Mittelstand aktuell, Aufgang in der Reichstagskuppel

September 2019

Erfahren Sie, welche Fallstricke bei der Unternehmensnachfolge lauern.

5 Fallstricke bei der Unternehmensnachfolge

Alleine in diesem Jahr stehen in Deutschland rund 30.000 Unternehmensübergaben in Familienbetrieben an und bis 2022 müssen sich insgesamt 150.000 Betriebe um die Nachfolge sorgen. Für viele Mittelständler stellt die Nachfolgeregelung ein großes Problem dar. Daher sollte man wissen, welche Fallstricke bei der Unternehmensnachfolge lauern – und wie man sie löst.


Nominieren Sie Ihren Top-Journalisten für den Deutschen Mittelstand Media Award 2019.

Mittelstand Media Award 2019: Wer ist Ihr/e Top-Journalist/in?

Der BVMW wird den Deutschen Mittelstand Media Award auch in diesem Jahr verleihen. Mit der Auszeichnung soll wieder ein crossmedialer Journalist gewürdigt werden, dessen Beiträge in den Bereichen Print, Radio, TV, Online und Social Media in besonderer Weise der Bedeutung des Mittelstands für Deutschland gerecht werden. Wer hat den Preis Ihrer Meinung nach verdient? Nennen Sie uns Ihren Favoriten unter presse@bvmw.de. Die Nominierungsfrist endet am 09. September.


5 kostenfreie Hilfsmittel helfen Ihnen bei der Bildbearbeitung für Social Media.

Bilder für Social Media erstellen? So geht´s!

_Gemeinsam digital hat für Sie recherchiert und fünf einfache und kostenfreie Hilfsmittel zur Bildbearbeitung ausfindig gemacht. Denn um erfolgreich in sozialen Netzwerken aufzutreten, brauchen Unternehmen auch ansprechendes Bildmaterial. Doch professionelle Programme sind teuer und oft kompliziert in der Anwendung.


Zahl des Monats

40.000

Zehntausende Fans können nicht irren. Im August hat der BVMW die Marke von 40.000 Fans und Followern auf seinen Social Media Kanälen durchbrochen. Hier zeigt sich, wie sich Menschen vom Mittelstand, dem BVMW und seinen Themen begeistern lassen. Sie folgen unseren Social Media Kanälen noch nicht? Mit nur einem Klick haben Sie hier Gelegenheit dazu.



Facebook Icon
Twitter Icon
Instagram Icon
LinkedIn Icon
Xing Icon
Youtube Icon
Lesen Sie, warum sich Employer Branding für Sie lohnt.

Warum sich Employer Branding für Sie lohnt

Was unterscheidet Sie von anderen Arbeitgebern? Was haben Sie Ihren Mitarbeiternauch in Zukunft zu bieten? Geeignete Fachkräfte zu finden, gestaltet sich zunehmend schwieriger. Erfahren Sie hier, warum sich Employer Branding für Sie lohnt und was die ersten Schritte sind.


Innovationen sicher finanzieren

Innovationen sind wichtig für den Unternehmenserfolg. Doch die Innovatorenquote in Deutschland ist rückläufig und häufig scheitern Innovationsprojekte an der Finanzierung. Das muss nicht sein. Hier erfahren Sie alles über Deutschlands Top 100 Innovatoren und passende Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr innovatives Projekt.


Verfolgen Sie im Ausbauticker der Telekom, wie weit der Glasfaserausbau in Deutschland ist.

Die Globalisierung ist im Kasten

Der Mittelstand braucht zuverlässige Netze, damit Unternehmen die richtigen Partner und Absatzmärkte finden – und von diesen gefunden werden. Dafür ist der Ausbau der Glasfasernetze auf der „letzten Meile“ entscheidend. Wie viel Zukunft heute schon im grauen Kasten an Ihrer Straßenecke steckt, zeigt Ihnen der Ausbauticker unseres Partners Telekom.


Mitmachen und gewinnen

Kennen Sie schon unser Gewinnspiel auf Facebook? In diesem Monat verlosen wir den Beststeller „Rock your Life“ von Rudolf Schenker, Gründer der erfolgreichsten deutschen Rockband aller Zeiten, den „Scorpions“. Was hat das Management einer Band mit Unternehmertum zu tun? Das Buch gibt Aufschluss über diese und weitere Fragen. So nehmen Sie teil: Auf den Button klicken, den Post vom 2. September finden und die richtige Antwort in das Kommentarfeld posten. Viel Glück!


Sichern Sie sich Ihr Ticket für die Digitalkonferenz think.beta

Mit dem BVMW zur think.beta nach Bremen

Wie digital ist der Mittelstand? Bei der von unserem Partnerverband initiierten Digitalkonferenz think.beta am 19. November in Bremen, diskutieren Macher:innen und Vordenker:innen aus den unterschiedlichsten Branchen die brennendsten Frage der digitalen Transformation. Sichern Sie sich Ihr Ticket und seien Sie mit dabei. Als BVMW-Mitglied erhalten Sie 20 Prozent auf den regulären Ticketpreis – einfach hier klicken und den Code tb19-BVMW20 eingeben.


Alles was Sie wissen müssen

Der BVMW wächst stetig und bearbeitet immer weitere Politikfelder. Neben einem verstärktem Engagement beim Thema Nachhaltigkeit, rückt auch die Gesundheitspolitik in den Fokus. Besuchen Sie unsere neuen Themenseiten und erhalten Sie alle Informationen über unsere Positionen und Aktionen in diesen Bereichen.




Der BVMW gründet den Expertenkreis Nachhaltigkeit und lädt zum Mitmachen ein.

Experten für Nachhaltigkeit gesucht

Immer mehr Unternehmen fragen sich, wie sie ihr Unternehmen nachhaltig und damit zukunftsfähig aufstellen können. Eine nachhaltige Wirtschaftsweise, die Ökonomie, Ökologie und Soziales miteinander verbindet, wird deshalb für Unternehmen immer wichtiger. Damit der Mittelstand sein Potenzial in diesem Bereich noch stärker nutzen kann, gründet der BVMW den Expertenkreis Nachhaltigkeit und lädt Sie zum Mitwirken ein. Interessiert? Dann schreiben Sie uns.


Angebot unseres Partners Telekom

Der neue Standard für Ihre Unternehmenskommunikation

Besprechen Sie wichtige Projekte ohne Umwege in Telefonkonferenzen, bleiben Sie auch unterwegs über Ihre Festnetznummer erreichbar dank der Mobilfunk-Integration. Und binden Sie neue Standorte oder das Home-Office einfach in die Telefonanlage ein. Cloud PBX kombiniert Anschluss, Telefonie, Internet und Telefonanlage aus der Cloud auf Basis neuester IP-Technologie zu einer Kommunikationslösung für Unternehmen jeder Größe. Sie bezahlen nur für die Leistungen, die Sie wirklich nutzen. Und das Beste: Als Verbandsmitglied sparen Sie bis zu 329 Euro.


Kolumne des Monats

Bildbeschreibung

Lesen Sie in jeder Ausgabe von Mittelstand aktuell unsere Kolumne des Monats – aktuell, anregend und auf den Punkt. Das Thema diesmal:


Der BVMW-Newsstream informiert über aktuelle Themen des Mittelstands.

Das sagen unsere Mitglieder über uns:

Portraitbild Rainer Giese

„Wir sind gern Mitglied im BVMW, weil uns hier ein interessantes, innovatives und schnelles Netzwerk mit hochkarätigen Veranstaltungen geboten wird. Der Verband gibt uns eine super Plattform für den Austausch mit anderen Unternehmern und ein sehr gutes Netzwerk für die Kundenpflege. Die direkte politische Interessenvertretung in Berlin ist immer konkret und wahrnehmbar."

Rainer Giese, Geschäftsführer VersicherungsKontor Osterode, Osterode am Harz (Niedersachsen)

Steuern auf den Punkt

Steuern auf den Punkt

Die Experten aus der BVMW-Kommission Steuern und Finanzen informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus dem Bereich Steuern und geben Tipps. Diesmal zu folgenden Themen:

Alles was Recht ist

Alles was Recht ist

Die Juristen der BVMW-Rechtskommission informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung und geben Tipps. Diesmal zu folgendem Thema:

Vorsorge: Nachfolge

Alles was Recht ist

Die Experten aus der BVMW-Kommission Unternehmensnachfolge informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus ihrem Bereich und geben Tipps. Diesmal zu folgendem Thema:

Podcast

100 Sekunden

Medien

Kolumne des Monats

Portrait von Michael Backhaus
Michael Backhaus

Made in Germany muss seinen Glanz behalten

Konjunkturforscher, internationale Organisationen, Medien weltweit beschäftigen sich mit der Frage, wie es um die Zukunftsfähigkeit Deutschlands bestellt ist. Gelegentlich gewinnt man an Orten Erkenntnisse zu diesem Thema, an denen man damit absolut nicht rechnet, zum Beispiel am Gepäcktransportband der Ryanair-Abflughalle in Berlin-Schönefeld. Als meine Frau und ich dort jüngst unser Gepäck für einen Flug nach Marrakesch aufgeben wollten, gab die Anlage für Stunden ihren Geist auf. Die Fachkraft am Checkin-Schalter berichtete, das sei kein ungewöhnlicher Vorfall, sie erlebe das regelmäßig. Nach einem kurzen Plausch über das leidige Thema Berlin und seine Flughäfen, bilanzierte die Dame: „Ich glaube, wir steigen ab.“ Und es war vollkommen klar, dass sie damit nicht nur die Technik ihres Flughafens meinte.

Die große Mehrheit der abflugbereiten Passagiere in der Halle dürfte das anders gesehen haben, denn das Krisenbewusstsein ist in Deutschland nur schwach ausgeprägt. Zu Gelassenheit und Haltung riet uns auch ein ägyptischer Architekt, den wir in Marrakesch trafen. „Ihr Deutschen denkt immer, bei euch müsse alles perfekt sein“, kommentierte er die Krise unserer Automobil-Industrie.

In Russland gibt es seit langem ein Sprichwort: Die Deutschen haben den Affen erfunden. Gemeint ist damit: Sie haben so viel erfunden, wie zum Beispiel das Auto, und selbst den Affen. Doch das mit dem ersten Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ist schon eine Weile her: Carl Benz erhielt das Patent darauf am 29. Januar 1886. Heute spüren wir, dass die Ära der Mobilität, die auf dem Verbrennen von Kraftstoffen beruht, sich dem Ende zuneigt. Die darauf beruhende Industrie hat Deutschland zu einem wohlhabenden Land gemacht und zu einer starken Wirtschaftsmacht. In Zukunft braucht es neue bahnbrechende Innovationen, die in Deutschland nicht nur erfunden, sondern auch umgesetzt werden.

Das Image Deutschlands besteht darin, dass man uns mehr und besseres zutraut als anderen. Nur ein kleines Beispiel: Als jüngst in Schanghai zwei Aldi-Niederlassungen eröffnet wurden, kaufte eine Kundin literweise Öl zum Kochen. Sie begründete das so: „Ich kenne das Öl nicht, aber das ist ein deutscher Supermarkt, da wird das Öl nicht gepanscht sein.“ Mit anderen Worten: Diese Chinesin hat so viel Vertrauen in Deutschland, dass sie keine Sorge um die Gesundheit ihrer Familie hegt.

Made in Germany muss seinen hellen Glanz in der Welt behalten. Ist der erst einmal verblasst, werden wir das bitter zu spüren bekommen. Vertrauen entsteht ganz langsam, es zu zerstören, geht ganz schnell.

Michael Backhaus
Journalist
BVMW Berater Medien

Die Kolumne ist erschienen in DER Mittelstand 4-19.


Steuern auf den Punkt

Portrait von Steuerberater Dr. Sebastian Krauß
Dr. Sebastian Krauß

Garagenkosten bei Firmenwagen

Die Überlassung eines betrieblichen PKW an den Arbeitnehmer für dessen private Zwecke stellt eine Bereicherung dar, die pauschal anhand der 1%-Methode oder verursachungsgerecht anhand der Fahrtenbuchmethode berechnet werden kann. Die Bereicherung beziehungsweise der geldwerte Vorteil ist beim Arbeitnehmer wie Arbeitslohn zu versteuern.

Durch die Rechtsprechung ist anerkannt, dass Zahlungen des Arbeitsnehmers, die entweder zwangsläufig durch die tatsächliche Fahrzeugnutzung entstehen oder rechtlich geschuldet werden, den geldwerten Vorteil mindern. Durch die Fahrzeugnutzung werden beispielsweise Versicherungs-, Benzin- oder Leasingkosten verursacht. Rechtlich geschuldet werden Zahlungen durch den Arbeitnehmer, wenn arbeitsvertragliche Verpflichtungen, zum Beispiel zur Zahlung eines Nutzungsentgelts oder einer Anschaffungskostenbeteiligung, bestehen.

Das Finanzgericht Münster hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob Kosten des Arbeitnehmers für die Unterstellung des Firmenwagens in der privaten Garage (zum Beispiel Abschreibungen, anteilige Miete) den geldwerten Vorteil mindern (Aktenzeichen 10 K 2990/17E). Das Gericht verneinte dies. Schließlich ist die Fahrzeugnutzung unabhängig von der Unterstellung möglich, und eine arbeitsvertragliche Verpflichtung wurde im Urteilssachverhalt nicht vereinbart.

Für die Praxis gilt, dass vom Arbeitnehmer getragene Kostenbestandteile, die nicht durch die tatsächliche Fahrzeugnutzung verursacht werden, im Arbeitsvertrag geregelt werden sollten. Unabhängig von der Art der Kosten hat der Arbeitnehmer entsprechende Rechnungen und Zahlungsbelege aus Nachweisgründen zu archivieren.

Dr. Sebastian Krauß, Neuss
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, SteuerbüroKrauß
www.steuerbuero-krauss.de

Portrait von Stefan Albrecht v. Dewitz
Stefan Albrecht v. Dewitz

Betriebliche Krankenversicherung und Sachwertpauschale

Unter der betrieblichen Vorsorge subsummieren sich mehrere Themenfelder. Neben der Altersrente kann Todesfallschutz, Berufsunfähigkeitsschutz, Vorbereitung auf den Vorruhestand und dergleichen mehr auch über eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) gewährleistet werden, welche die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (gKV) spürbar erweitert. Angefangen bei günstigen Tarifen zur ambulanten Vorsorge, über Zahnschutz, bis hin zur komfortablen Zusatzversicherung für das Krankenhaus existieren Bausteine, die je nach Wunsch des Unternehmens kombiniert werden können. Die Verwaltung und Administration erfolgt bei guten Anbietern weitgehend papierlos über Portale, die auch für die Mitarbeiter zugänglich sind. Pro Mitarbeiter besteht hier ein Budget von bis zu 1000 Euro jährlich.

Damit positive Aspekte von der Belegschaft auch als solche wahrgenommen werden, muss der Arbeitgeber nun die Pauschalversteuerung auf die Tarifbausteine übernehmen. Die Pauschalierung wird auf Basis der Löhne und Steuerklassen der Mitarbeiter ermittelt und muss halbjährlich beim Finanzamt beantragt werden. Näheres regelt das Gesetz unter § 40 Abs.1 Satz 1 EStG. Zu Beginn ist eine gebührenfreie Voranfrage beim Amt zu empfehlen (gem. § 42 e EStG.) Näheres dazu weiß idealerweise der Steuerberater. Sobald die Pauschalierung zur Anwendung kommt, werden die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung sozialversicherungspflichtig. Auch diese Beiträge sollte der Arbeitgeber übernehmen. Am Ende kommt auf einen Beitrags-Euro zur betrieblichen Krankenversicherung rund ein Euro Nebenkosten. Das könnte sich nun grundlegend ändern.

Gesetzesentwurf zu steuerlicher Behandlung

Seit einiger Zeit wird diskutiert, ob die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) als Barlohn oder Sachlohn einzuordnen sind. Ende Juli gab es nun eine unerwartete Änderung im Referentenentwurf, welcher bis dahin vorgesehen hatte, die Beiträge zur bKV als Barlohn einzustufen. Dieser Passus ist in der neuen Fassung nicht mehr enthalten.

Kurz zuvor wurde ein BFH-Urteil aus 2018 im Bundessteuerblatt abgedruckt, das die Beiträge zur bKV als Sachlohn anerkannt hat. Damit bringt die Finanzverwaltung zum Ausdruck, dass sie dieses in gleich gelagerten Fällen anwenden will. Das bedeutet, dass Arbeitgeber ab sofort die 44 Euro Sachlohn-Grenze für die bKV nutzen könnten.

Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen und es lässt sich daher nicht ausschließen, ob im Rahmen des weiteren Verfahrens die Beiträge zur bKV zum 01.01.2020 doch wieder als Barlohn eingeordnet werden.

Wenn es am Ende zu einer Einordnung als Sachlohn kommt, bedeutet das für viele Arbeitgeber eine Neubewertung dieses Teilbereiches der betrieblichen Vorsorge.

Denn bereits für 20 Euro im Monat pro Mitarbeiter lassen sich bereits attraktive Zusatz-Pakete schnüren, zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, Krankengeld, Zahnschutz – komplett ohne Gesundheitsprüfung, auch für Ehepartner und Kinder.

Stefan Albrecht v. Dewitz, Bochum
Lizenzierter Berater für betriebliche Altersvorsorge
MLP Finanzberatung SE in Bochum
www.mlp-bav.de

Alles was Recht ist

Portrait von René Sittner
René Sittner

Novellierung des Entwurfes zum Gebäudeenergiegesetz

Die Novellierung des Energieeinsparrechts für Gebäude im Rahmen eines Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist Bestandteil des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD. Mit dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes sollen die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energiegesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengelegt werden. Gleichzeitig sollen damit eine Vereinfachung und Entbürokratisierung des Ordnungsrechts einhergehen. Eine EU-Gebäuderichtlinie hat für Neubauten ab 2021 zudem das Niedrigstenergiegebäude oder Fast-Nullenergiehaus als Standard festgelegt. Für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gilt dies bereits seit diesem Jahr. Im deutschen Gesetzgebungsverfahren scheiterte ein Anlauf für die Formulierung im März 2016. Im Frühjahr 2017 legte die Bundesregierung dann einen ersten Referentenentwurf vor. Damals reichten mehr als 30 Verbände und Länder Stellungnahmen ein, darunter auch der BVMW, deren Inhalte aber nicht aufgenommen wurden. Der Koalitionsausschuss fror das Verfahren Anfang 2017 ein. Ein neuer Anlauf sollte ursprünglich nach der Bundestagswahl im Herbst 2017 erfolgen. Nunmehr wurde durch das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesinnenministerium am 29. Mai 2019 ein gemeinsamer Entwurf des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) veröffentlicht.

Im Rahmen einer von BMWi und BMI initiierten Verbändeanhörung hat auch der BVMW den Referentenentwurf mit Arbeitsstand des 28. Mai 2019 bewertet. Die federführenden Ministerien hatten in einem Begleitschreiben schon zu Beginn darauf hingewiesen, dass fundamentale Rahmenbedingungen eines zukünftigen Gebäudeenergiegesetzes noch offen sind. Im Rahmen der Verbändeanhörung hat der BVMW die Zielsetzung der Bundesregierung begrüßt, einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Bürokratische Anforderungen werden dadurch abgebaut und Investitionen gefördert. Zur schnellen Umsetzung des Gesetzes fordert der BVMW die beiden beteiligten Ministerien auf, sich zügig mit dem Bundesumweltministerium auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf zu einigen. Im Übrigen fordert der BVMW:

  • Der Niedrigstenergiegebäudestandard soll zügig beschlossen werden
  • Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit muss konsequent umgesetzt werden
  • Die Ermächtigung der Länder zur Einführung von Nutzungspflichten soll gestrichen werden
  • Gebäudenah erzeugten Strom und Flexibilisierungspotenziale nutzen
  • Energieausweise müssen reformiert werden

René Sittner
Rechtsanwalt & Partner
HAWS Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
www.haws.de

Portrait von Dr. Till Soyka
Dr. Till Soyka

Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)

Für viele Unternehmen sind Geschäftsgeheimnisse sowie deren Schutz von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Neben einem wettbewerblichen Schutz genossen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch bisher schon gem. § 17 UWG alte Fassung einen strafrechtlichen Schutz gegen Weitergabe und Verwertung insbesondere zu Wettbewerbs- oder Schädigungszwecken.

Im April dieses Jahres ist nun das neue GeschGehG in Kraft getreten, welches – europarechtlich harmonisiert – den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowohl in zivilrechtlicher als auch in strafrechtlicher Hinsicht neu regelt und in vielfacher Weise im Vergleich zur bisherigen Rechtslage verändert.

In § 23 GeschGehG sind verschiedene Straftatbestände geregelt, die Verletzungen gegen die Handlungsverbote des § 4 GeschGehG unter Strafe stellen. Bestraft wird etwa, wer zur Förderung des eigenen oder fremden Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in Schädigungsabsicht unbefugt Geschäftsgeheimnisse erlangt, nutzt oder offenlegt.

Zahlreiche Verhaltensweisen lassen sich unter die sehr ausdifferenzierten strafrechtlichen Verhaltensweisen subsumieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das GeschGehG das geschützte „Geschäftsgeheimnis“ nunmehr in mancherlei Hinsicht anders definiert als das bisherige UWG. Insbesondere setzt die Definition als Neuerung voraus, dass „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergriffen worden sein müssen. Wer einen – auch strafrechtlichen – Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse wünscht, sollte sich also spätestens jetzt Gedanken darüber machen, dann auch angemessene Schutzmechanismen zu etablieren und zu dokumentieren. Welche Anforderungen hieran genau zu stellen sind, ist in der Praxis bislang jedoch noch nicht abschließend geklärt. Hier gilt es, mit Beratern gegebenenfalls Schutzkonzepte zu entwickeln. Anderenfalls droht eine Schutzlosigkeit von Unternehmensinformationen.

Dr. Till Soyka, LL.M. (Harvard), Hamburg
Rechtsanwalt
Langrock Voß & Soyka
www.kanzlei-lvs.de

Vorsorge: Nachfolge

Portrait von Roland Benarey-Meisel
Roland Benarey-Meisel

Beraterkompetenz im Qualitäts-Check

Es gibt in Deutschland eine ganze Heerschar von Personalberatungen. Die richtige Beraterauswahl ist besonders erfolgskritisch, wenn es um eine Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen geht. Für diesen speziellen Kontext, in dem eine ganze Menge Emotionen mitspielen, wirklich gut passende Führungspersönlichkeiten zu finden, das kann nur die „Königsklasse“ unter den Personalberatern.

Entsprechend gilt es vor der Mandatsvergabe, den Berater kritisch auf den Prüfstand zu stellen.

  • In persönlichen Gesprächen mit möglichst allen relevanten Mitgliedern des Gesellschafter- bzw. Geschäftsführungskreises sollte der Berater darauf bestehen, die individuellen Erwartungshaltungen kennenzulernen. Ein Briefing durch einen Geschäftsführer oder ein Familienmitglied reicht in der Regel nicht aus.
  • Ein guter Berater erkennt die besonderen Erfolgshürden, die im jeweiligen Kontext stecken, bringt spezifische Erfahrungen in die Lösungssuche ein und zeigt ein sicheres Gespür für Menschen und Situationen.
  • Er erfasst hoch komplexe Konstellationen und Entscheidungsstrukturen, Ängste und Hoffnungen der Beteiligten und erarbeitet mit den Entscheidungsträgern die Schlüsselfaktoren für eine passgenaue und nachhaltig gute Lösung.
  • Er muss das Bild, das er sich von Zielsetzung, Aufgabe und Kontext macht, dann nicht nur sachlich-faktenorientiert, sondern vor allem auch emotional nachspürbar an Zielpersonen vermitteln können, damit er die richtigen Persönlichkeiten erreicht und von dem Thema zu begeistern vermag.

Lassen Sie sich daher vom Berater Ihr Anliegen in seinen Worten beschreiben. Trifft er den Nagel auf den Kopf? Kann er Ihre „Geschichte“ lebendig und glaubwürdig, ehrlich und authentisch erzählen und den Kern der Herausforderung veranschaulichen?

Dies ist die eigentliche Kernkompetenz, die Sie benötigen. Führungspersönlichkeiten mit einem „Unternehmer-Gen“ sind rar und wählerisch. Sie wollen nicht nur die nüchternen Fakten über ihren Betrieb vermittelt bekommen, sondern erspüren, ob der Kontext zu ihren Erwartungen und Fähigkeiten, zu ihrem Führungsstil und ihrer Risikoneigung wirklich passt. Sie wollen auch auf der Gefühlsebene angesprochen und „angetriggert“ werden. Nur dann werden sie eine Veränderung in Richtung Unternehmensnachfolge – meist aus einer sicheren und anspruchsvollen Position heraus – überhaupt in Erwägung ziehen.

Roland Benarey-Meisel
Geschäftsführender Inhaber,
Mentis Managementberatung GmbH, Wachtberg/Bonn
www.mentisconsulting.de

Lesen Sie hier die aktuelle Ausgabe des DMM Der Mobilitätsmanager.
Die neueste Ausgabe des creditshelf-Magazins können Sie hier als PDF herunterladen.

Sponsored by:

Telekom Deutschland
Postbank
Euler Hermes
Veolia
cewe-print, Ihr Online Druckpartner

MITTELSTAND aktuell ist der monatlich erscheinende Newsletter des
BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft,
Unternehmerverband Deutschlands e.V.

Hier geht es zu Impressum und Datenschutzerklärung

Facebook Icon
Twitter Icon
Instagram Icon
LinkedIn Icon
Xing Icon
Youtube Icon

Sie möchten MITTELSTAND aktuell nicht weiter beziehen?
Hier können Sie den Newsletter abmelden.

Hinweis: Öffnungs- und Klickraten werden zu Marketingzwecken von uns getrackt.
Wir erheben Daten ausschließlich in anonymisierter Form.
Es werden zu keinem Zeitpunkt personenbezogene Daten erhoben oder gespeichert.

© BVMW e.V. All rights reserved.