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Unternehmertum
01.04.2022

Produktpiraterie - auf Antrag wird vernichtet

Gefälscht werden nicht nur hochwertige Markenartikel, sondern auch Produkte des täglichen Bedarfs.

Autorin: Almut Friederike Kaspar

Wer darauf Schutzrechte angemeldet hat, kann beantragen, dass der deutsche Zoll mit Einfuhrkontrollen gegen diese Form der Wirtschaftskriminalität vorgeht.

Die 58 Designermöbel, die Mitte September vergangenen Jahres in Osnabrück von einem Pressplattenfahrzeug zu Kleinholz gemacht wurden, waren aus Großbritannien versendet worden. Schon bei der ersten Lieferung hatten Zollbeamte eine beigelegte Rechnung entdeckt, die für den Originalwert der Ware viel zu niedrig ausgestellt war. Weil der Verdacht bestand, dass es sich hier um Fälschungen hochwertiger Möbel namhafter Hersteller handelte, wurden auch alle nachfolgenden Lieferungen des gleichen Versenders überprüft und Fotos davon an die Rechteinhaber verschickt. Die bestätigten schließlich den Verdacht und beauftragten den Zoll, die Falsifikate – Originalwert: 423.000 Euro – zu vernichten.

Zahl der Plagiate wächst mit steigender Nachfrage

Vernichtet wurden im Januar vom Hamburger Zoll auch fast vier Millionen bedruckte Zigarettenpackungen aus China, die vermutlich in Polen mit illegal hergestellten Zigaretten befüllt werden sollten. Und am Flughafen Köln/Bonn konnten im vergangenen Jahr rund 24.700 gefälschte Handys, Tablets und Bluetooth-Kopfhörer aus Honkong mit einem Originalwert von mehr als 8,8 Millionen Euro aus dem Verkehr gezogen werden. Mit der steigenden Nachfrage der Verbraucher nach Markenprodukten wächst auch die Zahl der Fälschungen und Plagiate. Gegen diese Form der internationalen Wirtschaftskriminalität stemmt sich der Zoll mit seinen Einfuhrkontrollen.

Wenn gefälscht, wird vernichtet

„Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes dürfen wir grundsätzlich nur einschreiten, wenn der Inhaber von Schutzrechten uns generell beauftragt hat“, sagt Zoll-Sprecher André Lenz. „Im Rahmen der Antragstellung müssen uns Informationen und Fotos zu den geschützten Waren zur Verfügung gestellt werden – die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt digital über unser Verfahren ZGR-online, über das die entsprechenden Informationen dann an alle Zolldienststellen in Deutschland sowie gegebenenfalls in anderen EU-Mitgliedsstaaten verteilt werden.“ Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) des Zolls in München entscheidet jährlich über mehr als 1000 solcher Anträge. Falls sich bei einer Zollstelle der Verdacht auf eine Fälschung ergibt, werden dann die Waren zurückgehalten und der betroffene Rechteinhaber und der Einführer darüber informiert. „Bestätigt der Rechteinhaber die Fälschung, wird die Ware in der Regel vernichtet“, so André Lenz, „geschieht dies nicht, wird die Ware freigegeben.“

Wie Marken und Designs geschützt werden

Rechtlich schützen lassen sich nicht nur Marken oder Patente, sondern vor allem auch Designs. Ein Design ist nach dem Designgesetz „die zweidimensionale und dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt“. Das bedeutet, dass einerseits Logos, oder Layouts geschützt sein können, andererseits auch Formen wie die Konstruktion von Möbeln, Uhren oder anderen Produkten. Von Produktpiraterie besonders betroffen sind Kleidung, Sonnenbrillen, Taschen, Uhren, Körperpflegeprodukte, Spielzeug und Freizeitartikel wie Sportgeräte oder Spielekonsolen. Zu den Klassikern gehören auch Mobiltelefone. „Sobald ein neues Modell auf den Markt kommt“, weiß ein Beamter des Hauptzollamts Köln, „haben wir am Flughafen binnen weniger Wochen Berge von Fälschungen auf unseren Schreibtischen.“

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