Bei der Übergabe eines Unternehmens ist es wichtig, zu differenzieren zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen. Denn für Betriebsvermögen gelten Sonderregeln. So kann die Erbschaftsteuer entfallen, wenn der Betrieb fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die recht weit gefassten Bedingungen für die Verschonung von Erbschaftsteuer überprüft und in seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Das neue Recht, das rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist, sieht weitreichende Änderungen vor, die eine sehr intensive Befassung und ggf. Spezialberatung und vor allem eine sehr langfristige Planung erforderlich machen.
Hier die wichtigsten Eckwerte des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts:
Gut zu wissen
Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen Matthias Lefarth Leiter Studien, Wissenschaft, Programme des BVMW gerne zur Verfügung.