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01.04.2022

Zensus: Der Staat braucht Daten

In diesem Jahr steht wieder ein Zensus in Deutschland an. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zählen heutzutage nicht nur die Bevölkerung.

Autor: Dr. Georg Thiel

Sie erfassen auch demografische Basisdaten sowie alle Wohngebäude und Wohnungen in Deutschland.

Der Zensus liefert eine präzise Bestandsaufnahme unseres Landes und ist Grundlage für datenbasierte Planungen und Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft.

Grundlage für konkrete Planungen

Die Ergebnisse des Zensus sind eine solide und fundierte Datengrundlage zur genauen Größe der Bevölkerung, der Lebensverhältnisse der Einwohnerinnen und Einwohner sowie dem Gebäude- und Wohnungsbestand in Deutschland, in den Bundesländern, aber auch in tiefer regionaler Gliederung für die einzelnen Gemeinden. Der Zensus dient als Grundlage für gesellschaftliche Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden – zum Beispiel für die Entwicklung von Infrastruktur. So kann beispielsweise der Bau von Schulen und Kindertagesstätten damit zielgerichteter geplant werden. Außerdem liefert der Zensus wichtige Daten für die Wissenschaft und wird für viele Statistiken herangezogen.

Der Wohnungsmarkt wird transparenter

Die Bevölkerungszahl ist eine wichtige Basiszahl für politische Entscheidungen, infrastrukturelle Analysen und Planungen. Sie zeigt, wo investiert werden muss. Und die Bevölkerungszahl hat auch ganz konkrete finanzielle Auswirkungen: etwa für den bundesweiten Länderfinanzausgleich, den kommunalen Finanzausgleich und die Fördergelder der EU, die pro Kopf berechnet werden.

Insbesondere die regional unterschiedliche Wohn- und Wohnungssituation kann anhand der Daten wie durchschnittlicher Wohnraumgröße, Leerstand, Leerstandsgrund, Miete oder Eigentümerquote analysiert und zur Planung von Land- und Stadtentwicklung genutzt werden. Dies ermöglicht regionale Wohnungsmarktanalysen und macht den Wohnungsmarkt insgesamt transparenter.

Der Zensus kann aber auch bei anderen ganz praktischen Fragen zu Rate gezogen werden: Zum Beispiel wurde in der Vergangenheit die Diskussion um Abstandsregeln von Windrädern zu Wohnhäusern in verschiedenen Bundesländern anhand der vom Zensus erhobenen Daten geführt. Die Daten des Zensus helfen, die Auswirkungen von ganz unterschiedlichen Entscheidungen deutschlandweit abzuschätzen.

Der Zensus dient als Grundlage für gesellschaftliche Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden – zum Beispiel für die Entwicklung von Infrastruktur.

Der Zensus wird digitaler …

Beim Zensus müssen nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland befragt werden. Grundlage für die Datenerhebung sind die vorliegenden Daten aus den Melderegistern. Weil diese nicht immer aktuell und genau sind, gibt es noch ergänzende Stichprobenbefragungen von Haushalten. In Wohnheimen wie Studierendenwohnheimen werden alle Bewohnerinnen und Bewohner befragt. In Gemeinschaftsunterkünften (beispielsweise Unterkünfte für Geflüchtete oder Altersheime) werden die Einrichtungsleitungen stellvertretend befragt. Zur Bestandsaufnahme des Wohnungsmarktes müssen noch alle etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer und Verwaltungen von Wohnungen und Wohngebäuden befragt werden. Denn noch gibt es kein bundesweites Register zu Gebäuden und Wohnungen. Alle diese Befragungen werden vorrangig online stattfinden. Für Großeigentümerinnen und Großeigentümer so wie Wohnungsunternehmen wird ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung der Informationen bereitgestellt. Vom Dateneingang über die Aufbereitung bis zur Bereitstellung der Ergebnisse erfolgen alle Prozesse digital.

Viele Millionen Menschen vertrauen uns ihre Daten an – dieser Verantwortung sind wir uns bewusst. Die gesamte Erhebung erfolgt unter strengsten Vorkehrungen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit. Die personenbezogenen Daten verlassen die amtliche Statistik nicht und werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht.

… und in Zukunft noch belastungsärmer

Bis zur nächsten Durchführung 2031 werden wir den Zensus Schritt für Schritt auf ein rein registerbasiertes Verfahren umstellen, bei dem keine zusätzlichen Befragungen mehr nötig sind. Indem wir zukünftig möglichst ausschließlich Daten aus teilweise noch aufzubauenden Registern nutzen, kommen wir auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 nach.

Langfristig werden dadurch Kosten eingespart. In der Digitalisierung stecken enorme Innovationspotenziale für die amtliche Statistik. Dazu gehören der Einsatz moderner Cloudtechnologien, die Nutzung von Verfahren der Künstlichen Intelligenz oder das Einbeziehen von Satellitendaten.

Nicht zuletzt profitieren die Datennutzerinnen und -nutzer vom Registerzensus. Politikerinnen und Politiker auf allen Ebenen, von den Kommunen bis zur EU, müssen immer schneller und vorausschauender handeln, zugleich aber bürgerorientiert bleiben. Ihr Datenbedarf ist deutlich gewachsen. Mit Hilfe der weiterentwickelten Methode können wir ihnen Zensusergebnisse häufiger und unterhalb der Gemeindeebene bereitstellen, sodass sie eine noch bessere – weil eben aktuellere und lokalere – Datengrundlage haben.

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