ausbaden.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Mit dem Kabinettsbeschluss für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden endlich die Weichen für qualifizierte Zuwanderung gestellt. Neben Akademikern können zukünftig auch beruflich qualifizierte Einwanderer nach Deutschland kommen. Ein Punktesystem, welches bedarfsgerechte und transparente Einwanderung ermöglicht hätte, ist jedoch nicht vorgesehen.

Grundrente
Arbeitsminister Hubertus Heil verspricht Anerkennung und Generationengerechtigkeit durch die Grundrente. Doch die Bedingungen für den Erhalt einer Grundrente wurden willkürlich festgelegt. Das Rentenpaket macht Versprechungen, die den Mittelstand und künftige Generationen teuer zu stehen kommen.

Teilhabechancengesetz
Das Teilhabechancengesetz schafft neue Chancen für Langzeitarbeitslose, in den Arbeitsmarkt zurückzufinden. So unterstützt die Bundesregierung Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Langzeitarbeitslose in ihrem Betrieb einstellen.

Digitale Infrastruktur
Bürokratie und Überregulierung bremsen weiterhin den flächendeckenden Breitbandausbau sowie die Einführung von 5G. Der Bund stellt Fördermittel in Milliardenhöhe zur Verfügung, die aber nicht abgerufen werden.

Digitalpakt Schule
Der Digitalpakt wurde zwar beschlossen, jedoch ohne eine wirkliche Lösung des Problems zu erzielen. Das Volumen des Paktes ist mit 100 Euro pro Schüler pro Jahr viel zu niedrig. Der Bund hat außerdem keine Kontrolle, wofür das Geld am Ende verwendet wird. Wenn der Pakt in fünf Jahren endet, müssen Bund und Länder wieder erneut alles aushandeln. Ein Bildungsstaatsvertrag wäre hier die bessere Lösung.


Steuern auf den Punkt

Portrait von Steuerberater Dr. Sebastian Krauß
Dr. Sebastian Krauß

Dienstwagenüberlassung an Ehegatten

Die Anstellung des Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ist im Mittelstand verbreitet. Neben persönlichen und wirtschaftlichen können hierfür versicherungsrechtliche oder steuerliche Gründe den Ausschlag geben.

Das Arbeitsverhältnis ist steuerlich aber nur dann anzuerkennen, wenn es fremdüblich vereinbart und durchgeführt wird. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen X R 44/17) klargestellt, dass die Überlassung eines betrieblichen Kfz zur Privatnutzung an den angestellten Ehegatten zu einer steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt und dem Ehegatten keine Nutzungsbeschränkung und/oder Kostenbeteiligung für die private Kfz-Nutzung auferlegt wurde. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass eine Steigerung des privaten Nutzungsaufwands um beispielsweise 100 Euro, bei einem monatlichen Gehalt von 450 Euro, mit einem tatsächlichen Mehraufwand des Arbeitgebers von gut einem Fünftel der Gesamtvergütung einhergeht. Ein vorsichtig kalkulierender Unternehmer würde ein derartiges Kostenrisiko gegenüber einem fremden Dritten nicht eingehen. Unerheblich ist dabei der Status oder das Alter des überlassenen Dienstwagens. Erhält der Ehegatte jedoch eine höhere Vergütung, sinkt auch das prozentuale Kostenrisiko, sodass die Dienstwagenüberlassung durchaus fremdüblich und mithin steuerunschädlich sein kann.

Dem Besprechungsurteil liegt ein Arbeitsverhältnis unter Eheleuten zugrunde. Es ist aber davon auszugehen, dass die Urteilsgrundsätze allgemein auf geringfüge Beschäftigungsverhältnisse mit nahestehenden Personen Anwendung finden.

Um in der Praxis auf Nummer sicher zu gehen, sollte bei der Kfz-Überlassung eine Nutzungsbeschränkung (z.B. Beschränkung der Kfz-Nutzung für Privatkilometer oder Urlaubsfahrten) oder Kostenbeteiligung (z.B. Zuzahlung für Privatkilometer oder Treibstoffkosten) in Erwägung gezogen werden.

Dr. Sebastian Krauß, Neuss
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, SteuerbüroKrauß
www.steuerbuero-krauss.de

Portraitbild Dr. Gregor Blüm
Dr. Gregor Blüm

Was die Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 für den Mittelstand bedeuten

Nachdem seit Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform schon einige Zeit vergangen war, wurde vom Bundesministerium der Finanzen am 20. Dezember 2018 ein Entwurf der Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 vorgelegt.

Die in diesem Entwurf niedergelegte Sichtweise der Finanzverwaltung ist – nicht ganz überraschend – restriktiv ausgerichtet. Auch abweichende Sichtweisen einzelner Länder werden zuungunsten des Steuerpflichtigen aufgelöst. Insbesondere wurde versäumt, einige der vielschichtigen und komplexen Voraussetzungen zur Gewährung der Betriebsverschonungsregelungen zu entschärfen. Das wäre angesichts des ohnehin überwachungsbedürftigen und beratungsintensiven Regelungskorsetts, das für den Mittelstand eine erhebliche Hürde darstellen kann, wünschenswert gewesen. Der vorgelegte Entwurf der Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 verfestigt diesen Malus stattdessen.

Mittelständische Unternehmen müssen sich daher mit Fragestellungen rund um die Erbschaftsteuer frühzeitig und ausführlich befassen, wenn sie sich nicht unbeabsichtigt Vergünstigungen entgehen lassen wollen. Auch neue Beispiele für eine solche Notwendigkeit lassen sich im vorgelegten Richtlinienentwurf an etlichen Stellen identifizieren, sodass die Kritik in der Fachwelt entsprechend vehement vorgetragen wird.

Lesen Sie hier die aktuelle Stellungnahme des BVMW zu diesem Thema.

Dr. Gregor Blüm
Rechtsanwalt | Mediator
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
bluem@bluem-rechtsanwalt.de

Alles was Recht ist

Portrait von Dr. Friedemann Eberspächer
Dr. Friedemann Eberspächer

Die Blitz-Löschung der GmbH

Wer eine nicht mehr benötigte GmbH beenden möchte, braucht Zeit: Die ordentliche Liquidation dauert mindestens ein Jahr. Nachdem die Gesellschafter die Auflösung beschlossen haben, müssen sie einen sogenannten Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger veröffentlichen. Danach läuft das Sperrjahr, das heißt eine zwölfmonatige Wartefrist, in der sich Gläubiger melden können, wenn sie meinen, noch Ansprüche gegen die GmbH zu haben. Erst nach Ablauf dieses Sperrjahrs kann die GmbH im Handelsregister gelöscht werden. Auch wenn der Geschäftsbetrieb bereits beendet ist, fallen während dieser Zeit noch Kosten an: Die GmbH muss während der Liquidation weiter Jahresabschlüsse aufstellen und grundsätzlich auch IHK-Beiträge zahlen.

Wer seine GmbH schneller beenden will, hat zwei Möglichkeiten. Die sogenannte Blitz-Löschung eignet sich für jede GmbH, die bereits vollständig vermögenslos ist. Die Verschmelzung ist eine Alternative für GmbH, die noch Vermögen haben.

1. Blitz-Löschung vor Ablauf des Sperrjahrs

Hat eine GmbH kein Vermögen mehr und auch keine offenen Verbindlichkeiten, erübrigen sich Gläubigeraufruf und Sperrjahr: Es gibt schlicht nichts mehr, was an die Gläubiger und Gesellschafter verteilt werden könnte. In diesem Fall kann die GmbH ausnahmsweise auch sofort im Handelsregister gelöscht werden.

Konkret hat diese Blitz-Löschung die folgenden Voraussetzungen:

  • Die GmbH hat weder Vermögen noch Verbindlichkeiten
  • Die Einlagen waren vollständig erbracht, das heißt es stehen keine Zahlungen auf die Geschäftsanteile mehr aus
  • Es sind keine gerichtlichen Rechtsstreite anhängig, an denen die GmbH beteiligt ist
  • Die GmbH ist nicht persönlich haftender Gesellschafter einer oHG oder KG
  • Die GmbH ist nicht im Grundbuch eingetragen, etwa als Eigentümer eines Grundstücks oder Inhaber eines dinglichen Rechts
  • Die GmbH hat keine Rückforderungen gegenüber dem Finanzamt
  • Die GmbH hat noch nicht mit der Verteilung von Vermögen an die Gesellschafter begonnen

Unter diesen Voraussetzungen kann der Geschäftsführer gleichzeitig die Auflösung und das Erlöschen der GmbH zum Handelsregister anmelden, ohne einen Gläubigeraufruf zu veröffentlichen oder das Sperrjahr abzuwarten.

Dabei ist allerdings Vorsicht geboten: Die GmbH muss zwar vermögenslos sein, darf aber nicht zahlungsunfähig oder überschuldet sein. Denn sonst müsste der Geschäftsführer Insolvenzantrag stellen.

Hinweis: Die Blitz-Löschung ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Das OLG Celle hat deswegen Zweifel geäußert, ob sie zulässig sei (Beschluss v. 17. Oktober 2018 – 9 W 80/18). Die Blitz-Löschung entspricht aber weiterhin der ganz überwiegenden Praxis der Registergerichte.

2. Verschmelzung auf eine andere Gesellschaft

Hat eine GmbH noch Vermögen, kann die schnelle Beendigung auf dem Weg einer Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz erreicht werden: Die nicht mehr benötigte GmbH wird zum Beispiel auf ihren Gesellschafter (Upstram-Verschmelzung) oder auf eine Schwestergesellschaft (Sidestream-Verschmelzung) verschmolzen. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt die GmbH ohne Liquidation. Das bedeutet: Man muss weder einen Gläubigeraufruf veröffentlichen noch das Sperrjahr abwarten. Wenn alle Gesellschafter mit diesem Schritt einverstanden sind, lässt sich die Verschmelzung innerhalb weniger Wochen abschließen.

Anders als die Liquidation führt die Verschmelzung zu einer Gesamtrechtsnachfolge, das heißt sämtliche noch vorhandenen Vermögensgegenstände und sämtliche Verbindlichkeiten gehen auf die aufnehmende Gesellschaft über. Verbindlichkeiten und (unerkannte) Haftungsrisiken leben also fort.

Die Kosten der Verschmelzung richten sich nach dem Restvermögen der GmbH, liegen aber jedenfalls über den Kosten der ordentlichen Liquidation oder der Blitz-Löschung.

Dr. Friedemann Eberspächer, Berlin
Rechtsanwalt
Raue PartmbB
raue.com

Portrait von Dr. Oliver Esch
Dr. Oliver Esch

Die neue Unterschwellenvergabeordnung

Bereits am 7. Februar 2017 wurde die neue Unterschwellenvergabeordnung („UVgO“) im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die UVgO ersetzt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen die bisherige Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A). Sie findet Anwendung bei Vergabeverfahren unterhalb der für EU-Vergaberecht geltenden Schwellenwerte – also bei Auftragswerten unterhalb von (netto ohne MwSt.) 221.000 Euro bzw. 144.000 Euro (bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen Oberer und Oberster Bundesbehörden).

Die UVgO bedarf zu ihrer Wirksamkeit jedoch eines sogenannten Anwendungsbefehls, das heißt ihre Geltung muss zunächst bundes- oder landesrechtlich angeordnet werden. Dies kann im Wege eines Gesetzes oder mittels einer sogenannten Verwaltungsvorschrift erfolgen. Für dem Bund zuzurechnende Vergabestellen ist die UVgO bereits mit der Neufassung der Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) zum 2. September 2017 in Kraft getreten.

Die Einführung der UVgO in den Bundesländern erfolgt sukzessive. Der Umsetzungsstand in den Ländern stellt sich aktuell wie folgt dar:

In Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland ist die UVgO bereits eingeführt und von den dort ansässigen, dem Land zuzurechnenden öffentlichen Auftraggebern anzuwenden.

Öffentliche Auftraggeber müssen im Zuge der Einführung der UVgO ihre internen Vergaberichtlinien und ihre (Muster-)Vergabeunterlagen anpassen. Dies schließt unter anderem die sogenannte E-Vergabe mit ein. Mittelständische Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge im Geltungsbereich der UVgO bewerben, sollten sich ihrerseits mit dem geänderten Regelwerk vertraut machen.

Dr. Oliver Esch
Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Vergaberecht
ESCH BAHNER LISCH
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
eschbahnerlisch.de

Lesen Sie hier die aktuelle Ausgabe des DMM Der Mobilitätsmanager.

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